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Web-Master oder Web-Designer?


Gast Effex-Tom

Empfohlene Beiträge

Was *genau* daran ist falsch ? Es gibt definitiv diverse Diplom (XYZ) die nicht von einer Hochschule stammen. Meinst Du alle Absolventen, die einen derartigen Abschluß erlangt haben, können hinterher ihr Geld zurückverlangen, weil sie sich im Vorfeld nicht erkundigt haben, was der Unterschied zwischen anerkannten und institutseigenen Abschlüssen ist ? Wohl kaum.

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Gast Effex-Tom

Ich hab mich vorher extra noch bei der SGD erkundigt wegen der Bezeichnung "Diplom".

Es wurde mir erklärt, dass sie diese Bezeichung aus rechtlichen Gründen ändern mussten. Ich hatte noch erwähnt, dass die SGD in der Schweiz weiterhin noch besagte Bezeichnung verwendet. Dort, so hieß es, sei das wiederum anders geregelt, was deren Rechtslage angeht.

Also muss wohl was im argen liegen, wenn die SGD auf diesen, wohl allgemein ansehnlicheren Titel verzichtet. Oder aber auch nur deshalb, um mögliche Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen, nicht wahr ;)

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Doch, ich denke schon, dass sie das so nennen dürfen. Sie dürfen es nicht Diplom-Informatiker o.ä. nennen, aber der Zusatz "Diplom" ist erstmal nicht geschützt. Du kannst in Deutschland beispielsweise auch "Diplom-Hundetrainer" werden oder ein "Jodeldiplom" erwerben. Vermutlich hieß das Diplom bei Euch Diplom (SGD). Ich wüsste nicht, was daran verboten ist. Meines Wissens kann man sich "Diplom-Webdesigner" bezeichnen, ohne jemals irgendeine Ausbildung erlangt zu haben.

Nein, hier bin ich anderer Meinung, siehe Wikipedia:

Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen solcher Bezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.

Erlaubt ist nach meinem Kenntnisstand nur, dass Abschlusszeugnis als "Diplom" zu bezeichnen. Du wirst dadurch aber niemals zum Diplom-XY - denn das ist der geschützte akademische Grad.

Viele Grüße

Markus

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Ok, das wäre ja schön. Ich dachte immer, dass nur Grade geschützt sind, die tatsächlich von akademischen Hochschulen, also Uni/FH, verliehen werden.

Mag sein, dass ich hier irre.

Gab es nicht auch mal Dipl-Betriebswirt (ILS) oder Dipl-Betriebswirt (SGD) ? Die müssten also ebenfalls vom Markt verschwunden sein.

Wo sind die Juristen von FI.de ????

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  • 3 Jahre später...

Hallo zusammen. Bin auch gerade in der Entscheidungsphase Fernlehrgang Web designer oder Web master SGD.

Nach diesen Beiträgen , die ja schon ein Weile zurückliegen, bin ich allerdings im Zweifel ob ich überhaupt einen

der beiden Lehrgänge machen sollte. Meine Frage hierzu wäre, ob sich an der Qualität der Lehrgänge in der Zwischenzeit

irgendwas geändert hat, oder ob es bessere Alternativen gibt.

Viele Grüße,

Marcus

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Ich denke, es kommt wirklich darauf an, was du mit diesen Fernlehrgängen erreichen möchtest. Bist du Quereinsteiger und möchtest einen Job in der IT, würde ich davon eher abraten und zu einer Ausbildung bzw. einem Studium raten. Man konkurriert auf dem Arbeitsmarkt mit ausgebildeten Fachkräften und da erweckt man mit einem institutseigenen Abschluss leider nicht die beste Aufmerksamkeit.

Für die Erweiterung des persönlichen Horizonts, als Aufbaulehrgang, wenn man in der Branche schon arbeitet, oder einfach nur just for fun ist so ein Kurs sicherlich okay.

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schrieb Michael Knight:
Ok, das wäre ja schön. Ich dachte immer, dass nur Grade geschützt sind, die tatsächlich von akademischen Hochschulen, also Uni/FH, verliehen werden.

Mag sein, dass ich hier irre.

Gab es nicht auch mal Dipl-Betriebswirt (ILS) oder Dipl-Betriebswirt (SGD) ? Die müssten also ebenfalls vom Markt verschwunden sein.

Wo sind die Juristen von FI.de ????

Die Rechtssprechung hat in der Vergangenheit immer wieder Diplom-Phantasie-Bezeichnungen als unzulässig eingeordnet, das Verwechslungsgefahr besteht, auch wenn es das Fach so nicht an Hochschulen gibt (Diplom-Sektretärin u. ä.). Auch ein Zusatz ändert daran nichts. So hat z. B. vor nicht allzu langer Zeit das Landgericht Bochum (Urteil vom 7.11.2006, Az. 15 O 110/06) die Bezeichnung "Diplom-Tierpsychologe (ATN)" als irreführend gewertet. ILS und SGD haben m. W. nie solche Bezeichnungen (Dipl-Betriebswirt (ILS/SGD)) angboten. Dass Absolventen glauben, wenn sie ein Papier bekämen, auf dem Diplom steht, dürften sie daraus eine "Gradführung" herleiten, steht auf einem anderen Blatt.

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