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Verwirrung durch "Bachelor (professional)"


Lutzbutz

Empfohlene Beiträge

§ 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

Da ist doch einen riesen Gesetzeslücke drinnen. Es is weder das Wort "nur" noch "ausschließlich" vorhanden. Die Auslegung des Gesetzes ist mehrdeutig, man müsste m.E. das Gesetz dafür ändern.

Ich bin kein Fachwirt aber m.E. hätten mindestens 6 1/2 Jahre Ausbildung auch wenn nicht an Hoch o. Fachhochschulen den Titel verdient. Der univ oder FH Student ist trotzdessen theoretischer ausgelegt als der Fach- o. Betriebswirt.

Eventuell ergeben sich aufgrund der Praxis sogar bessere Berufschancen für den Fachwirt als für dem Bachelor.

Was scheinbar auch die Herren Akademiker an dem Titel so stört.

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Eventuell ergeben sich aufgrund der Praxis sogar bessere Berufschancen für den Fachwirt als für dem Bachelor.

Was scheinbar auch die Herren Akademiker an dem Titel so stört.

Wenn dem so wäre, würde ich sicher nicht das Fernstudium begonnen haben. Wenn man es umdreht wird ein Schuh draus, da immer mehr akademische Bildung gefordert ist passt die IHK einfach die Bezeichnung an um die Chancen zu erhöhen.

Ich bin wirklich froh die Weiterbildung absolviert zu haben, sie ist eine interessante Qualifikation - allerdings mangelt es der IHK an "Marketing"... anstatt bei ihren eigenen Mitgliedern die Weiterbildungen zu forcieren und anzukündigen, sowie einfach die Kenntnisse hervorzuheben bilden sie die Leute "NUR" aus und das wars. Hauptsache man hat sein Geld hingelegt.

Hier in Bayreuth erst wieder der Fall, die IHK lässt die Weiterbildungstochter gegen die Wand fahren - Insolvenz wegen angeblichen Missmanagement, allerdings haben sich die Leute der IHK auch gar nicht um die Akademie gekümmert, das finde ich bezeichnend.

Das finde ich sehr Schade, da die IHK Weiterbildungen ein Niveau haben, das viele Firmen gebrauchen könnten - der Fachkräftemangel beginnt ja nicht beim Dipl. Ing mit MBA sondern auch in der Mitte. Darum mein pers. Urteil - IHK durchgefallen leider, dabei haben sie soviel Potential.

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@Watchfriends

Mir ist deine Intention schon klar und ich sehe das auch ähnlich wie du, wenn ich den bloßen Gesetzestext sehe. Aber das Problem ist doch ein ganz anderes. Bis vor Kurzem war das doch alles noch gar nicht so brisant. Die scharfe Arbeitsmarktsituation hat das herbeigeführt. Man sagt ja nicht umsonst, dass außergewöhnliche Situationen außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. Ich denke eher, dass die IHK damit ihren Absolventen auf dem Arbeitsmarkt einfach ähnliche Chancen wie den Akademikern eröffnen will und suggeriert den Absolventen einen ähnlichen wenn nicht sogar gleichwertigen Abschluss. Das ist doch das Gleiche wie bei den VWAen. Bloß weil es jetzt so ähnlich wie ein Hochschulgrad heißt, brüsten sich die meist ahnungslosen Absolventen damit, sie hätten einen "Bachelor". Ihr wisst selber, dass wichtige Zusätze schnell mal unter den Tisch fallen.

Das wichtigere ist jedoch, dass ein akademischer Abschluss einfach etwas anderes ist als einer der IHK. Die Art der Wissensinhalte, der Wissensvermittlung und der Wissensaneignung differieren hier einfach. Von daher sollte z.B. ein potenzieller Arbeitgeber genau unterscheiden können, in welcher Form der Absolvent seine Ausbildung genossen hat. Und der Absolvent kommt auch nicht in die vielleicht peinliche Situation, als jemand entlarvt zu werden, der eigentlich nur irgendwie Bachelor heißt und gar keiner ist.

Noch einmal: Ein Bachelor und ein Fachwirt sind in meinen Augen nicht jeweils besser oder schlechter im eigentlichen Sinne. Die Abschlüsse dokumentieren einfach unterschiedliche Qualifikationen. Und unterschiedliche berufliche Tätigkeiten erfordern nunmal auch unterschiedliche Qualifikationen. Nicht mehr und nicht weniger sagen die Abschlüsse aus. Für jede Zielgruppe ist was dabei.

