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BAföG


shozi

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Der Servicemitarbeiter hat hier stumpf aus dem Bafög-Gesetz zitiert, wobei derjenige unterschlagen hat, dass die Verwaltungsvorschrift zu §3 unter anderem sagt:

3.1.1 § 3 ist nur auf die Teilnahme an Lehrgängen anzuwenden, die nicht als Besuch von Ausbildungsstätten im Sinne des § 2 anzusehen ist. Ein Fernstudium, für das der Auszubildende an einer Hochschule immatrikuliert ist (z. B. Fernuniversität Hagen), ist ein Fernunterrichtslehrgang, fällt aber nicht unter § 3. Vgl. auch Tz 4.0.4.

Meiner Meinung bedeutet dies, da man auch an der Open University immatrikuliert ist, dass §3 für ein Fernstudium an der OU keine Anwendung findet.

Die von mir zitierte Verwaltungsvorschrift ist hier einsehbar.

Viele Grüße

Inés

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Ich glaube, das ist von zu Bundesland zu Bundesland auch verschieden, oder?

BAföG heißt ausgeschrieben Bundesausbildungsförderungsgesetz, entsprechend gelten die Bestimmungen bundesweit. Es kann höchstens Unterschiede in der Ausführung geben (die in Länderhand liegt), z.B. dass man in dem einen Bundesland für die Beantragung bei der Stelle A gemacht werden muss und in einem anderen Bundesland die Stelle B angelaufen werden muss.

Viele Grüße

Inés

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Wenn alle Stricke reissen und man hat einen Job, der genug Kohle abwirft um eine Einkommensteuererklärung nötig zu machen, kann man sich einen Teil der Studiumskosten vom Finanzamt zurückholen. Leider leben wir inzwischen in einer Bananenrepublik, wo selbst Ämter versuchen zu tricksen und betrügen. Davon sollte man sich nicht beirren lassen. Das Erststudium kann in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Wenn nicht als Werbungskosten, dann zumindest als Sonderausgaben.

Mein Finanzamt hat zuerst (Bananenrepublik) abgelehnt die Kosten als Sonderausgaben anzuerkennen, da das Studium nicht relevant für meinen Beruf wäre. Nach meinem Einspruch mit Verweis auf Drucksache 508/04 des Deutschen Bundesrates hatte ich binnen zwei Wochen eine korregierte Einkommensteuerbescheid. Laut der obengenannten Drucksache ist das Erststudium voll als Sonderausgaben absetzbar.

Gruss Uwe

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