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Bachelor of Arts vs. Bachelor of Law


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

wie viele bereits wissen bietet die HFH seit Anfang 2007 den Studiengang "Wirtschaftsrecht" mit dem Abschluß Bachelor o.A. an.

In den letzten Wochen fand daraufhin im HFH-Webcampus-Forum eine rege Diskussion zum Thema "Abschlussbezeichnung/Grad in Wirtschaftsrecht".

Es ging/geht dabei um die Frage, wieso der Abschluß dieses Studienganges der Bachelor of Arts ist und nicht, wie oftmals vermutet und auch gefordert, der Bachelor of Laws.

Vor kurzem kam dann ein offizielles Statement vom Professor für Wirtschaftsrecht an der HFH - Herrn Prof. Dr. Johann Knollmann. Nach meiner Rückfrage und Bitte um Veröffentlichung hier im Fernstudium-Infos.de reagierte er sehr positiv

...

freundlichen Dank für Ihre Email. Wir freuen uns, wenn Sie die

Studierenden über unsere Position zum Thema "LL.B. versus B.A."

informieren möchten. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen

selbstverständlich jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Mit herzlichem Gruß

Ihr

Johann Knollmann

Daher nun folgend die offizielle Stellungnahme seitens der HFH.

Gruß Lutz

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Das offizielle Statement von Prof. Dr. Johann Knollmann

Sehr geehrte Studierende,

am 1. Januar 2007 hat die HFH den Studienbetrieb in unserem neuen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht aufgenommen. Dieser Studiengang schließt mit dem akademischen Grad "Bachelor of Arts - B.A." ab. Der Studiengang ist von der Akkreditierungsagentur ACQIN akkreditiert worden.

Verschiedentlich werden wir gefragt, warum der Abschluss unseres neuen Studienganges Wirtschaftsrecht "B.A." lautet und nicht "Bachelor of Laws - LL.B.". Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:

Der Abschluss "Bachelor of Arts" (B.A.) ist für Studienabschlüsse in dem Fach Wirtschaftsrecht durchaus gebräuchlich. Dies gilt sowohl in Deutschland als auch international. Die Abschlussbezeichnung B.A. ist mitnichten für Studienabschlüsse im Fach Betriebswirtschaft reserviert.

Es handelt sich bei dem B.A. um einen traditionellen, nicht fachspezifischen Abschluss. Die Bezeichnung "Arts" (Künste) stammt von den "sieben freien Künsten" der mittelalterlichen Universitäten (septem artes liberales: Logik, Grammatik, Rhetorik, Mathematik, Geometrie, Astronomie, Musik). Sie wird heute nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) für eine Vielzahl von Fächergruppen verliehen (Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaft, Sportwissenschaft, Kunstwissenschaft u.a.).

Unseren neuen B.A.-Studiengang Wirtschaftsrecht haben wir auf der Basis einer vorhergegangenen externen Marktstudie entwickelt. Unsere Studieninhalte orientieren sich an den Anforderungen, die uns ein breiter Querschnitt von potentiellen Arbeitgebern benannt hat. Daraus haben wir unser Lehrangebot abgeleitet.

Deshalb enthält unser Curriculum im Vergleich zu anderen B achelor-Studiengängen im Fach Wirtschaftsrecht an anderen Hochschulen einen besonders hohen Anteil betriebswirtschaftlicher Inhalte.

Dies ist der Grund dafür, dass unser Abschluss "Bachelor of Arts (B.A.)" lautet und nicht "Bachelor of Laws (LL.B.)".

Der Abschluss B.A. ist das Ergebnis einer bewusst getroffenen geschäftspolitischen Entscheidung der HFH:

Bei unserem ursprünglichen Akkreditierungsantrag für den Studiengang Wirtschaftsrecht bei ACQUIN hatten wir zunächst auf den Abschluss LL.B. abgestellt. ACQUIN hätte diesen Abschluss LL.B. akkreditiert, wenn der Anteil juristischer Lehrinhalte gegenüber der Betriebswirtschaft auf deutlich über 50% erhöht worden wäre. Das hätte eine grundlegende Schwerpunktverschiebung unseres Curriculums zu Lasten der BWL-Anteile bedeutet. Eine solche Profilausdünnung hielten und halten wir jedoch im Interesse der Arbeitsmarktchancen unserer Studierenden nicht für sinnvoll. Wir halten deshalb an unserem Curriculum mit deutlichen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkten fest.

Infolgedessen lautet unser Abschluss jetzt nicht LL.B., sondern B.A.

