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Bildungsurlaub für die Präsenzphasen?


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Bildungsurlaub ist länderspezifisch geregelt. In NRW ist Bildungsurlaub nur möglich, wenn die Veranstaltung als solcher anerkannt ist. Dies ist m. W. bei keinem Fernstudienanbieter der Fall. Es mag sein, dass mancher Arbeitger trotzdem zusätzlichen (bezahlten oder unbezahlten) Urlaub gibt; das ist aber eigentlich normaler Sonderurlaub und hat mit Bildunsurlaub im gesetzlichen Sinne nichts zu tun. Insbesondere besteht hierauf kein Anspruch.

Stefan

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Ganz genau. Von Bildungsurlaub könnte man allenfalls sprechen, wenn für mehrere aufeinander folgende Arbeitstage während der üblichen Arbeitszeit Präsenzphasen angesetzt sind und hierfür Urlaub gewährt werden müsste.

Wenn dies nicht gegeben ist, besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub. Aber manchmal lassen die Arbeitgeber mit sich verhandeln, wenn sie von dem Studium des Mitarbeiters begeistert sind - das dann allerdings nur auf rein freiwilliger Basis.

MfG Joe

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Hallo,

ich werde voraussichtlich am 1.1. mein Fernstudium Pflegemanagement bei der HFH beginnen.

Werden bei euch die Präsenzphasen von eurem Arbeitgebern als Bildungsurlaub anerkannt???

Von der AKAD ist mir bekannt, daß sie sich Blockseminare von mind. 1 Woche Dauer (FH-Studiengänge vor Einführung der Modularisierung und WHL) jeweils in einem Bundesland als Bildungsurlaub hat anerkennen lassen (muß nicht das Land sein, in dem die Hochschule ihren Sitz hat). Wenn ein Bundesland eine Veranstaltung prinzipiell als bildungsurlaub-fähig anerkennt, gilt, daß diese auch in allen anderen Ländern anerkannt ist, wenn es dort Bildungsurlaub gibt und die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind. Also es ist nicht notwendig, jedes Seminar in jedem Bundesland anerkennen zu lassen.

Wenn ein Bezug zum Arbeitsgebiet des Arbeitnehmers gegeben ist, kann dieser dem Bildungsurlaub dann nur widersprechen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dem entgegenstehen. Allerdings geht der Anspruch dann nicht verloren, sondern kann auf das Folgejahr übertragen werden, in dem der Bildungsurlaub dann gewährt werden muß.

Bei Veranstaltungen unter 5 Tagen Dauer (Ausnahme, glaube ich teilweise: 4 Tage) lassen die Bildungsurlaubsgesetze der Länder keine Anerkennung zu.

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Hallo Hamburger

Im HFH-Campus steht dazu folgendes:

Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

die Nachforschungen der Hamburger Fern-Hochschule bezüglich der Anerkennung von Bildungsurlaub bzw. einer Bildungsfreistellung für die Studiengänge und/oder einzelner Präsenzphasen haben folgendes ergeben:

Bildungsurlaub wird generell nur auf der Grundlage der Landesgesetze gewährt, in denen die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den beruflichen Schwerpunkt hat.

Daraus ergibt sich, dass es 16 unterschiedliche Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland gibt.

Eine Bewilligung ist erfahrungsgemäß an vielfältige Bedingungen geknüpft und wird je nach Bundesland auch sehr unterschiedlich gehandhabt.

In der nachfolgenden Deutschlandkarte finden Sie beim „Anklicken“ Ihres Bundeslandes (ständiger Wohnsitz) die zur Zeit geltenden Regelungen.

Auf Grund der Tatsache, dass die Länder Ihre Bewilligungen per Gesetz ändern können, sollten Sie sich trotz der nachfolgend aufgeführten Informationen, bei Ihrer zuständigen Behörde vergewissern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eines der Studienzentren, des für Sie zuständigen Bundeslandes.

Die Infos bzgl. den landespezifischen Regelungen kann ich dir als PN zusenden. Ich möchte sie auf Grund des direkten Bezugs zur HFH nicht öffentlich publizieren. Jeder HFH-Student findet die für ihn gültige Regelung in den News unter "Aktuelle Tipps".

Gruß Lutz

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