Zum Inhalt springen

Voraussetzungen für MSc


betty

Empfohlene Beiträge

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Also, ich habe im 3. Versuch Mathe II Grundstudium integrierter Studiengang Wiwi nicht bestanden. Original Wortlaut der Exmatrikulation: Widerruf der Einschreibung wegen nicht Bestehen der 2. Widerholungsprüfung)

Die Aussage, daß ich an der Fernuni Hagen nicht studieren kann kam von einer Dame bei der AStA.

Gruß

Betty

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 29
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Ich habe gerade den folgenden Passus in der Zulassungs- und Einschreibeordnung der Fernuni Hagen gefunden:

§ 11 (1) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn der Studienbewerber

(d) in dem gewählten Studiengang an einer Universität oder gleichgestellen Hochschule im Geltungsbereich des HRG eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.

Das finde ich ziemlich deutlich und gleichzeit niederschmetternd.

Ich habe schon geschaut, ob es Östereich oder der Schweiz Fernunis gibt. Die haben aber keine eigenen und kooperieren mit der Fernuni Hagen.

Vielleicht hat jemand noch ein andere Idee.

Danke!

Betty

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum versuchst Du es nicht einfach mal mit wahren Angaben, wie hier geraten? Glaskugel-Orakeleien und Interpretationen von Prüfungsordnungen bringen Dich nicht weiter.

Wenn es endgültig nicht geht bleibt nur der Gang zu einer privaten Hochschule, z.B. zur AKAD / WHL.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch bei AKAD muss man zumindest angeben, dass man eine Vordiplomprüfung mal nicht bestanden hat. Ob damit dennoch eine Immatrikulation möglich ist, weiß ich nicht.

Am besten wäre tatsächlich bei der richtigen Stelle der FU Hagen nachzufragen. Allerdings finde ich den von Betty zitierten Text ziemlich eindeutig. Würde mich schon mal interessieren, ob nun die Prüfungsordnung oder die Zulassungsordnung mehr Gewicht hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe gerade den folgenden Passus in der Zulassungs- und Einschreibeordnung der Fernuni Hagen gefunden:

§ 11 (1) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn der Studienbewerber

(d) in dem gewählten Studiengang an einer Universität oder gleichgestellen Hochschule im Geltungsbereich des HRG eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.

Das finde ich ziemlich deutlich und gleichzeit niederschmetternd.

Ich habe schon geschaut, ob es Östereich oder der Schweiz Fernunis gibt. Die haben aber keine eigenen und kooperieren mit der Fernuni Hagen.

Vielleicht hat jemand noch ein andere Idee.

Danke!

Betty

Ich verstehe Deine Aufregung nicht.

Du bist in einer Diplom-Vorprüfung eines Diplom-Studienganges in WiWi endgültig durchgefallen, möchtest aber nun einen Master-Studiengang absolvieren. Insofern greift der § 11 Abs. 1 der Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die FernUniversität Hagen hier nicht, da es sich um einen vollkommen anderen Studiengang handelt.

Wen es interessiert, der gesamte Text:

http://www.fernuni-hagen.de/PA-ET/Gesetze/ZEO-FernU.html#p10

In den Prüfungsordnungen für den Bachelor- und Master-Studiengang ist das Ganze dann noch etwas konkreter:

Möchtegern-Bachelor werden nicht zugelassen, wenn sie zuvor eine Bachelor- oder Vordiplom-Prüfung in WiWi endgültig nicht bestanden haben. Und Master-Bewerber nicht bei endgültig nicht bestandener Master- oder Diplom-Prüfung.

Also: Bewirb Dich !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch bei AKAD muss man zumindest angeben, dass man eine Vordiplomprüfung mal nicht bestanden hat. Ob damit dennoch eine Immatrikulation möglich ist, weiß ich nicht.

An anderer Stelle hatten wir bereits diskutiert, das eine Exmatrikulation durch Nichtbestehen nicht unbedingt zum Ausschluss zu einem Studiengang führt, sondern das Hochschulen das durch die eigenen Prüfungsordnung regeln. Hierbei hat sich herausgestellt das z.B. auch für einen FH-Exmatrikulierten die privaten FHs den Zugang ermöglichen.