Wir halten die dadurch dokumentierte Betriebswirtschaftskompetenz unserer Wirtschaftsjuristen nicht für ein Manko, sondern für ein positives Qualitätsmerkmal. Durch unseren Abschluss B.A. (Wirtschaftsrecht) werden verschiedene Berufsbilder als im Unternehmen abhängig beschäftigter Wirtschaftsjurist eröffnet. Dabei denken wir insbesondere auch an die erheblich erweiterten Rechtsberatungsmöglichkeiten für nichtanwaltliche Wirtschaftsjuristen durch das demnächst in Kraft tretende neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Wir sehen die Abschlussbezeichnung "B.A." statt "LL.B." als einen Wettbewerbsvorteil für unsere Studierenden an. Dieser Abschluss dokumentiert, dass unsere Absolventinnen und Absolventen - anders als bei einem LL.B.-Abschluss - nicht nur rechtliche Kenntnisse haben. Unsere Bachelors haben zusätzlich auch besonders vertieftes betriebswirtschaftliches Verständnis.

Wir denken dabei ganz bewusst z.B. an die bei "Nur-Juristen" bisweilen gefürchteten Fächer Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsinformatik. Gerade solche betriebswirtschaftlichen Fächer sind bei Arbeitgebern besonders begehrt. Die Abschlussbezeichnung LL.B. ließe diesen vertieften BWL-Bezug nicht hinreichend deutlich erkennen. Er birgt außerdem die Gefahr einer Verwechselung mit universitären, rein juristischen Abschlüssen ohne starke BWL-Komponenten.

Beispielsweise verleihen die private Bucerius Law School in Hamburg und die Fernuniversität Hagen jeweils den Abschluss LL.B. Durch beide Abschlüsse wird jedoch nicht der Nachweis vertieften betriebswirtschaftlichen Wissens dokumentiert.

Der Abschluss LL.B. berechtigt zu nichts anderem als der Abschluss B.A.insbesondere ersetzt er nicht die juristischen Staatsexamina als Zugangsvoraussetzung zum Berufsbild des Volljuristenmit der Befähigung zum Richteramt.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat zu dem LL.B.-Abschluß der Bucerius Law School in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil ausgeführt, dass dieser Abschluss "nicht berufsqualifizierend" im Sinne des BAFöG sei. Der LL.B. sei lediglich eine bloße Vorstufe auf dem Weg zu dem berufsqualifizierenden Ersten Juristischen Staatsexamen (sog. Referendarexamen). Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Die HFH legt besonderen Wert darauf, ihre Absolventinnen und Absolventen optimal für den Arbeitsmarkt auszubilden. Unsere Abschlussbezeichnung B.A.(Wirtschaftsrecht) vermeidet die Gefahr einer Verwechslung mit einem universitären LL.B.-Abschluss ohne BWL-Prüfungsnachweis.

Wir meinen, dass ein professioneller Arbeitgeber sich vorrangig an den in dem Prüfungszeugnis nachgewiesenen Fachkenntnissen von Bewerberinnen und Bewerbern orientieren wird. Titel sind für sich genommen sprichwörtlich "Schall und Rauch".

Unser Studienabschluss B.A. (Wirtschaftsrecht) ist ein solider, berufsqualifizierender erster Studienabschluss. Dafür steht die HFH steht mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem guten Ruf.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben sollten, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne, auch telefonisch, zur Verfügung.

Bitte rufen Sie uns an.

Herzlichst Ihr

RA/FAStR Prof. Dr. Johann Knollmann, LL.M. (London)

Professor für Wirtschaftsrecht der HFH

Ich möchte mich auch nochmals offiziell für die Stellungnahme und die Möglichkeit der Veröffentlichung bedanken. Diese Information wird viele interessieren und ist für einige sicherlich auch eine weitere Motivation/Bestätigung.

Gruß Lutz

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Als Initiator dieser Diskussion fand ich die Stellungnahme von Prof. Knollmann auch mehr als gut, da mir das Thema sehr am Herzen lag. Endlich wurden die Zusammenhänge und die Begründung für die Titelvergabe transparent gemacht.

Nun bin ich überzeugt, das sich viele Fragen von Studenten und Interessenten somit geklärt haben.

Ich habe auch im HFH-Webcampus gepostet bzw. angeregt, dass solche Detailinformation (oder Teile daraus) in den Studienführer aufgenommen werden sollten, um die genaue Ausrichtung und Zielsetzung des Studienganges Wirtschaftsrecht noch mehr zu verdeutlichen. Im Interesse kommender Generationen von Studenten würde ich das sehr begrüßen. Immerhin bietet die HFH ein in der Fernhochschul-Landschaft einmaliges Konzept mit den Inhalten dieses Studienganges.

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