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Voraussetzungen für MSc


betty

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Hallo,

kann mir jemand helfen bei einem großen Problem?

Vor 21 Jahren bin ich an einer Uni exmatrikuliert worden wegen Nichtbestehen einer Prüfung im 3. Versuch. Anschließend habe ich im gleichen Fach (Wiwi)erfolgreich ein FH-Studium absolviert. Nun möchte ich den Master nachholen und evt. promovieren. Aber die Fernuni Hagen sagt: Nein danke, nie mehr in Deutschland!!

Gibt es Alternativen bei denen man finanziell nicht zu Grunde geht?

Ich hatte diese Thema bereits völlig verdrängt nach so langer Zeit und bin frustriert wegen dieser lebenslänglichen Strafe.

Schon mal Dank für Eure Antworten

Betty

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Hallo Betty,

wann hat die FernUni dir denn mitgeteilt, dass du wegen des Nichtbestehens deines Uni-Studiums nicht zugelassen wirst? War das erst kürzlich?

Auf der Seite der FernUni entnehme ich, dass Absolventen mit einschlägigem Diplom- oder Bachelorstudium auf jeden Fall zugelassen werden, sowohl mit Fachhochschul- oder Uni-Diplom.

Alle (Fachhochschul- als auch Universitäts-) Absolventen der genannten Studiengänge werden befristet in den Masterstudiengang eingeschrieben. Sie müssen innerhalb eines Jahres als Vollzeitstudierende oder innerhalb von zwei Jahren als Teilzeitstudierende der Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaft je ein betriebswirtschaftliches und ein volkswirtschaftliches /quantitatives Modul aus der Übersicht 7.3 (C-Module) erfolgreich mit einer Klausur abschließen, um die Entfristung zu erreichen.

Ich würde jetzt annehmen, dass dein abgeschlossenes Fachhochschulstudium dafür ausreichen sollte. Die meisten anderen Angebote sind von privaten Hochschulen, wo die Preise einfach sehr hoch sind, wie du ja selber schon bemerkt hast. Selbst staatliche Hochschulen verlangen zwischen 1500 bis 2700 € pro Semester für Masterstudiengänge (z.B. WINGS, ZFUW, ZFH, usw.).

Gruß,

Sonja

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Sollte man in einer Diplom-Vorprüfung an einer Uni endgültig durchgefallen sein (was ja viel häufiger geschieht als das Nichtbestehen von Diplomprüfungen), so kann man gleichwohl für einen Masterstudiengang im selben Fach zugelassen werden, wenn man danach ein FH-Diplom abgeschlossen hat.

Der Ausschluß für den Master bezieht sich nur auf Diplomprüfungen, siehe § 4 Abs. 3 der Prüfungsordnung:

http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/master_wiwi/ma_wiwi_po.pdf

Analog dazu gilt übrigens auch in der Regel (an der FernUni auf jeden Fall), daß man ein Bachelor-Studium im selben Fach auch dann noch aufnehmen kann, wenn man zuvor in einer Diplomprüfung (nicht Diplom-Vorprüfung) endgültig durchgefallen war.

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Hmm, interessant. Bist Du Dir wirklich sicher, dass in der Prüfungsordnung das Wort "Diplomprüfung" nicht auch die "Diplom-Vorprüfung" enthält ?

Analog dazu gilt übrigens auch in der Regel (an der FernUni auf jeden Fall), daß man ein Bachelor-Studium im selben Fach auch dann noch aufnehmen kann, wenn man zuvor in einer Diplomprüfung (nicht Diplom-Vorprüfung) endgültig durchgefallen war.

Das wundert mich noch mehr. Gut, es wird eh nur in einem begrenzten Übergangszeitraum möglich sein, aber das ist schon ein wenig absurd, oder ? Kann man sich denn auch noch die erbrachten Leistungen anrechnen lassen? Dann wäre es doch einfacher, je Prüfung gleich 6 Versuche zuzulassen ...

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@Michael Knight:

Die Unterscheidung in Vor-Diplomprüfung und Diplomprüfung erfolgt auch in anderen Prüfungsordnungen der FernUni Hagen explizit. Z.B. für WiWi :

http://www.fernuni-hagen.de/wiwi/download/ordnungen.shtml

Auch an anderen Hochschulen ist das so.

