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Versuche pro Prüfung


Gast Peter1983

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ein freund von mir hat an der uni 3 versuche pro prüfung - fällt er durch, darf er das fach nicht mehr studieren.

wie sieht das an der fernuni aus? wieviele versuche hat man an der wilhelm büchner hochschule?

wie oft kann ich z.b. beim matheschein durchfallen?

und wenn ich alle versuche gemacht habe, darf ich dann auch an keiner fernuni das fach mehr studieren?

viele liebe grüße

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und wenn ich alle versuche gemacht habe, darf ich dann auch an keiner fernuni das fach mehr studieren?

Diese Regelung gilt meines Wissens nur für Präsenzhochschulen und selbst da weiß ich nicht, ob das bundesweit einheitlich geregelt ist. Aus meiner Uni-Zeit weiß ich, dass es eininge Studenten nach 3 Fehlversuchen (insbes. Mathe, Recht) nicht gestattet wurde in BWL oder verwandten Fächern weiterzustudieren. Selbst der Übergang an eine FH war nicht (oder nur sehr schwer) möglich.

Aber ich stimme Udo zu, nach dem 3. Fehlversuch (und dabei keine Krankheit etc.) sollte man sich ernsthaft überlegen. ob es das Richtige ist.

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Da wird im Gegensatz zu früher glaube ich beim Bachelor unterschieden zwischen z.B.

Klausur

mündliche Prüfung

Laborprüfung

bewertete Hausarbeit

Studienleistung

Prüfungsleistung

Genaues besagt die Prüfungsordnung der Hochschule. Ich weiß nur, dass bei der Klausur nach 3x nicht bestanden Schluss mit lustig ist.

Doch da gibt es ja dann Möglichkeiten wie z.B nach dem 2. Fehlversuch das Studium an der Hochschule abzubrechen, sich die absolvierten Scheine anerkennen zu lassen u. an einer anderen neu zu starten.

Aber da gibt es sicherlich Personen, die dies genauer wissen.

hotknife

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Das ist auch bei den Fern-FHs so. Wer draußen ist ist draußen und kann diesen Studiengang im Hochschulraum soundsoviel Jahre (weiss nimmer) nicht mehr studieren.

Deswegen gibt es soviele Bauingenieure (das Fluchtfach der fast Maschinenbauer) ;-)

And der HFH ist man nach dem dritten Fehlversuch draußen und wird exmatrikuliert. Je nach Notenlage kann die HFH, man sagt max. einmal pro Grund- und Hauptstudium, einen mündliche Gnadenprüfung zulassen (kann, nicht muß).

Gruß

Jörg

Diese Regelung gilt meines Wissens nur für Präsenzhochschulen und selbst da weiß ich nicht, ob das bundesweit einheitlich geregelt ist. Aus meiner Uni-Zeit weiß ich, dass es eininge Studenten nach 3 Fehlversuchen (insbes. Mathe, Recht) nicht gestattet wurde in BWL oder verwandten Fächern weiterzustudieren. Selbst der Übergang an eine FH war nicht (oder nur sehr schwer) möglich.

Aber ich stimme Udo zu, nach dem 3. Fehlversuch (und dabei keine Krankheit etc.) sollte man sich ernsthaft überlegen. ob es das Richtige ist.

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Das ist auch bei den Fern-FHs so. Wer draußen ist ist draußen und kann diesen Studiengang im Hochschulraum soundsoviel Jahre (weiss nimmer) nicht mehr studieren.

Tatsächlich ? Dann müssten sich ja alle privaten Hochschulen über Ihre Kunden austauschen. Angenommen ich falle 3x durch TEM, wie bekommt AKAD das mit ?

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Soweit ich weiss steht doch unter jedem Immatrikulationsantrag das man bestätigt alle Angaben wahr gemacht zu haben - sprich wer mogelt dürfte dann Probleme haben einen Titel zu erlangen.

Ganz so drastisch ist es übrigens nicht, wir hatten ja erst vor kurzem den Fall bei dem ein BWL-Student trotz 3x Durchfallen an der Euro-FH die Möglichkeit bekommen hat unter Anerkennung der Leistung weiter zu studieren, diese Entscheidung liegt mit einem bestimtmen Spielraum soweit ich weiss bei der Hochschule selbst.

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Soweit ich weiss steht doch unter jedem Immatrikulationsantrag das man bestätigt alle Angaben wahr gemacht zu haben - sprich wer mogelt dürfte dann Probleme haben einen Titel zu erlangen.

Und in dem Antrag musste man angeben, dass man noch nie ein Studium nicht bestanden hat ?? Mag sein, kann ich mich nicht dran erinnern. Abgesehen davon, welche Möglichkeiten hätte ein Hochschule, dies herauszufinden ?

diese Entscheidung liegt mit einem bestimtmen Spielraum soweit ich weiss bei der Hochschule selbst.

Aber nur im Fernstudienbereich. Im Präsenzbereich sind Regelungen sehr streng ! Da haben sich schon etliche Studenten die Zähne dran ausgebissen.

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Und in dem Antrag musste man angeben, dass man noch nie ein Studium nicht bestanden hat ??

Ja genau. Normalerweise muss man an Eides statt versichern, dass man die {(Vor-)diploms|Bachelor|Master}-Prüfung nicht endgültig nicht bestanden hat.

Mag sein, kann ich mich nicht dran erinnern. Abgesehen davon, welche Möglichkeiten hätte ein Hochschule, dies herauszufinden ?

Erst einmal keine. Wenn es aber rauskommt (neidische Kollegen etc.) hat man Probleme. Schon deshalb, weil es eine eidestattliche Versicherung war, Falschangaben sind also strafbar, ganz unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen, Schäden, Folgen usw.

Aber nur im Fernstudienbereich. Im Präsenzbereich sind Regelungen sehr streng ! Da haben sich schon etliche Studenten die Zähne dran ausgebissen.

Dass es bei Fernstudium generell einfacher wäre, kann man so nicht sagen. Die Regelungen stammen aus den jeweiligen Prüfungordnungen der einzelnen Fächer (es gibt also keine bundeseinheitliche Regelung) und haben auch bei manchen Präsenzhochschulen Lücken. Z. B. kann man oft, wenn man an der FH durchgefallen ist, noch an die Uni und umgekehrt, da nur Durchfaller an FH bzw. Unis zählen etc.

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Und in dem Antrag musste man angeben, dass man noch nie ein Studium nicht bestanden hat ??

Im Antrag der HFH wird das abgefragt, was Studiert wurde, wo und mit welchem Abschluss, zudem muss die Exmatrikulationsbescheinigung beiliegen und da wird es wohl draufstehen.

Zudem findet sich dort folgender Passus auf dem Antrag, den ich so auch bei der AKAD gelesen hatte:

Weiterhin erklären ich, dass ich in dem gewählten Studiengang bisher an keiner anderen Hochschule eine Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden habe.
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