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Unterschied staatlich anerkannter / staatlich geprüfter Betriebswirt


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Hallo Pyromatze,

ich will ja den SGB nicht schlcht reden ich habe selbst einen SGT, nur ist es so

SGB oder SGT = berufliche Weiterbildung

Bachelor = akademische Weiterbildung

das ist der große Unterschied, nicht das was man kann.

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https://www.staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/images/Bildungsystem Dtld engl 29.pdf

Dort sieht man eindrucksvoll (wie ich finde), welchen Stellenwert Fachschulen (SGB eingeschlossen!) im deutschen Bildungssystem einnehmen. Das dürfte die werte Studentenschaft wieder auf den Boder der Tatsachen holen! Der SGB ist nicht gleichwertig, aber gleichartig dem Hochschulstudium.

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Das ist ja gut und schön. Theoretisch steht im Bildungssystem also ein Fachschulabsolvent mit x-Jahren Berufserfahrung auf einer Stufe mit einem Uniabsolventen ohne Berufserfahrung.

Stellt sich dann aber die Frage, was hat das deutsche Bildungssystem für einen Stellenwert in der Wirtschaft bzw. in den Köpfen der Menschen?

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schrieb pyromatze:
Have a look at this!

 

Schönes Papier .. leider sehen das die Arbeitgeber bei weitem nicht so, leider, ich wäre ja selbst froh wenn es so wäre.

Soweit ich Informiert bin, kannst du bei einigen Fachhochschulen als SGB das Vordiplom oder beim Bachelor das Grundstudium anerkannt bekommen, das ist dann auch ungefähr der Stellenwert.

Grundsätzlich ist er eine berufliche Weiterbildung und daher in den meisten großen Firmen weit hinter der akademischen Bildung angesiedelt.

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schrieb pyromatze:
Hier mal ein aktuelles Zitat eines Professors an der wirtschaftlichen Fakultät München, das eigentlich alle Zweifel ausräumen sollte!

Eine google-Suche nach dem Zitat liefert die Seite https://www.staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/hochschulstudium.htm - also eine Anbieterseite. Dort ist der Text nicht als Zitat gekennzeichnet. Woher es jetzt kommt, dass es sich um einen "Professor an der wirtschaftlichen Fakultät München" handelt, ist schleierhaft (es gibt übrigens keine "wirtschaftliche Fakultät München", was soll das sein?). Ohne in die Diskussion über den SGB eintreten zu wollen, muss man doch sagen, dass auf grundlage eines solchen Zitats wohl keine Entscheidung erfolgen sollte. Tatsache ist, dass die Anrechnung des SGB als Vordiplom oder Grundstudium an einer deutschen Universität utopisch ist, darauf sollte man sich nicht verlassen. Auch "das Ausland" sollte man nachprüfen, es ist eine gerne gewählte, aber irreführende Darstellung, dass "im Ausland" alles möglich wäre - zumindest an renommieren Hochschulen geht auch alles nicht so locker. Beispiele finden sich natürlich, aber da stellt sich die Frage nach der Representativität.

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Nichts ist utopisch. Auch nicht die Anrechnung des SGB als Vordiplom/an das Grundstudium einr Uni.

Siehe hier als eines von vielen Beispielen: https://www.pfh.de/fernstudium/bwl/studienzeitverkuerzung.html#c1459

Also 78 ECTS sprechen eine andere Sprache!!! Erst gucken, dann quatschen!!! An der Open University im GB (ganz nebenbei eine der größten Europas) steigt man direkt (sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt) in das Masterstudium ein. Wenn du schon GOOGLE benutzt, dann bitte richtig! Gruß Matze :)

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schrieb pyromatze:
Erst gucken, dann quatschen!!!

Ausdrucksweisen dieser Art sind hier im Forum unerwünscht. Bitte mäßig Dich.

schrieb pyromatze:
An der Open University im GB (ganz nebenbei eine der größten Europas) steigt man direkt (sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt) in das Masterstudium ein. Wenn du schon GOOGLE benutzt, dann bitte richtig! Gruß Matze :)

So? Wo hast Du das gelesen?

Hier zum Beispiel die Bedingungen für einen Master-Degree in Education:

 

Zitat:

Zitat
In order to be registered for the

degree, you must satisfy Student Regulation

OU 8 and show evidence of suitable

preparation for postgraduate study. The

minimum entrance requirement is:

(a) a first degree conferred by a UK

university or other recognised degreeawarding

body

or

(B) an award at an equivalent or higher level.

Lediglich in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden, wenn die Qualifikation anderweitig nachgewiesen wird:

Zitat
MA–Ed 2.2 If you do not satisfy regulation

MA–Ed 2.1 but can satisfy the Senate that your

qualifications or other evidence of competence

are an adequate preparation for the programme

of study, your application may, in certain

circumstances, be considered.

Also keineswegs ein Regeleinstieg in das Studium ohne ersten akademischen Grad.

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Nichts ist utopisch. Auch nicht die Anrechnung des SGB als Vordiplom/an das Grundstudium einr Uni.
Das ist schon etwas utopisch, denn es gibt Niveauunterschiede.

Also 78 ECTS sprechen eine andere Sprache!!! Erst gucken, dann quatschen!!! An der Open University im GB (ganz nebenbei eine der größten Europas) steigt man direkt (sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt) in das Masterstudium ein. Wenn du schon GOOGLE benutzt, dann bitte richtig! Gruß Matze :)

Auch bei der OU werden nur 60 CATS für den SGB oder SGT angerechnet.

http://www3.open.ac.uk/credit-transfer/overseas/8-1109.shtm

Da steht es doch genau drauf.

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Zitat stefhk3 auszugsweise: "Eine google-Suche nach dem Zitat liefert die Seite – X - also eine Anbieterseite. Dort ist der Text nicht als Zitat gekennzeichnet. Woher es jetzt kommt, dass es sich um einen "Professor an der wirtschaftlichen Fakultät München" handelt, ist schleierhaft (es gibt übrigens keine "wirtschaftliche Fakultät München", was soll das sein?). Ohne in die Diskussion über den SGB eintreten zu wollen, muss man doch sagen, dass auf Grundlage eines solchen Zitates wohl keine Entscheidung erfolgen sollte. ..".

Staatlich geprüfte Betriebswirt werden in Bayern an sogenannten Fachakademien ausgebildet. Die Fachakademien dort sind "Anstalten" der öffentlichen Schulverwaltung und erbringen im Wege der Leistungsveraltung ihre Dienste. Bei der Internetseite des betreffenden Anbieters, um der es stefhk3 geht, handelt es sich also um eine staatliche Stelle, die die einzelnen Erklärungen verbreitet. Ferner kann nicht unbeachtlich bleiben, dass das Studium des SGB bundesweit, von Land zu Land in unterschiedlicher Intensität, durch Rechtsverordnungen der Schulverwaltungen konkretisiert ist. Den Erklärungen der staatlichen Stelle zufolge ist das Studium des SGB, bei vollem Umfang, mit dem Grundstudium an einer Hochschule vergleichbar. Näheres siehe Ruprik "Hochschulabschluss", aaO.

Die Grafik, um der es pyromatze hier geht, ist auf der Anbieterseite der Fachakademie im oberen Bereich verlinkt. Ich unterstelle stefhk3 keine böse Absicht, er unterschlägt in seinem Beitrag aber, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung als Urheber zu erkennen gibt. Eigentlich schade, dass hier ein Beitrag von pyromatze zerredet werden soll, obwohl sich die Falschheit dessen eindeutig aus der Internetseite einer staatlichen Stelle ergibt.

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