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Allgemeine Meinungen über ILS


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Hallo NiceOne92,

um deine Frage zu beantworten. Schaue dir Bitte mal Punkt 10 in den AGB an.Dort steht meiner Meinung nach alles ganz gut erklärt beschrieben:
 

Zitat

10. Kündigung des Studienvertrages

Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres. Danach können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ILS empfiehlt, den Brief als Einschreiben abzusenden.

 

Dein Widerrufsrecht verlängert sich nur dann, wenn du die Studienhefte schneller bearbeitet hast, und dir die neuen Studienhefte für das nächste Halbjahr zuschicken lässt. Aber das steht dann auch alles ganz genau beschrieben. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

 

Viele Grüße

 

Matthias

Bearbeitet von Aramon
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