Zum Inhalt springen

BAföG


shozi

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Theoretisch ja.

Sobald Du 120 Punkt pro Jahr belegst, wirst Du bei der OU als Vollzeitstudent eingestuft und man kann sich eine entsprechende Bescheinigung zuschicken lassen. Jedoch kommt dies bei einem Bafög-Sachbearbeiter so gut wie nie vor, daher kann ich mir vorstellen, dass sich das Verfahren etwas in die Länge ziehen könnte.

Viele Grüße

Inés

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sobald Du 120 Punkt pro Jahr belegst, wirst Du bei der OU als Vollzeitstudent eingestuft

Ich bin jetzt für Data, computing and information Code : 150 ( 30 punkte ) registriert, als finanzierung habe ich OUSBA ausgewählt( das sind ca. 137 Euro monatlich ab Oktober ).

Ich kann mich noch für :

-Networked living: exploring information and communication technologies Code : T175 ( 30 punkte auch ca. 137 Euro monatlich ).

-Object-oriented programming with Java Code : M255 ( 30 punkte auch ca. 137 Euro monatlich ).

-Computers and processors Code : T224 ( 30 punkte auch ca.137 Euro monatlich ).

registrieren lassen und vollzeit-student werden, aber ich habe angst das mein BAföG-Antrag abgelehnt wird. Dann muss ich selbe fast 137 x 4 = 548 Euro monatlich bezahlen( und das kann ich nicht ).

Kennt ihr jemand der es geschafft hat( ich meine mit der Ausbildungsförderung als vollzeitstudent an der OU )?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, ich kenne niemanden, der bisher Bafög beantragt hat. Die Möglichkeit, dass nun auch OU-Studenten, also Fernstudenten einer Nicht-deutschen Hochschule, bewilligungsfähig sind, gibt es noch nicht allzu lange.

Hinzugefügt 23.07.2008:

Der EuGH hatte geurteilt, dass zum Bezug von Bafög das eine Jahr an einer deutschen Universität nicht notwendig ist. Siehe hier: http://www.tagesschau.de/inland/bafoeg2.html

Erfüllst Du denn die anderen Kriterien für Bafög? Siehe http://www.bafoeg.bmbf.de

Wenn ja, dann schick mir bitte eine PN mit Deiner eMail-Adresse und - wenn Du diese schon hast - Deine PI Nummer, dann kann ich Dein Anliegen weiterleiten.

Viele Grüße

Inés

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dieses Dokument ist mir bekannt und auch nach Beantwortung dieser Kleinen Frage werden weiterhin Gespräche von Seiten der OU geführt. Daher auch meine Antwort, dass es theoretisch möglich ist, jedoch ein langer steiniger Weg zu einem möglichen Erfolg führen könnte.

Viele Grüße

Inés

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe gerade einen Anruf von Ausbildungsförderung Bezirksregierung Köln bekommen. Die Frau hat mir gesagt, dass zur zeit ein Studium an der Open University als nicht förderungsfähig ist( Grund : Die Zulassungsvoraussetzungen ). Aber sie hat auch mitgeteilt, das die Open University neue prüf-material geschickt hat, und es wird monate dauern bis eine entscheidung getroffen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Okay, das arbeitsamt verlangt einen BAFöG-Bescheid von mir. Also ich muss den antrag auf jeden fall stellen.

Ich habe folgende Seite mit die notwendigen unterlagen gefunden, aber weiss nicht welche muss ich ausfühlen:( ein bisschen hilfe wäre nett.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe gerade einen e-mail von Mitarbeiter des Service-Centers des BMBF :

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Förderfähige Ausbildungen im Fernunterricht müssen folgende Voraussetzungen erfüllen.

§ 3 Fernunterricht

* (1) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet, soweit sie unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vorbereiten, wie die in § 2 Abs. 1 bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 bestimmten Ausbildungsstätten.

* (2) Ausbildungsförderung wird nur für die Teilnahme an Lehrgängen geleistet, die nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen sind oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden.

* (3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn 1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann, 2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert. Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.

* (4) Die zuständige Landesbehörde entscheidet, den Auszubildenden welcher Ausbildungsstättenart die Teilnehmer an dem jeweiligen Fernunterrichtslehrgang gleichzustellen sind. Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die 1. auf den Hauptschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 17. Lebensjahres den Schülern von Abendhauptschulen, 2. auf den Realschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Schülern von Abendrealschulen, 3. auf die Fachhochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 19. Lebensjahres den Schülern von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 4. auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Schülern von Abendgymnasien gleichgestellt.

* (5) § 2 Abs. 4 und 6 ist entsprechend anzuwenden.

Für die Auslegung und Anwendung des Gesetzes sind im Einzelfall allein die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kann aufgrund der Kenntnis und der vorliegenden Informationen auch verbindliche Auskünfte im Einzelfall erteilen.

Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter der u. g. gebührenfreien Infoline von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung.

Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Mitarbeiter des Service-Centers des BMBF erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß

XXXXX

information@bmbf.bund.de BMBF - Service - Center

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...