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HFH Studiengebühren absetzen


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Hallo,

das beigefügte BMF-Schreiben bringt vielleicht Klarheit.

Die Antwort kann nicht pauschaliert werden. Es hängt von der individuellen persönlichen Entwicklung ab, ob man Sonderausgaben (=bis 4.000 EUR) oder Werbungskosten (auch > 4.000 EUR) steuerlich geltend machen kann.

Wenn´s ganz blöd läuft, könnten es auch Kosten der privaten Lebensführung gem. § 12 EStG sein, welche gar nicht geltend gemacht werden können.

BMF Schreiben Berufsausbildung v. 04.11.05.pdf

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