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Zwei Fernstudiengänge gleichzeitig - geht das?


karin

Empfohlene Beiträge

hallo *all,

bin auf die idee gekommen, neben meinem bwl-fernstudium (diplom bwl an einer fern-fh) am besten zeitgleich noch den MBA an einer anderen fern-fh zu absolvieren.

ok, ob man eine solche doppelbelastung schafft, da bin ich selber auch noch nicht völlig überzeugt, aber das ist nicht die frage.

eigentliches problem:

es soll eine prüfungsverordnung geben, die es nicht zuläßt, daß ein studierender an zwei hochschulen gleichzeitig eingeschrieben ist.

gibt es diese bestimmung wirklich? oder ist die nur auf präsenz-studierende anzusetzen?

als fern-studierender "nehme" ich ja niemandem einen platz weg, von daher kann ich eine solche bestimmung nicht ganz nachvollziehen.

wie dem auch sei, ich wüßte gerne, inwieweit es tatsächlich beschränkungen gibt oder eben nicht.

besten dank und gruß,

karin

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Hallo Karin,

hier würde ich dir empfehlen, mal beim Prüfungsamt nachzufragen. Ich denke schon, dass ein Zweitstudium möglich sein müsste.

Wäre prima, wenn du das Ergebnis dann uns allen hier mitteilen würdest.

Aber vielleicht hat ja auch schon ein anderer Leser dieses Forums die Antwort parat?

Viele Grüße

Markus

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Hallo,

es soll eine prüfungsverordnung geben, die es nicht zuläßt, daß ein studierender an zwei hochschulen gleichzeitig eingeschrieben ist.

gibt es diese bestimmung wirklich?

Ja, die gibt es. In Deutschland darf man nicht gleichzeitig in zwei Hochschulen studieren.

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hi genti,

wenn es so eine bestimmung gibt, dann gibt es wohl nicht viel daran zu rütteln.

aber einfach so hinnehmen...

ich könnte den sinn auch noch verstehen, wenn wir von vollzeit-studiengängen reden. hier würde man ja jemand anderem den studienplatz "wegnehmen".

bei einem fernstudium sehe ich dies nicht.

gilt die bestimmung auch, wenn eine hochschule "nur" privat ist?

karin

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Hallo Genti,

Ja, die gibt es. In Deutschland darf man nicht gleichzeitig in zwei Hochschulen studieren.

mich würde auch interessieren, ob man das nicht irgendwie umgehen kann. Wie sieht es z.B. aus, wenn man sich an der zweiten Hochschule zunächst nur als Gasthörer einschreibt?

Viele Grüße

Markus

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Hallo Markus,

In Hagen ist so etwas möglich, aber nicht überall.

Ich habe folgendes für FU-Hagen gefunden:

Studiengangszweithörende

Studiengangszweithörende studieren neben ihrem Studium an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes einen weiteren anderen Studiengang an der FernUniversität (Zeitaufwand wie beim Teilzeitstudium entsprechend der zeitlichen Kapazitäten). Auch hier ist der Nachweis einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Studiengangszweithörende erhalten einen Studienausweis und sind für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule.

Eine I-Bescheinigung gibt es aber nicht.

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  • 2 Wochen später...

moin,

eben erhalte ich von der zfh die info, daß es wegen einer doppeleinschreibung bei fh nordhessen und fh koblenz keine probleme gibt.

jedoch ist in jedem fall die lage einzeln zu prüfen, eine pauschale "freigabe" gibt es nicht.

jetzt ist nur noch unklar, ob bei mir alle voraussetzungen für das mba-studium (als probestudium) vorliegen, aber das war ja nicht die ursprüngliche frage.

naja, mal abwarten. werde weiterberichten!

gruß, karin

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  • 9 Jahre später...

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