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Wird Elternzeit mit angerechnet?


Gast Lady-Jo

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Ich interessiere mich für den Studiengang in Bildungswissenschaft an der Uni Hagen ohne Abitur. (Zulassungsprüfung)

Ich bin so gut wie 22 Jahre, habe eine im Jahr 2006 abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und war bis zum 1. August diesen Jahres im Erziehungsurlaub. Seit dem bin ich nun wieder berufstätig.

Die Voraussetzungen zur Zulassungsprüfung sind u. a. 3 Jahre Berufstätigkeit. Bei einigen Anbietern habe ich gelesen, dass die Elternzeit einer normalen Berufstätigkeit gleicht und somit mit angerechnet wird. Leider steht bei der Uni-Hagen dazu gar nichts geschrieben.

Hat jemand schon Erfahrungen damit oder hat sich jemand schon einmal diesbezüglich informiert?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Die Voraussetzungen zur Zulassungsprüfung sind u. a. 3 Jahre Berufstätigkeit. Bei einigen Anbietern habe ich gelesen, dass die Elternzeit einer normalen Berufstätigkeit gleicht und somit mit angerechnet wird. Leider steht bei der Uni-Hagen dazu gar nichts geschrieben.

Als ich mich damals informierte, wurde mir gesagt, dass die Elternzeit mit angerechnet wird. Ich würde an Deiner Stelle doch bei der Fernuni Hagen anrufen und dies nochmals genau (am Besten beim Prüfungsamt) erfragen.

Viele Grüße und Erfolg

Inés

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Ich bedanke mich für die schnelle Antwort.

Ich habe heute mit der Uni-Hagen telefoniert:

"Elternzeit gilt gleich Arbeitszeit und wird angerechnet!!!"

Wer sich also nach der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem 3-jährigem Erziehungsurlaub befunden hat, erfüllt die selben Voraussetzung wie jemand der 3 Jahre voll berufstätig war.

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