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Kein ordentlicher Student bei Fernstudium?


M.Weber

Empfohlene Beiträge

Bei Studentenermäßigungen ist das was anderes. Die bekommt man meist auch als "ordentlich Studierender" in Teilzeit. Ich habe z.B. mein Girokonto bei der DB auf ein Studentenkonto (keine Kosten, minimale Zinsen) umgestellt. Beim Handyvertrag bekomme ich auch eine Ermäßigung.

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Hallo,

ich habe in den 90ern eine andere Variante genutzt. Die studentische Krankenversicherung war damals an eine Altersbeschränkung gekoppelt. Ab 30 (oder war es schon 27???)wurde es teurer. Dabei spielte es eine Rolle, ob man vor dem 30. Lebensjahr mit dem Studium angefangen hat.

Da bei mir die Bafög Förderung weggefallen ist mußte ich arbeiten gehen.

Da habe ich einen Vertrag mit 20 Wochenstunden gemacht. So war ich voll sozialversicherungspflichtig, doch die Steuern waren minimal. Durch den Arbeitgeberanteil war es aber für alle drei Pflichtversicherungen der gleiche Preis.

Davor hatte ich einen Vertrag über eine geringere Stundenzahl. Der war sogar steuerfrei!!! Erkundige dich mal nach einer Beschäftigung als Student in dem Bereich über geringfügig beschäftigt (400€) und unter 20 Wochenstunden.

Da kommt am meisten bei rum.

Vor allem durch die eingeführte Grundsicherung. Die ist sowieso steuerfrei. Nur kannst Du dann auch keine Kosten absetzen. Da ist dann die Frage, mehr verdienen, die Grundsicherung plus Studium als Freibetrag auf die Steuerkarte.

(bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung die Knete zurückholen)

Die anderen Vergünstigungen für Studenten sind freiwillige Angebote und sind bei jedem Anbieter verschieden. So bieten die meisten Banken zwar kostenlose Konten an, doch oft an ein bestimmtes Alter gekoppelt. So bekomme ich leider kein kostenloses Konto mehr. Kino und Theater funktioniert, die meisten Museen akzeptieren auch den Ausweiß.

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Davor hatte ich einen Vertrag über eine geringere Stundenzahl. Der war sogar steuerfrei!!! Erkundige dich mal nach einer Beschäftigung als Student in dem Bereich über geringfügig beschäftigt (400€) und unter 20 Wochenstunden.

Da kommt am meisten bei rum.

Vor allem durch die eingeführte Grundsicherung. Die ist sowieso steuerfrei. Nur kannst Du dann auch keine Kosten absetzen. Da ist dann die Frage, mehr verdienen, die Grundsicherung plus Studium als Freibetrag auf die Steuerkarte.

(bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung die Knete zurückholen)

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Richtig... wer (fast) keine Steuern zahlt/zahlen muß kann logischerweise auch (wenig) nichts absetzen, denn du kannst nicht mehr erstattet bekommen als du das Jahr über gezahlt hast...

LG Katja

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Nun das aktuelle Angebot sieht so aus:

Ich werde zwei Jobs haben, einer auf 400€ Basis bei einem Ingenieurbüro und einer für 600€ monatl. bei der Softwarefirma bei der ich jetzt meine Ausbildung zum Fachinformatiker mache.

Insgesamt komme ich mit den beiden Jobs auf 20 Stunden/Woche und einem Bruttoverdienst von 1000€.

die 400€ bekomm ich so und auf die 600€ fallen die vollen Abgaben ab.

Das heisst ich bekomm nach der aktuellen Rechtslage am Ende ca. 900€ Netto raus.

Wäre ich ein ordentlicher Student würde ich bei dem 400+600 Modell netto nur 880€ rausbekommen und bei einer Studentischen Beschäftigung bei 1000€ sogar nur 860€.

In diesem Beispiel kommt es also günstiger kein ordentlicher Student zu sein.

Ich denke ich werde dies so machen, ich muss nurnoch an meiner Wohnsituation arbeiten, da ich dann definitiv mehr Platz brauche :D

(Hier reicht es nicht wie in der Schule sich was anzuhören, hier muss man wohl tatsächlich selbst daheim hinsitzen und lernen ;) )

Aber wie ist das mit den Studiengebühren? Die WBH wirbt damit das man die voll von der Steuer absetzen kann.

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Ich verstehe immer noch nicht, wie Du überhaupt diesen Status "ordentlicher Student" oder nicht wählen möchtest ? Wie wird man denn ein "ordentlicher Student" bzw. was ist das überhaupt ? Ich wurde das weder bei der Immatrikulation an der Uni noch an der HFH gefragt.

Jede Hochschule wirbt damit, dass man die Gebühren von der Steuer absetzen kann. Das ist ja auch richtig. Es bedeutet aber nicht, dass Du die Gebühren 1:1 wiederbekommst.

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Hallo,

das hatte ich mich auch schon gefragt und gegoogelt; ich fand diese Erläuterung der IKK recht aufschlussreich:

[...] dass der Student tatsächlich als "ordentlicher Student" gelten kann. Damit ist gemeint, dass er neben seinem Job noch genügend Zeit hat, dem Studium nachzugehen. Dafür gilt folgender Beurteilungsgrundsatz: Während des Semesters darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen. Diese Grenze darf nur unter der Voraussetzung überschritten werden, dass die Beschäftigung überwiegend an den Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden ausgeübt wird. In den Semesterferien gilt diese Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht. Dann kann der Student auch z. B. 30 oder 40 Stunden pro Woche arbeiten. [...]

Viele Grüße

Inés

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Ok, dieses Prinzip kenne ich, habe selber viele Jahre danach studiert/gearbeitet. Den Begriff "ordentlicher Student" habe ich damit bislang nicht verbunden. Daher danke für die Erläuterung. Allerdings gibt es in einem Fernstudium typischerweise keine Semesterferien. Gut, man könnte den Teil der Erklärung einfach weglassen. Das würde ich aber vorher genau mit Hochschule und Krankenkasse abklären. Das kommt mir irgendwie etwas sehr "hingebastelt" vor.

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Also, nach meiner Erfahrung, können eh die meisten Behörden / Institutionen mit Fernstudenten nichts anfangen und tun diese Studienform als "nicht richtiges Studium" oder "Hausfrauen- / Rentnerstudium" aus Unwissenheit ab. Da sich der Gesetzgeber zudem jedoch kaum mit der Thematik auseinandersetzt, wird sich dies auch nicht ändern und entsprechend wird in diesem Zusammenhang alles "hingebastelt" aussehen.

Inés

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