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Was gilt Realschule, Lehre und Medienfachwirt?


hacmacx

Empfohlene Beiträge

hallo

ich habe einen realschulabschluss, danach ein lehre als industriekaufmann gemacht, seit 15 jahre arbeite ich aber in der medienbranche. mittendrin machte ich eine 2jährige weiterbildung zum medienfachwirt. was gilt diese weiterbildung, wenn ich evtl. ein fernstudium anstrebe? abi, fachhochschulreife....?

danke

hacmacx

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Hallo hacmacx,

das kommt darauf an wo du studieren möchtest, einige Fern-FHs erkennen eine Ausbildung und Berufserfahrung als Vorraussetzung an.

Wenn du viel Glück hast rechnen sie dir sogar noch ein paar Grundlagen im Studium für den Fachwirt an, wobei das aber nicht sicher ist.

Wahrscheinlich wird dir der Fachwirt außer in Form von vertieften Kentnissen nichts weiter bringen. (In Bezug auf das Studium !)

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hmm...soll es denn unbedingt ein Diplom Studium werden? Oder tut es auch eine Weiterbildung in dem gewünschten Bereich? Du suchst ja bestimmt einen Einstieg in die entsprechende Branche oder?

Dann würde sich zum Bsp. bei Tourismus der Anbieter IST anbieten.

Zum Thema Landschafts-und Gartenbau habe ich mal von einem staatl. gepr. BW gehört, mit dieser Fachrichtung, bin mir aber nicht ganz sicher.

PS: habe das Thema mal in Anbietersuche verschoben...

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Hallo,

der Fachwirt gilt gem. der Hessischen Verordnung als Hochschulzugangsberechtigung. S. Anlage § 1 Abs. 3 Ziff. 5 der Verordnung. Diese besagt, dass ein Fachwirt einem Meister gleichgestellt wird und er damit den Hochschulzugang gem. § 63 Abs 1., Abs. 2 Hess. Hochschulgesetz zu einem ordentlichen Studium an einer Hochschule berechtigt ist.

Schau mal hier unter dem für Dich relevanten Bundesland.

Ich denke, das hast als Fachwirt gute Chancen, zu einem Studium zugelassen zu werden.

VO Hochschulen Hessen.pdf

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schrieb hacmacx:
hey vielen dank erstmal allen.

wo find ich denn die verordnung für bw?

habe gegoogelt aber nichts gefunden.

 

Schau auch mal in der beigefügten Synopse 2006 unter BW. Dort steht, dass der Meister oder vgl. nach BBiG die Voraussetzungen erfüllen. Die Fortbildung zum Fachwirt nach BBiG sollte daher auch in BW ausreichen.

Wenn Du schlimmstenfalls keine Hochschulzugangsberechtigung in BW bekommen solltest, keine Panik. Viele Fern-Fachhochschule etc. mit Sitz außerhalb BW, z. B. HFH oder Diploma lassen dich als Fachwirt zum Studium zu. Wähle dann einfach ein Studienzentrum in BW aus. Fazit: Hochschulsitz z. B. Hessen, Studienort z. B. Mannheim.

Viel Erfolg

Synopse2006.pdf

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