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Einsteigerfragen zu BWL bei der HFH...


kthormann

Empfohlene Beiträge

Hallo Lutz,

also das Bachelor hat grundsätzlich 180 Credits Points an der Euro - FH, davon entfallen 90 auf das Grundstudium und 90 auf das Hauptstudium (alte PO, neue PO hat glaub ich 88 und 92, aber das ist ja primär nicht so wichtig).

Nun hast du die einzelnen Fächer, für die du deine Credits bekommst. Recht z.B. mit 10, Englisch mit 16. Diese Fächer schließt du dann mit einer Note ab. Recht z.B. mit 1,0 und Englisch mit 2,0. Somit ergibt sich hier dein Schnitt:

10 x 1,0 ist 10

16 x 2,0 ist 32

Summe: 42 geteilt durch 26 (gesamte Anzahl der Credits)

ergibt: 1,6 als Abschlussnote.

So wird mit jedem Fach verfahren, egal ob Grudnstudium oder Hauptsudium und so wird die Endnote gebildet. Ausgenommen sind die 2 Fächer, die du "nur mit Erfolg" absolvieren kannst. Um auf 180 Credits zu kommen, bekommst du hierfür natürlich Points, allerdings fließt das nicht mit in die Endbewertung ein- diese 2 Fächer sind von der PO so festgelegt, du kannst hier also NICHT wählen, welche nicht mit einfließen sollen. Die Note für dien Vordiplom wird dann analog ausgerechnet. (Etwas kompliziert, habe ich es einigermaßen erläutern können...) Wichtig an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Noten aus dem Grundstudium und Hauptstudium analog nach der Anzahl ihrer CPs im Verhältnis zu der Gesamtanzahl eingließen. Also wird hier auch kein Unterschied gemacht.

Du merkst also, dass jede Note du du schreibst / bekommst unmittelbare Auswirkungen hat.

Warum das nur bei der Euro-FH so ist, weiß ich nicht.

Zu deinem Beispiel fließen 20 CPs bei 80 CPs zu 25% in das Abschlusszeugnis mit ein.

glg

Rita

PS: wenn noch Fragen sind, dann nur zu.. ich versuch es dann noch einmal anders zu erläutern...

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Hi Lutz

In der Diskussion um die Einführung des EINSTUFIGEN Bachelor-/Master-Systems und der Abschaffung des ZWEISTUFIGEN Diploms war einer der Punkte die Abschaffung des Grundstudiums (erste Stufe) und damit des nur innerhalb der FH/UNI zu etwas nützem Vordiploms. Laut der neuen Bildungsdoktrin soll also jede Note (wohl um den angeblich zu geringen Lerndruck zu steigern) in die Endnote einfließen.

(Ich habe auch schon mehrere Artikel zu dem Thema gelesen und z.B. Bachelorstudenten auf Lehramt sind schon im ersten Semester dazu gezwungen Klausuren, von denen Sie während dem Schreiben nicht absolut überzeugt sind, zu vernichten damit diese ja nicht bewertet werden können. Also schon im ersten Semester kann man sich dort den Weg zum zugangsbegrenzten Master verbauen und ohne Master ist ein Studium auf Lehramt natürlich ohne jeden Sinn.

Das sich damit das Studium verlängert und damit genau das Gegenteil des beabsichtigten Effektes erreicht wurde....tja).

Wenn die HFH bei den Bachelors also zwischen Grund- und Hauptstudium unterscheidet hat Sie entweder die Freiheit vom neuem Bildungsdogma abzuweichen oder sie tut es um der alten Zeiten Willen und um den Studenten symbolisch eine Orientierungsmarke zu geben.

Bist Du sicher, daß die Noten aus dem "Grundstudium" nicht zählen?

Gruß

Jörg

Hallo Rita

Danke für den Hinweis. Das war mir nicht bewusst. Mir war bisher nur bekannt, dass die Leistungen aus dem Grundstudium nicht in das Endresultat des akademischen Abschlusses einfliessen. So kenn ich das zumindest von den FHs, UNIs, oder auch bei den Berufsakademien.

gLGz Lutz

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Bist Du sicher, daß die Noten aus dem "Grundstudium" nicht zählen?

Nach den Prüfungsordnung der HFH (§17 Abs. 2) besteht die Bachelor-Prüfung aus:

(a) den Prüfungen in den Pflichtmodulen und im Wahlpflichtkomplex Recht,

(B) der Bachelor-Abschlussprüfung mit

– der Projektarbeit im Rahmen des Hauptpraktikums und

– der Modulprüfung im Studienschwerpunkt sowie

© der Bachelor-Arbeit

Demnach werden Leistungen aus dem Grundstudium nicht berücksichtigt.

Gruß Lutz

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Kapiere ich nicht ganz. Wie kommst Du auf diese Schlußfolgerung?

Kommt wohl darauf an, was als Pflichtmodul definiert ist.

Was bin ich froh auf Diplom zu studieren *g*

Gruß

Jörg

Nach den Prüfungsordnung der HFH (§17 Abs. 2) besteht die Bachelor-Prüfung aus:

(a) den Prüfungen in den Pflichtmodulen und im Wahlpflichtkomplex Recht,

(B) der Bachelor-Abschlussprüfung mit

– der Projektarbeit im Rahmen des Hauptpraktikums und

– der Modulprüfung im Studienschwerpunkt sowie

© der Bachelor-Arbeit

Demnach werden Leistungen aus dem Grundstudium nicht berücksichtigt.

