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Voraussetzungen für MSc


betty

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Das stimmt so schon, in einem Teilgebiet reichen 25% der Punkte (dafür muss man aber in einem anderen Fach befriedigend haben). Derartige Regelungen sind allerdings sooooo ungewöhnlich nicht, in der einen oder anderen Form gibt es das oft.

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Jetzt aber mal eine "dumme" Frage von mir.

Wie wird das denn überhaupt bei de Onlineeinschreibung geprüft. Man füllt den Antrag für den Master aus, trägt ein dass ein Erststudium vorhanden ist u. bestätigt eidesstattlich die Angaben. Da wird doch kein Zeugnis, keine Diplomurkunde, einfach nix mitgesandt.

Wie wird denn z.B. die Einschlägigkeit des Erststudiums BWL geprüft? Habe jetzt schon öfters gelesen, dass Personen mit den falschen Studieninhalten nicht aufgenommen wurden.

Ich nix verstehen.

hotknife

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Jetzt aber mal eine "dumme" Frage von mir.

Wie wird das denn überhaupt bei de Onlineeinschreibung geprüft. Man füllt den Antrag für den Master aus, trägt ein dass ein Erststudium vorhanden ist u. bestätigt eidesstattlich die Angaben. Da wird doch kein Zeugnis, keine Diplomurkunde, einfach nix mitgesandt.

Wie wird denn z.B. die Einschlägigkeit des Erststudiums BWL geprüft? Habe jetzt schon öfters gelesen, dass Personen mit den falschen Studieninhalten nicht aufgenommen wurden.

Man muß alles noch per Post einschicken, auch die erforderlichen beglaubigten Zeugnisse. Auszug Online-Bewerbung:

"in nur drei Schritten können Sie die Einschreibung in Ihren gewünschten Studiengang beantragen:

- Online-Zulassungsantrag ausfüllen und Daten elektronisch abschicken

- Online-Zulassungsantrag ausdrucken und unterschreiben

- Unterschriebenen Antrag mit erforderlichen Unterlagen per Post der FernUniversität zusenden (erst hiermit die Antragsstellung wirksam) "

http://www.fernuni-hagen.de/studium/vor/bewerbung/

Nur wenn man bereits eingeschrieben ist, kann man für die Folgesemester die Rückmeldung und Kursbelegung rein online machen.

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Wie wird das denn überhaupt bei de Onlineeinschreibung geprüft. Man füllt den Antrag für den Master aus, trägt ein dass ein Erststudium vorhanden ist u. bestätigt eidesstattlich die Angaben. Da wird doch kein Zeugnis, keine Diplomurkunde, einfach nix mitgesandt.

Das glaube ich so nicht. Nur weil Du es online ausfüllst, bedeutet das doch nicht, dass Du keine Unterlagen als Beweis mitschicken musst.

@ceggert:

Nach dem Maluspunkte-System habe ich auch studiert, das bedeutete bei uns, wenn in einem Fach so viele Maluspunkte erreicht waren, wie man an Bonuspunkten benötigt, um den Studienbereich zu bestehen, dann war Feierabend. Ich hab das als recht angenehm empfunden, da ein paar Maluspunkte nicht weh getan haben und man sich für den nächsten Versuch ggf. eine andere Klausur aus dem selben Fachgebiet aussuchen konnte. Allerdings durfte man bei uns einmal wechseln. Das haben natürlich einige gemacht, wenn die Maluspunkte in gefährliche Regionen kamen. Hat zwar Zeit gekostet, aber immerhin nicht das Studium. Das alles kann man natürlich mit einem Fernstudium nicht vergleichen.

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Das scheint mir in diesem Falle allerdings nicht relevant. Wenn wegen "endgültig nicht bestanden" nicht studiert werden kann, kann das durch andere Abschlüsse nicht "geheilt" werden. Das Problem ist ja nicht, dass die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt wird (das wird sie durch das FH Studium sicherlich), sondern dass durch das "endgültig nicht bestanden" ein Studium ausgeschlossen ist. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Das müsste dann aber letztlich bedeuten, dass Betty in Deutschland gar nicht mehr für einen Master in WiWi zugelassen werden könnte, oder irre ich mich? Im Grunde kann man ihr nur empfehlen, sich entweder nach einem anderen Fach umzusehen oder evtl. sich im Ausland umzusehen - was vermutlich nicht mit weniger Kosten verbunden sein wird.

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Jein. Die Regelungen hängen von der Hochschule bzw. vom Studiengang ab, so dass manche z. B. nur die nicht zulassen, die einem Master endgültige nicht bestanden haben, andere Master oder Diplom (wobei da noch das endgültige nicht-bestehen des Vordiploms zählen kann oder auch nicht, wie wir gesehen haben) usw. Das war übrigens schon immer so, manche Unis haben sich nicht für Durchfaller an FHs interessiert, andere schon usw. Aber grundsätzlich ist das der Gedanke - einmal endgültig nicht bestanden, heißt dieses Studium geht nicht mehr, ja. Damit soll verhindert werden, dass man durch Hochschulwechsel beliebig viele Versuche bekommt.

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Das müsste dann aber letztlich bedeuten, dass Betty in Deutschland gar nicht mehr für einen Master in WiWi zugelassen werden könnte, oder irre ich mich? Im Grunde kann man ihr nur empfehlen, sich entweder nach einem anderen Fach umzusehen oder evtl. sich im Ausland umzusehen - was vermutlich nicht mit weniger Kosten verbunden sein wird.

Aus Bettys Beitrag geht leider nicht hervor, ob sie in ihren Erststudium

a) die Diplom-Vorprüfung, oder

B) die Diplomprüfung

endgültig nicht bestanden hat.

Da die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang der FernUni Hagen nur bei endgültigem Nicht-Bestehen der Master- oder der Diplomprüfung in WiWi die Zulassung ausschließt (bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen), gilt IMHO Folgendes:

Im Fall a) wird sie zugelassen

Im Fall B) nicht.

An anderen Hochschulen gelten natürlich deren Prüfungsordnungen, die, was eine frühere Exmatrikulation betrífft, durchaus anders aussehen können.

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