Zum Inhalt springen

Fernabi in Bayern weniger wert?


Chinook_Avari

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir macht das Abitur per Fernstudium bei der ILS. Und er meinte vor kurzem folgendes:

Wenn man mit einem ILS-Fernabi an einer bayerischen Uni ankommt, setzen die den NC höher. Ich kenn mich da ja nicht so aus, aber das heißt doch, dass man dann die Chance auf einen Studienplatz sinkt?

Stimmt das WIRKLICH? Dass in Bayern nur ein bayerisches Abitur als gut bzw. normal angesehen wird?

Und wenn ja, wo steht das?

Sehen das die Personalchefs auch so?

Viele Fragen ^^ hoffe auf Antworten und bedanke mich schonmal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Falls das das gleiche ist, das ich kenne, dann sprichst Du vom Bonus- Malus- System, das aber nichts mit dem Fernstudium an sich zu tun hat.

In jedem Bundesland wird der Durchschnitt der Abinoten berechnet. Wenn der Durchschnitt des Landes, in dem Du Dein Abi gemacht hast, besser ist als der Bundesdurchschnitt, dann bekommst Du an der Uni (egal in welchem Bundesland) den Unterschied als sog. Malus, d.h. Du wirst z.B 0,4 Notenpunkte schlechtergestellt. Ist der Durchschnitt in Deinem Bundesland schlechter, dann bekommst Du den Unterschied als Bonus.

Ganz schön unfair, aber so hab ich das mal gelesen. Ob das immer noch so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Bayern und Hamburg hatten zu meiner Zeit immer einen Malus, während z.B. Niedersachsen einen Bonus bekam.

Wo da ein Fernstudium eingeordnet wird, ist mir unklar, aber bei irgendeinem Kultusministerium muß der Anbieter ja gemeldet sein.

more

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

grundsätzlich: Ja, die Abiture sind unterschiedlich zwischen den Ländern und wenn es hier ein gerechtes System zum Ausgleich gäbe, wäre das OK. Aber ganz ehrlich sind die Noten doch nicht einmal innerhalb eines Landes vergleichbar, sondern differieren von Schule zu Schule. Wenn überhaupt, wird ein ortskundiger auf die Schule selbst schauen, nicht auf die Note, Salem ist etwas anderes als Rütli, das muss jedem klar sein.

Gerade deshalb und weil das Abi auch zum Teil tagesformabhängig ist, ist den Personalchefs das Abi meist egal. Auch unabhängig von der Vergleichbarkeit dürfte das Abiturzeugnis bei Personalern insgesamt eines der unbedeutendsten bzw. von Bewerbern meist überschätztesten Dokumente sein. Sucht man eine Ausbildung oder Arbeit im Anschluss an die Schule, so bewirbt man sich mit einem Zwischenzeugneis, weil das Abizeugnis ja gerade noch nicht vorliegt. Hat man aber Ausbildung oder Studium erledigt und bewirbt sich dann, rückt das Abizeugnis in den Hintergrund, weil die aktuelle Qualifikation immer die größte Beachtung findet.

Falls das das gleiche ist, das ich kenne, dann sprichst Du vom Bonus- Malus- System, das aber nichts mit dem Fernstudium an sich zu tun hat.

Obwohl more immer ausgezeichnete und fundierte Beiträge schreibt, muss ich hier leider widersprechen. Das Bonus-Malus-System ist eine der "bekanntesten ungültigen" Regelungen. Gültig war die Regelung nur von 1972 bis 1978, ist also schon seit 30 Jahren abgeschafft. Wahrscheinlich liegt es daran, dass so viele noch tätige Pädagogen in dieser Zeit das Studium aufgenommen haben, dass sich die Legende von Bonus und Malus hält.

Abgelöst wurden Bonus und Malus 1978 von der Länderquote, einem Schlüssel, der sich aus Bewerbern aus einem Bundesland und dem Anteil der 18 bis 21jährigen in diesem Land (ggf. mit Zuschlägen) berechnet, d.h. dass sich die Abiturienten eines Landes nur noch untereinander messen mussten, Ihre Zuordnung zu Studienplätzen entsprach dem Verhältnis der Länder zueinander. Das gilt heute noch für Studiengänge, die zentral vergeben werden, bei Interesse Hochschulrahmengesetz § 32 II S.1 Nr. 1 (z.B. http://www2.hu-berlin.de/personalrat/hrgtext/hrg32.htm).

Anders ist es bei den Plätzen, die von den Hochschulen selbst vergeben werden, siehe Hochschulrahmengesetz § 32 II S.1 Nr. 3. Hier legt die Hochschule eigene Auswahlkriterien fest.

Allerdings unterliegt die Hochschule dem diskriminierungsfeindlichen öffentlichen Recht und da wird es äußerst schwierig, ein Abi anderer Bundesländer abzuwerten. Damit es nicht zu einer verfassungswidrigen "Landeskinderregelung" kommt, müssten der jeweilige Gesetzgeber bzw. die jeweilige Hochschule schon sehr gute Argumente vorbringen, warum das Abitur aus Bayern mehr wert ist. Bayern ist auch deshalb ein schönes Beispiel, weil hier der Staatsgerichtshof (quasi das Landesverfassungsgericht) im letzten Jahr geurteilt hat, dass Boni/Mali oder Quoten gerade NICHT berücksichtigt werden müssen, sondern dass das einheitliche ungewichtete Heranziehen der Abiturnoten zulässig ist, egal woher sie stammen:

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/9-VII-06-Entscheidung.htm

Gruß

Stonie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...