Gruß Lutz

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Ich habe auch schon mehrere Artikel zu dem Thema gelesen und z.B. Bachelorstudenten auf Lehramt sind schon im ersten Semester dazu gezwungen Klausuren, von denen Sie während dem Schreiben nicht absolut überzeugt sind, zu vernichten damit diese ja nicht bewertet werden können.

Hallo Jörg,

das ist ja schrecklich, was Du da berichtest. Verstehe ich Dich richtig, dass man damit beabsichtigt, eine Klausur lieber nochmals zu schreiben anstatt sich mit einer nicht gut genug ausgefallenen, bestandenen Prüfung abzufinden?

Gruß Duke

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Kapiere ich nicht ganz. Wie kommst Du auf diese Schlußfolgerung?

Kommt wohl darauf an, was als Pflichtmodul definiert ist.

Jörg, ich werde mit Sicherheit nicht die komplette Prüfungsordnung hier reinkopieren. Bei Bedarf kann ich sie dir gerne mailen, oder du bemühst dich im WebCampus selbst nachzusehen.

Tatsache ist, und das hatte ich nicht kopiert, dass zu den "Pflichtmodulen" nur die Prüfungen gehören, die im Hauptstudium geschrieben werden (§18 der Prüfungsordnung). Ich mutmaße da nichts hinein.

Und wenn du deine Prüfungsordnungen anschaust, müsste das so ähnlich drinn stehen. Oder fliessen die Leistungen aus deinem Grundstudium in dein Diplomzeugnis ein?

Gruß Lutz

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Genau.

Die können sich keine schlecht bestandene Klausur leisten, da nur die besten soundsoviel Prozent danach den Master machen dürfen.

Da man, wie auch immer, bestandene Klausuren nicht wiederholen darf, muß man im Zweifelsfall das Ding halt verreißen damit es nicht korregiert werden kann.

Ist an der HFH ja nicht anders, aber eben nicht so existenziel.

Und im Gegensatz zur HFH (gehe mal davon aus das Lutz Recht hat) zählte bei allen genannten Studiengängen jede Klausur und sowas wie Grundstudium gibt es eigentlich nicht.

Glaube war irgendwo hier:

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E980F3C984B0A4D2E83257197FF7375A4~ATpl~Ecommon~Sspezial.html

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

das ist ja schrecklich, was Du da berichtest. Verstehe ich Dich richtig, dass man damit beabsichtigt, eine Klausur lieber nochmals zu schreiben anstatt sich mit einer nicht gut genug ausgefallenen, bestandenen Prüfung abzufinden?

Gruß Duke

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Hi Lutz

Bemühe dich nicht. Es betrifft mich ja nicht und im Gegensatz zu den allermeisten habe ich die Prüfungsordnung tatsächlich gelesen aber damals gab es den Bachelor zum Glück noch nicht.

Wenn es sich so verhält wie Du sagst, und davon gehe ich aus, ist daß natürlich besser für die Studenten. Daß es aber sowas wie ein Grundstudium gibt, mit Klausuren die nicht in die Endnote einfließen, war bei der Einführung des Bachelor/Master-Systems nicht Angedacht (bzw. sollte dieser Zustand ausdrücklich beseitigt werden).

Wir brauchen das Thema ja nicht länger verfolgen, aber beim Diplom ist es klar daß die Noten des Grundstudiums und die Vordiplomsnote nicht in die Diplomnote einfließen.

Aber beim Bachelor (wie ihn sich die Kultusminister schöngeredet haben) ist dies nun bei weitem nicht klar, denn es gibt kein Grundstudium (im selben Sinn wie bei den Diplomstudiengängen) und es gibt keine Vordiplomsnote da es natürlich auch kein Vordiplom gibt (und eine Diplomnote gibt es natürlich auch nicht).

Wenn dies bei der HFH anders ist, ist daß zu Begrüßen, denn um diese Verschlimmbesserungen ist es nicht schade und die Studenten werden in den ersten Semestern etwas entlastet.

Gruß

Jörg

Jörg, ich werde mit Sicherheit nicht die komplette Prüfungsordnung hier reinkopieren. Bei Bedarf kann ich sie dir gerne mailen, oder du bemühst dich im WebCampus selbst nachzusehen.

Tatsache ist, und das hatte ich nicht kopiert, dass zu den "Pflichtmodulen" nur die Prüfungen gehören, die im Hauptstudium geschrieben werden (§18 der Prüfungsordnung). Ich mutmaße da nichts hinein.

Und wenn du deine Prüfungsordnungen anschaust, müsste das so ähnlich drinn stehen. Oder fliessen die Leistungen aus deinem Grundstudium in dein Diplomzeugnis ein?

Gruß Lutz

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Also von mir aus könnte man die meisten Fächer schon aufführen (bin halt ein alter Streber), aber einige Streichergebnisse hätte ich auch *g* (bin halt ein ALTER Streber)

Gruß

Jörg

Ich bin jedenfalls bei einigen Fächern ganz dankbar, dass die Regelung existiert ;)

Gruß Lutz

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