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Unterschied staatlich anerkannter / staatlich geprüfter Betriebswirt


Empfohlene Beiträge

Ausdrucksweisen dieser Art sind hier im Forum unerwünscht. Bitte mäßig Dich.

War nicht im engeren Sinne gemeint!

(B) an award at an equivalent or higher level.

Die Antwort über die Zulassungsbedingungen liegt genau da! Der SGB erfüllt genau Pumkt (B). An der Open University wird es im Fachbereich Business and Management jedenfalls so gesehen. Im Übrigen war auch nicht von einem Master-Degree in Education die Rede, sondern vom Wirtschaftsbereich. Dass ein SGB nicht die Voraussetzung für ein bildungswissenschaftliches Studium bietet, ist ddoch logisch!!!

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Die Antwort über die Zulassungsbedingungen liegt genau da! Der SGB erfüllt genau Pumkt (B). An der Open University wird es im Fachbereich Business and Management jedenfalls so gesehen. Im Übrigen war auch nicht von einem Master-Degree in Education die Rede, sondern vom Wirtschaftsbereich. Dass ein SGB nicht die Voraussetzung für ein bildungswissenschaftliches Studium bietet, ist ddoch logisch!!!

Es ist zwar OT geworden, aber ich schreibe hier mal weiter. Der SGB ist eine Weiterbildung im BWL-Bereich. Üblicherweise wird für den Zugang zum Master ein Bachelor verlangt. Auch an der OU wird es nicht anders sein.

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Auch an der OU wird es nicht anders sein

Doch...glücklicherweise schon! Da diesen Weg ein Freund von mir eingeschlagen hat, kann ich da aus "eigener" Erfahrung berichten. Zumindest war dies vor 2 Jahren der Fall! Möglicherweise haben sie die Anforderungen angepasst und ich bin nicht mehr ganz up-to-date. Kann sein.

PS: What do you mean by "OT"?

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Zitat stefhk3 auszugsweise: "Eine google-Suche nach dem Zitat liefert die Seite – X - also eine Anbieterseite. Dort ist der Text nicht als Zitat gekennzeichnet. Woher es jetzt kommt, dass es sich um einen "Professor an der wirtschaftlichen Fakultät München" handelt, ist schleierhaft (es gibt übrigens keine "wirtschaftliche Fakultät München", was soll das sein?). Ohne in die Diskussion über den SGB eintreten zu wollen, muss man doch sagen, dass auf Grundlage eines solchen Zitates wohl keine Entscheidung erfolgen sollte. ..".

Staatlich geprüfte Betriebswirt werden in Bayern an sogenannten Fachakademien ausgebildet. Die Fachakademien dort sind "Anstalten" der öffentlichen Schulverwaltung und erbringen im Wege der Leistungsveraltung ihre Dienste. Bei der Internetseite des betreffenden Anbieters, um der es stefhk3 geht, handelt es sich also um eine staatliche Stelle, die die einzelnen Erklärungen verbreitet. Ferner kann nicht unbeachtlich bleiben, dass das Studium des SGB bundesweit, von Land zu Land in unterschiedlicher Intensität, durch Rechtsverordnungen der Schulverwaltungen konkretisiert ist. Den Erklärungen der staatlichen Stelle zufolge ist das Studium des SGB, bei vollem Umfang, mit dem Grundstudium an einer Hochschule vergleichbar. Näheres siehe Ruprik "Hochschulabschluss", aaO.

Die Grafik, um der es pyromatze hier geht, ist auf der Anbieterseite der Fachakademie im oberen Bereich verlinkt. Ich unterstelle stefhk3 keine böse Absicht, er unterschlägt in seinem Beitrag aber, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung als Urheber zu erkennen gibt. Eigentlich schade, dass hier ein Beitrag von pyromatze zerredet werden soll, obwohl sich die Falschheit dessen eindeutig aus der Internetseite einer staatlichen Stelle ergibt.

Sorry für das Vollzitat, aber hier sollte man doch etwas klarstellen:

- Die Aussage stammt von einer Website der Sabel-Schule München. Diese wird ausweislich Impressum betrieben von "Stiftung Private Wirtschaftsschulen SABEL München und SABEL-AKADEMIE München". Es kann also nicht die Rede davon sein, dass wir es hier mit einer staatlichen Stelle zu tun haben.

- Es wurde behauptet, die Aussage stammte von einem Professor der "wirtschaftlichen Fakultät München". Selbst wenn die Aussage von einer staatlichen Fachakademie wäre, wäre sie nicht von einem Münchener Professor.

- Von der Grafik habe ich nicht gesprochen. Im übrigen sagt die Grafik nicht, dass der SGB einem Vordiplom entsprechen würde.

- Der letzte Satz des Beitrags des Benutzers ment1 sagt, dass die Falschheit des Beitrags von Benutzer pyromatze sich eindeutig aus der Internetseite einer staatlichen Stelle ergibt. Ich denke, der Benutzer ment1 meint etwas anderes. Man sollte komplizierte Scheinargumentationen vermeiden, wenn man sich selber in diesen verfängt.

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schrieb pyromatze:
Die Antwort über die Zulassungsbedingungen liegt genau da! Der SGB erfüllt genau Pumkt (B). An der Open University wird es im Fachbereich Business and Management jedenfalls so gesehen.

Gibt es dafür irgendeinen Beleg? Der von jedi dankenswerterweise gefundene Link sagt klar, dass der SGB 60 CPs zählt für einen Bachelor, das gilt vür alle Fachbereiche. (Am Rande bemerkt steht da auch, dass der Abschluss von einer Recognised institutions of Higher Education in Germany kommen muss, deren Liste wiederum nur Hochschulen enthält, die überhaupt keine Fachschulabschlüsse vergeben, also hat man nach dem Wortlaut der Seite mit einem SGB von einer Fachschule keine Möglichkeit, aber das wird wohl in der Praxis anders aussehen.)

Ich glaube gerne, dass irgendwann mal irgendwer in einen Master eingestiegen ist. Einzelfälle gibt es immer. Daraus aber ein "der SGB entspricht einem Vordiplom" und "man kann regelmäßig ins Hauptstudium oder einen Master" einsteigen zu machen, ist fahrlässig gegenüber den Interessenten, die dann in die Röhre gucken. Die genannte Sabel-Seite https://www.staatlich-gepruefte-betriebswirte.de/hochschulstudium.htm enthält übrigens eine Darstellung der Sabel bekannten Studienmöglichkeiten für SGBs (bzw. speziell Sabel-Absolventen). Man kann getrost davon ausgehen, dass diese Liste annährend komplett ist. Alles, was darüber hinausgeht, halte ich für Spekulation bis konkrete Beweise auf den Tisch kommen (bitte keine gefälschten Zitate von "Professoren der Münchener wirtschaftlichen Fakultät", danke).

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