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Fernstudium = Nebentätigkeit?


peterpan

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Hallo zusammen,

ich habe meinen Rechtsanwalt gefragt (Schwerpunkt Vertragsrecht) und der seinen Kollgen, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Hier seine KLARE Meinung:

"ich habe den Vorgang mit dem Kollegen xxx erörtert. Auch vor dem Hintergrund des von Dir eingereichten Artikels ergibt sich keine andere Bewertung. Im übrigen erachten wir allein vor dem Hintergrund, dass der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht gefährdet werden sollte und ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht, die Anzeige der Aufnahme eines Studiums für angebracht."

Und deshalb hab ich in den sauren Apfel gebissen und jetzt meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich eigenfinanziert und in meiner Freizeit ein Studium beginnen werde. Solltet Ihr alle lieber auch tun...

Schöne Grüße

Sam

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  • 3 Monate später...
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hallo,

jetzt habe ich auch mal eine Frage, ob ICH meinen AG informieren müsste... (Mache eine Ausbildung zur Bankkauffrau)

In meinem Tarifvertrag steht nichts dergleichen, es wird nur von einer Nebentätigkeit gegen Entgelt gesprochen, diese muss! genehmigt werden.

Natürlich werde ich meinen Arbeitgeber vorher informieren, nur könnte ich mir gut vorstellen, dass er nichts davon hält, was mich aber eigentlich nicht davon abhalten würde ein Fernstudium zu beginnen, wenn es rechtens ist. Des Weiteren würde ich es dann geheim halten und Klausuren, Prüfungen müssten außerhalb meiner Arbeitszeit liegen... alles sehr kompliziert :(

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Hi,

wie gesagt, sie müssen es Dir genehmigen. Aber meine Rechtsanwalt (Arbeitsrechtler!!!) hat mir ganz klar gesagt, dass ich es meinem Arbeitgeber zumindest sagen sollte. Das hat mich einige Überwindung gekostet. Ich habe es kurz und knapp meinem Arbeitgeber mitgeteilt uns seither schweige ich. So würde ich es auch an Deiner Stelle machen! Trau Dich! Sie dürfen Dich nicht rausschmeißen!

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Hallo Romi

aufgrund der bisherigen Äußerungen würde ich meinen Arbeitgeber an deiner Stelle informieren...

das Studium zeigt doch auch, dass du einsatzbereit und motiviert bist - und das müßte deinem Arbeitgeber eigentlich gefallen. Auch kann es dir passieren, dass du für Klausuren oder Präsenzphasen Urlaub benötigst.

Gruß Dadi

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Hallo!

Ich habe die Erfahrung gemacht bzw. bei einigen hier im Forum gelesen, dass es viele Arbeitgeber

nicht so gerne sehen wenn die Mitarbeiter nebenbei Studieren auch wenn sie es nicht direkt untersagen.

Hierfür gibt es div. Gründe, z.B.:

- Der Mitarbeiter bringt nicht mehr seine volle Leistung

- Der Mitarbeiter wird nach dem Studium die Firma verlassen

- Der Mitarbeiter will mehr Geld

- Der Mitarbeiter soll die Tätigkeit ausüben, für die er eingestellt wurde

- usw…

Klar gibt es auch Arbeitgeber die einem Unterstützen und dem ganzen sehr positiv gegenüber

stehen aber erwarten sollte man das grundsätzlich nicht!

Gruß

Steffen

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Das hat auch Harry Zingel als IHK- Dozent erlebt und in seinem Forum berichtet!

Er wunderte sich, warum ein großer Teil der Abendschüler zu spät zum Unterricht kommt.

Nachfragen ergaben, der Arbeitgeber darf nichts wissen und sie könnten deshalb nicht immer pünktlich erscheinen.

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Auch in den Foren der Fernuni Hagen oder bei assistenz-netzwerk.de waren schon Stimmen zu hören, dass die Teilnehmer von Weiterbildungen es in Zukunft lieber verschweigen.

Man muss aber bedenken, dass die Welt heute kleiner ist und Leute sich verplappern können. Mir ist z.B. neulich bei wer-kennt-wen.de eine Bekannte begegnet, die ich zehn Jahre nicht mehr gesehen habe. Unter gemeinsamen Bekannten fand ich neben den üblichen Verdächtigen zwei Mitstudenten der VWA, und es stellte sich heraus, dass eine dieser Kommilitonen inzwischen die Arbeitskollegin meiner alten Bekannten ist. Ich weiß gar nicht genau, wie die dort zueinander stehen und ob nicht am Ende eine der anderen weisungsbefugt ist. Wenn der Arbeitgeber das nicht gewusst hätte, hätte das schiefgehen können.

Erst neulich hatte ich das Thema wieder mit einer Angestellten in einem Krankenhaus, für das ich arbeite, sie hat eine dreijährige Weiterbildung "BWL im Gesundheitswesen" gemacht, von dem ihr Chef damaliger herzlich wenig begeistert war.

Gründe wurden oben ja schon genannt. Mir fallen noch ein:

- jemand hat noch einen alten Arbeitsvertrag, nachdem man nach Qualifikation und nicht nach Tätigkeit bezahlt wird, dann muss die Firma eine Gehaltserhöhung gewähren

- Arbeitsplatz / Telefon muss bis 18 Uhr besetzt sein (mir desöfteren persönlich passiert in den Jahren 2007, 2008, als ich mich bundesweit beworben hatte - in Städten mit VWAs oder Raum Köln - Dortmund (Verbundstudium))

Fazit:

1. Ich würde es dem AG nur mitteilen, wenn es zur Stelle passt und der Vorgesetzte / Abteilungsleiter so etwas gerne sieht (nicht identisch mit Personalabteilung oder Firmen-Image an sich, denn es kann auch in Firmen, die angeblich Wert auf Weiterbildung ihrer Mitarbeiter legen, Abteilungen oder Stellen geben, an denen dies nicht gewünscht ist)

2. Ich werde meine nächste Weiterbildung (vermutlich Bachelor Informatik) so suchen, dass es nur Präsenzen am Wochenende gibt.

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