Ich sehe aber z.B. nicht ein, dass jemand der 6 1/2 Jahre Ausbildung an nicht akademischen Einrichtungen gelernt hat, den Titel bekommen sollte. Warum denn? Dann sind wir ja irgendwann alle Akademiker. Wozu sollte das gut sein? Wie du richtig sagst ist die Hochschulausbildung vielleicht oft theoretischer ausgelegt. Und damit man das von Fachwirten unterscheiden kann, heißen wir irgendwann Bachelor und die Praktiker Fachwirt ;-)

Und die Akademiker stört es doch nicht, dass z.B. praktischer ausgebildete Fachwirte gute Berufschancen haben (leider ist das heutzutage nicht immer so). Gleiches Recht für alle sag ich jedenfalls. Aber z.B. welcher Meister seines Gewerkes würde denn einer inflationären Verwendung der Bezeichnung "Meister" zustimmen??? Ich glaube ganz fest, dass der Stolz der Handwerker hier noch viel größer ist, als der der Akademiker.

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§ 96 Abs. 1 NRWHG sagt es doch klar: Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Diplomgrad, einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad.

Da ist doch einen riesen Gesetzeslücke drinnen. Es is weder das Wort "nur" noch "ausschließlich" vorhanden. Die Auslegung des Gesetzes ist mehrdeutig, man müsste m.E. das Gesetz dafür ändern.

Es gibt seit jeher die Rechtssprechung, dass die verleihung dieser Grade den Hochschulen vorbehalten ist. Ich hätte das als nichtjurist auch so verstanden, dass es eben nicht heißt "Hochschule oder IHK verleiht", aber ich bin auch kein Jurist. Deswegen vertraue ich eigentlich den Leuten, die was davon verstehen. Ich denke, Du solltest das auch tun. Was wäre denn Deiner Meinung nach die Situation? Jeder darf alles vergeben ohne Kontrolle (wie es bei den IHKs ist, keine externe Stelle hat überprüft, ober deren "Bachelor" irgendwelchen Standards genügt)?

Ich bin kein Fachwirt aber m.E. hätten mindestens 6 1/2 Jahre Ausbildung auch wenn nicht an Hoch o. Fachhochschulen den Titel verdient. Der univ oder FH Student ist trotzdessen theoretischer ausgelegt als der Fach- o. Betriebswirt.

Da stellt sich natürlich die Frage, nach wie vielen Semestern der Student sich Fachwirt nennen darf? Nach wie vielen Jahren Berufserfahrung Meister? Ach, das geht nicht? Weil Meister ist ja den Meistern vorbehalten? Da schau an.

Eventuell ergeben sich aufgrund der Praxis sogar bessere Berufschancen für den Fachwirt als für dem Bachelor.

Was scheinbar auch die Herren Akademiker an dem Titel so stört.

Mich als Akdemiker stören nicht die vorgeblich guten Berufschancen der Fachwirte, da ich mir um meine berufliche Zukunft keine Sorgen mache und ich bei Fachwirten erlebt habe, dass es für die so einfach auch nicht ist. Was mich stört, ist, dass sich hier Leute freizügig alle Abschlüsse der Welt zulegen, aber die eigenen Privilegien sollen natürlich gewahrt bleiben. Denn wenn sich einer einfach so Meister oder Fachwirt nennt, ist das Geschrei doch groß.

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Hallo :),

den Gesetzestext habe ich mal so zitiert um zu zeigen das es eben nicht eindeutig ist (liegt in meiner Natur Gesetzeslücken zu finden).

In manchen Bundesländern ist der "Bachelor" ein Titel, der nur den Hochschulen zusteht aber nicht überall.

Bildung scheint demnach Ländersache zu sein, ein generelles Verbot zum Junggesellen kann demzufolge nur auf Bundesebene erfolgen.

Wenn es denn so einfach wäre, dann würden wir nicht 3 Seiten geistiges Eigentum diesem Thema widmen. Es ist einfach Auslegungssache...ebendso wie das Gesetz.

Für mich bestimmt Bachelor den Bildungsgard, dieser ist, wie einige Bildungspolitiker schon so schön sagen ein Garant für Anerkennung z.B. im Ausland.

Ich finde die Abgrenzung (Univ) (FH) (BA) (IHK) oder was auch immer viel relevanter. Es wurde schon paarmal erwähnt das es vielen Personalchefs eh auf andere Dinge ankommt.

Dennoch ist ein relevanter Bildungs- oder Berufsabschluss Zugangsvoraussetzung für einen solchen Job bzw. um überhaupt erstmal die Chance zu bekommen den PersChef persönlich kennenzulernen.

Klar möchte die IHK für Ihre Ausbildung werben, man müsste daher die IHK weniger wegen Titeln verklagen. Vielmehr liegt m.E. ein Verstoss gegen Wettbewerbsgesetze vor aber das ist ein anderes Thema.

Die Pyramide der IHK passt zu diesem Thema....(ist die abgespekte Version, es gibt noch eine das ist neben Fachwirte etc. ein "Bachelor" und neben Betriebswirte etc. ein "Master"...)

