Zum Inhalt springen

Staatl. anerkannter Abschluss = staatl. Zulassungsnr.?


Empfohlene Beiträge

Ich müsste wissen, ob mein Fernstudium einen staatl. anerkannten Abschluss hat.

Dachte erst nein. Nun habe ich gesehen, dass mein Fernlehrgang eine staatl. Zulassungsnummer hat. Klar nun, das das Studium staatl. anerkannt ist, bedeutet dies aber auch gleichzeitig das ich einen staatl. anerkannten Abschluss nach Beendigung des Lehrgangs habe? Schon, oder?

Sorry, stehe grad etwas auf der Leitung und hoffe nicht zu sehr zu verwirren! Danke im Voraus für Hilfe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Grundsätzlich erstmal nein. Die Tatsache, dass die ZFU (das öffentlich-rechtliche Organ, dass die Studiengänge prüft) eine Zulassungsnummer vergibt, hat nichts mit dem Abschluss zu tun.

ILS, SGD und Konsorten bereiten häufig auf Prüfungen vor, die dann zu einer staatl. Anerkennung führen. Sie führen diese Prüfungen aber selber nicht durch. Beispiel: Lehrgang staatl. gepr. Betriebswirt. ILS und SGD bieten die Lehrmaterialien und Seminare zur Prüfungsvorbereitung. Die Prüfung selber wird dann woanders abgelegt, und erst nach Bestehen dieser Prüfung wird der Abschluss "staatl. gepr. Betriebswirt" verliehen. Nicht vorher.

Das einzige, womit man sich rühmen kann ist, dass man einen Lehrgang belegt hat, der ZFU-zugelassen ist.

Gruß,

Sonja

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ergänzend sei gesagt, dass die Schlussfolgerung "ZFU-Zulassung=>Staatl. anerkanntes Studium" so zwingend auch nicht ist (ganz abgesehen davon, dass der Lehrgang und der Abschluss zwei verschiedene Stiefel sind). In diesem Zusammenhang redet man normalerweise nicht von staatl. Anerkennung (es gibt z. B. staatl. anerkannte Hochschulen, das ist aber was anderes), außerdem ist die Bezeichnung Studium natürlich auch grenzwertig. Zwar wird man (da Studium überhaupt nicht und staatl. anerkannt nicht in diesem Zusammenhang scharf definiet ist) wohl keine Strafbarkeit o. ä. konstruieren können, es ist aber irreführend und unlauter, bei einem simplen ZFU-zugelassenen Kurs von "staatl. anerkannten Studium" zu sprechen, korrekt wäre "ZFU-zugelassene Weiterbildung" - alles andere ist fragwürdiges Aufbauschen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Amadela,

die Fernschulen und damit alle Lehrgänge erhalten, sofern Sie von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind, eine staatliche Zulassungsnummer. Einige Lehrgänge bereiten auf öffentlich-rechtliche (z.B. IHK-Abschlüsse), staatliche (z.B. staatlich geprüfter Betriebswirt, Techniker) oder institutsinterne (je nach Fernschule ILS, FEB, SGD etc.) Abschlüsse vor. Diese Abschlüsse sind unabhängig von der staatlichen Zulassungsnummer ausgewiesen. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) schreibt vor, dass alle allgemein- oder berufsbildenden Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angboten werden, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden müssen.

Beste Grüsse aus Hamburg

Daniel Mesch (ILS)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 7 Monate später...

Demnach ist die Erteilung des Abschlusses kein Bestandteil der Mindestbedingungen des FernUSG, die dieses Gesetz an eine Ausgestaltung des Fernunterrichtsvertrags anlegt. Die Erteilung des Abschlusses geht über diese Mindestbedingungen hinaus.

Die Art des Abschlusses, auf den die Lehrgangsteilnahme vorbereitet, wird vertraglich festgelegt, und lässt sich vorab beim Anbieter abfragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...