Bislang konnte man ja in der Regel auch noch ein FH-Studium absolvieren, wenn man zuvor an einer Uni exmatrikuliert wurde oder umgekehrt. In den neuen Prüfungsordnungen ist nur noch von "Hochschule" die Rede, was Unis und FHs einschließt.

Die jetzige Lösung ist IMHO eine Lösung, die Studierwillige nicht benachteiligen soll (bei der Umstellung des Hochschulsystems darf man ja die ehemals Durchgefallenen nicht schlechter stellen als zuvor), aber auch logisch nachvollziehbar ist.

Wie das mit der Anrechnung ist, weiß ich allerdings auch nicht genau. Aber bisher konnte man sich ja auch Uni-Scheine für ein FH-Studium anrechnen lassen, wenn man an der Uni zuvor exmatrikuliert wurde. Insofern könnte ich mir vorstellen, daß gleichwertige Leistungen aus einem Diplom-Erststudium auch für ein späteres Bachelor-Studium angerechnet werden. Aber das handhabt sowieso jede Hochschule etwas anders.

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Ok, hab ich begriffen. Vielen Dank für Deine Erklärungen.

Etwas Off-Topic ... aber es ist mir gerade aufgefallen. Ich habe mal die Diplomprüfungsordnung durchgeblättert (sowas habe ich wohl für meinen Studiengang auch mal gelesen ...) und dort steht in §25 Bestehen der Diplomprüfung:

(2) Die Diplomprüfung I mit dem Abschluss Diplomkauffrau/Diplom-kaufmann ist auch bestanden, wenn

1. die Diplomarbeit und das Kernfach "Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre" mit mindestens ausreichend (bis 4,0) bewertet worden sind

und

2. höchstens ein Fach mit "nicht ausreichend" und mit mindestens

25 % der erreichbaren Punkte bewertet worden ist und

3. ein Fach mit mindestens „befriedigend“ abgeschlossen worden

Erstaunlich finde ich hier Satz 2. Man darf sich also an der FU Hagen erlauben, ein Fach nicht zu bestehen ?? Das habe ich so noch nie gehört. Oder verstehe ich irgendwas falsch ?
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Meistens muss man ja auf dem Immatrikulationsantrag (an staatlichen Hochschulen) versichern, dass man noch nicht das in Frage stehende Studienfach endgültig nicht bestanden hat.

Ohne es zu wissen, könnte ich mir gut vorstellen, dass es an der FU Hagen auch so ist.

Das mag ja sein. Ich hätte aber nun trotzdem erwartet, dass ihr abgeschlossenes FH-Studium dennoch zur Zulassung reicht. Allerdings war mir die Unterscheidung von Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung auch nicht klar. Ich würde daher vielleicht bei der FernUni nochmal um genauere Prüfung des Sachverhalts bitten, vielleicht klappt die Zulassung doch noch.

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Das scheint mir in diesem Falle allerdings nicht relevant. Wenn wegen "endgültig nicht bestanden" nicht studiert werden kann, kann das durch andere Abschlüsse nicht "geheilt" werden. Das Problem ist ja nicht, dass die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt wird (das wird sie durch das FH Studium sicherlich), sondern dass durch das "endgültig nicht bestanden" ein Studium ausgeschlossen ist. Das sind zwei verschiedene Dinge.

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@Michael Knight:

Was den § 25 der FernUni-DPO angeht: Ich bin da zwar nicht der Experte - aber ich verstehe es genauso wie Du.

Bei Diplom-Prüfungsordnungen findet man eine ziemliche Vielfalt. Offensichtlich haben die Unis ihre Freiheiten bei der kreativen Gestaltung der Prüfungsordnungen recht großzügig ausgenutzt. Noch kreativer als das FernUni-Modell ist das Malus-System, z.B. der Uni Bochum. Da kann man, wenn man bei Prüfungen durchfällt, Prüfungen beliebig oft wiederholen oder das Teilgebiet so lange wechseln, bis man eine bestimmte Anzahl von Maluspunkten (durch Nichtbestehen) zusammenhat. Dann ist man das erste Mal in der Diplomprüfung durchgefallen. Nun kann man weiter Prüfungen ablegen oder das Teilgebiet wechseln, bis man wieder die Maluspunkt-Marke erreicht hat. Wer dann nach mehrmaligem Wechsel des Prüfungsfachs nicht das Richtige für sich gefunden hat, hat selber Schuld und muß endgültig raus.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/wiwi-dekanat/Ordnungen/studienordnung_wiwi.pdf

(§9)

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