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Abschluss der HFH auch in Bayern anerkannt?


<~Coco~>

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Hallo,

die Bildung ist sicherlich Ländersache, doch geht es hier um das "Bilden", dabei u.a. auch um den Zugang zur Bildung.

So kann ein Mensch mit Fachhochschulreife aus NRW in Bayern nur durchs Fenster in die bayerische FH schauen.

Bereits erworbene Abschlüsse betrifft das aber nicht nicht. Hier gibt es Länderabkommen zwischen verschiedenen Staaten in und außerhalb Europas, die das Führen von akademischen Graden regeln.

Bayern erkennt ausländische Grade ebenso wie inländische Grade an. Beim inländischen Grad wird nicht unterschieden, aus welchem Bundesland dieser stammt.

 

 hs_bayhschg_06_07_auszug.pdf

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So kann ein Mensch mit Fachhochschulreife aus NRW in Bayern nur durchs Fenster in die bayerische FH schauen.

Sicher, dass das so ist? In den Zugangsvoraussetzungen der FHs hier in Bayern ist mir so eine Regelung bisher nicht aufgefallen. Ich dachte Fachhochschulreife ist Fachhochschulreife? Bisher waren mir lediglich vereinzelte Abwertungen bekannt, die die Note bzw. den NC betreffen, wenn jemand sein (Fach-)Abi ausserhalb Bayerns gemacht hat.

Gruß Duke1976

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Sicher, dass das so ist?

Gruß Duke1976

Hallo,

juristisch habe ich das nicht überprüft. Ein guter Freund, der bei Regensburg wohnt, hat über die Bundeswehr in NRW an einer Bundeswehrfachschule eine Fortbildung besucht und dort zugleich die Fachhochschulreife erlangt.

Er berichtete mir, dass er damit in seiner Heimat Bayern nicht studieren darf.

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Das würde mich auch wundern.

Auch wenn es sonst viele Unterschiede in der Hochschulbildung auf föderaler Ebene gibt, aber die Zugangsvoraussetzungen sind doch durchgängig ;)

In diesem Sinne habe ich gestern erst gelesen das nun Bayern ENDLICH den Zugang per fachgebundener Hochschulreife für alle Absolventen mit Meisterniveau ermöglicht, sprich nun ist es in Bayern auch so weit, wie in allen anderen Bundesländern ;) die Uhren ticken eben langsamer.

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HolgerSchwarz schrieb:
Hallo,

die Bildung ist sicherlich Ländersache, doch geht es hier um das "Bilden", dabei u.a. auch um den Zugang zur Bildung.

So kann ein Mensch mit Fachhochschulreife aus NRW in Bayern nur durchs Fenster in die bayerische FH schauen.

Bereits erworbene Abschlüsse betrifft das aber nicht nicht. Hier gibt es Länderabkommen zwischen verschiedenen Staaten in und außerhalb Europas, die das Führen von akademischen Graden regeln.

Bayern erkennt ausländische Grade ebenso wie inländische Grade an. Beim inländischen Grad wird nicht unterschieden, aus welchem Bundesland dieser stammt.

 

Danke für die Info,

wie ist eigentlich hier in diesem Zusammenhang der österreichische HTL Ingenieur zu bewerten ? Dies ist eine staatlich erteilte Standesbezeichnung nach einer durch die EU postsekundären anerkannten Ausbildung (aber nicht tertiär), gemäß Diplomanerkennungsrichtlinie. In Konsequenz aus dem, es gibt in Österreich das reglementierte Gewerbe des technischen Büros-beratender Ingenieur, ebenfalls durch die gleiche EU Richtlinie gedeckt, darf sich der dann auch beratender Ingenieur (steht so im Befähigunszeugnis) nennen und ebenso seine Dienste unter dem gleichen "Titel" anbieten ?

Das Konsultationspapier zum EQF setzt die Ausbildung an einer berufsbildenden höheren Schule mit dem Niveau 5 gleich, nach Erwerb des HTL Ingenieurs mit EQF Niveau 6 und nach Erhalt des Befähigungszeugnisses sogar mit EQF Niveau 7.

lG

Christopher

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chillie schrieb:

Das würde mich auch wundern.

 

Auch wenn es sonst viele Unterschiede in der Hochschulbildung auf föderaler Ebene gibt, aber die Zugangsvoraussetzungen sind doch durchgängig ;)

In diesem Sinne habe ich gestern erst gelesen das nun Bayern ENDLICH den Zugang per fachgebundener Hochschulreife für alle Absolventen mit Meisterniveau ermöglicht, sprich nun ist es in Bayern auch so weit, wie in allen anderen Bundesländern ;) die Uhren ticken eben langsamer.

Hallo,

die Zugangsvoraussetzungen sind "jetzt" durchgängig. Schau mal auf das Datum der von Dir beigefügten Verordnung (Nov. 2007). Auch der Meisterzugang ist liberalisiert, was ich sehr gut finde.

Früher, also nach altem Rechtsstand war es aber so, dass es nicht durchgängig war.

Gut, dass es heute anders ist und danke für Deinen aufklärenden Beitrag.

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HolgerSchwarz schrieb:
Hallo,

die Zugangsvoraussetzungen sind "jetzt" durchgängig. Schau mal auf das Datum der von Dir beigefügten Verordnung (Nov. 2007). Auch der Meisterzugang ist liberalisiert, was ich sehr gut finde.

Früher, also nach altem Rechtsstand war es aber so, dass es nicht durchgängig war.

Gut, dass es heute anders ist und danke für Deinen aufklärenden Beitrag.

Zur Ehrenrettung der Bayern muss ich sagen, dass es eigentlich schon immer so war, dass die FHR überall galt. Das galt (und gilt) allerdings nur für die "normale" FHR. In machen Bundesländern gab bzw. gibt es noch abgeschwächte Formen der FHR, die dann nur in dem jeweiligen Bundesland galten. In NRW z. B. konnte man noch der 12. Klasse des (13jährigen) Gymnasiums die FHR erwerben, die dann überall galt. Es gab aber auch nach der 11. schon eine FHR, die galt dann aber nur in NRW. Ähnlich war das auch in BW.

Ich weiß nicht genau, was sich da 2007 geändert hat, aber man konnte auch schon vorher mit FHR aus anderen Bundesländern in Bayern studieren. 

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Hallo,

danke für den Hinweis.

Bassd scho, wie der Bayer sagt.

Gut und wichtig ist ja nur, dass es heute im schönen Jahr 2008 durchgängig ist. So ist es gut und soll ja auch so sein.

Wir wollen ja keine rechtshistorischen Studien betreiben ;)

Somit ist ~coco~ geholfen und ihre Frage nach der Anerkennung der HFH im Ausland... äh Bayern deutlich mit JAAAA beantwortet.

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Hallo zusammen,

im Studienführer der HFH stand ja auch gründlich drin, dass der Abschluss der HFH überall in Deutschland und im europäischen Ausland gültig ist, was ich auch aus dem Studienführer zitiert hatte. Damit war es ja ohnehin klar.

Viele Grüße

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