Gerade unter dem Gesichtspunkt, das hier ja ein abgeschlossenes Erststudium vorliegt würde ich wetten, das hier die privaten nicht ablehnen. Allerdings dürfte das nur die 2. Wahl sein das die TE eine kostengünstige Möglichkeit sucht - und die findet man nunmal nur bei der FeU - darum ... Bewerben und danach erst nach Alternativen suchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Insofern greift der § 11 Abs. 1 der Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die FernUniversität Hagen hier nicht, da es sich um einen vollkommen anderen Studiengang handelt.

Bist Du eigentlich Jurist ? Als absoluter Laie muss ich zugeben, dass ich das wie Betty interpretieren würde. Es ist doch nicht "ein vollkommen anderer Studiengang", sondern lediglich ein anderer Abschluß. Man studiert noch nicht "Diplom" oder "Master", sondern BWL. Kann gut sein, dass Du recht hast, aber einfach zu verstehen ist das nicht ...

An anderer Stelle hatten wir bereits diskutiert, das eine Exmatrikulation durch Nichtbestehen nicht unbedingt zum Ausschluss zu einem Studiengang führt, sondern das Hochschulen das durch die eigenen Prüfungsordnung regeln. Hierbei hat sich herausgestellt das z.B. auch für einen FH-Exmatrikulierten die privaten FHs den Zugang ermöglichen.

Deshalb schrieb ich auch "ich weiss es nicht". Vielleicht wollen die privaten Hochschulen diese Informationen nur für Ihre Statistik haben. Kann schon sein. Mir ist klar, dass die Privaten gerne neuen Kunden gewinnen.

Betty, ich kenne Deine Gründe für das Scheitern in Mathe 2 nicht, aber Dir sollte bewusst sein, dass ein Master in BWL an einer Uni sehr wahrscheinlich eine ziemlich mathematische Angelegenheit ist (nicht umsonst wird man dort Master of Science und nicht Master of Arts). Laß Dich von reinen Namen wie "Marketing" oder "Logistik" nicht täuschen! In vielen Fächern gibt es große inhaltliche Unterschiede zwischen FH und Uni. Wenn Du größere Probleme mit Mathe hast, solltest Du Dir überlegen, vielleicht eher eine FH zu wählen (wobei ich hiermit keineswegs zum Ausdrück bringen möchte, dass das besonders einfach wäre).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bist Du eigentlich Jurist ? Als absoluter Laie muss ich zugeben, dass ich das wie Betty interpretieren würde. Es ist doch nicht "ein vollkommen anderer Studiengang", sondern lediglich ein anderer Abschluß. Man studiert noch nicht "Diplom" oder "Master", sondern BWL. Kann gut sein, dass Du recht hast, aber einfach zu verstehen ist das nicht ...

Ich bin zwar kein Jurist, kenne aber die Gepflogenheiten der Hochschulen ganz gut. Da bestimmt sich der Studiengang in der Tat nach Fach und Abschluss. Also der Studiengang Dipl-Kfm ist ein anderer als Bachelor of Science in BWL. Man ist ja auch für einen bestimmten Abschluss (also z. B. Master of Science in BWL) immatrikuliert, und nicht nur für die Fachrichtung. Man studiert also in der Tat nicht Diplom oder Master, aber auch nicht einfach BWL, sondern Master of Science in BWL usw. (das ist übrigens auch der Grund, warum man nicht einfach feucht-fröhlich zwischen Studiengängen wechseln kann, wenn man immatrikuliert ist, sondern sich (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bewerben muss und dann, wenn man einen Studienplatz hat, einschreiben kann (sonst "nur" einschreiben). Man konnte sich früher z. B. nicht einmal von "VWL Magister Nebenfach" auf "VWL Magister 2. Hauptfach" einfach umsetzten, weil es ein anderer Studiengang war.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...