Bearbeitet von Markus Jung
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Hm das Schaubild der IHK zeigt wirklich das, worüber ich mich ärgere. Anstatt aufgrund einer Kooperation eine gute Möglichkeit zu finden einen richtigen Bachelor mit anrechnungen absolvieren zu können hauen die IHKs auf die Ka**e und empfehlen den Leuten die vorher schon ca. 6-7tsd EUR für Fach- und Betriebswirt hingelegt haben nochmal ca. 11tsd EUR bei der Donau-Uni zu lassen um einen vllt. anerkannten aber nicht sehr Umfangreichen MSc zu bezahlen.

Nach Blick auf die Homepage der DUC ist mir aufgefallen das inzwischen der "Professional MSc" verliehen wird... langsam blicke ich hier wirklich nicht mehr durch ;)

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Eventuell ist der "Junggeselle" ein Begriff der nicht geschützt werden kann?

Ich kenne es auch dem Domainrecht. Man kann keine allgemeinen Umgangssprachlichen Begriffe schützen. Mann kann Begriffe schützen wie "neu.de" aber "neu" lässt sich nicht schützen. Ebendso "Bachelor CCI" kann man schützen, Bachelor nicht. Das Wort "Vordiplom" lässt sich auch schützen, vielleicht hätte man dabei bleiben sollen.

Das ist aber Patentrecht, passt vielleicht nicht hierher..

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Eventuell ist der "Junggeselle" ein Begriff der nicht geschützt werden kann?

Ich kenne es auch dem Domainrecht. Man kann keine allgemeinen Umgangssprachlichen Begriffe schützen. Mann kann Begriffe schützen wie "neu.de" aber "neu" lässt sich nicht schützen. Ebendso "Bachelor CCI" kann man schützen, Bachelor nicht. Das Wort "Vordiplom" lässt sich auch schützen, vielleicht hätte man dabei bleiben sollen.

Das ist aber Patentrecht, passt vielleicht nicht hierher..

Das ist Markenrecht, nicht Patentrecht. Und der gesetzliche Schutz von Abschlüssen ist noch mal was ganz anderes. Der Bachelor ist geschützt (nicht markenrechtlich, sondern durch ausdrückliche gesetzliche Erwähnung), es mag eine Grauzone der Verwendung geben analog zu "Diplom" bei ILS oder fürs Dauerwelle machen. Eine Gesetzteslücke existiert da nicht, auch wenn Du es Dir einbildest.

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Das ist Markenrecht, nicht Patentrecht. Und der gesetzliche Schutz von Abschlüssen ist noch mal was ganz anderes. Der Bachelor ist geschützt (nicht markenrechtlich, sondern durch ausdrückliche gesetzliche Erwähnung), es mag eine Grauzone der Verwendung geben analog zu "Diplom" bei ILS oder fürs Dauerwelle machen. Eine Gesetzteslücke existiert da nicht, auch wenn Du es Dir einbildest.

Wie man sieht gibt es ja keine eindeutige Gesetzgebung. Schreibst es ja selbst "grauzone" das beschreibt die Lücke.

Niemand verbietet es ausdrücklich....oder stehts irgendwo, wenn ja wo? (das such ich ja)

Ich glaube schon das sich die Juristen der IHK genug gedanken darüber gemacht haben ;) Mich würde auch nicht unbedingt interessieren ob man den Titel tragen darf (wissen wir ja), vielmehr sollte man darüber nachdenken ob der "Bachelor Pro." auf irgend einem Zeugnis stehen darf.

Einbildung habe ich nicht nötig, ich bin kein Bachelor Prof. :rolleyes:

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Es steht im Gesetz, jedenfalls nach dem, was der Jurist wohl herrschende Meinung nennt. Im Berliner HG (§34) heißt es (fast gleich wie im NRW und allen anderen): "Die Universitäten verleihen nach einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, den Diplomgrad oder den Magistergrad ...". Die Berliner Senatsverwaltung sagt nun: "Zur Verleihung eines solchen Hochschulgrades ist nach § 34 BerlHG nur eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule berechtigt." Man beachte das "nur". Es ist in der Juristerei so, dass eine solche Zuweisung grundsätzlich exklusiv ist. Das Grundgesetz z. B. wimmelt von solchen Aussagen, z. B. Art. 65 a: "Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. " Man beachte: Kein nur. Wenn es nach Dir ginge, hätte jeder die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Kann das sein? Und wenn Du sagst, das ist ein schlechtes Beispiel, im GG gibt es das in jedem dritten Artikel.

Also wenn man schon glaubt, Gesetzeslücken ausfindig machen zu müssen, dann muss man auch etwas auf die juristischen Grundlagen einzugehen bereit sein. Wenn man sich alles so zurechtbiegt, wie man will, findet man freilich ständig Gesetzeslücken.

Bearbeitet von Markus Jung
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