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DUW Universitätssatus


Ocean

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Da ich ein Freund der Wortklauberei bin, führe ich das ganze mal fort ;-)

Laut Stellungname des Wissenschaftsrates zur Akkreditierung der WHL gilt Folgendes:

"Das Universitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg unterscheidet zwischen der staatlichen

Anerkennung und der Verleihung des Promotionsrechts und Habilitationsrechts. Das erlaubt, eine

private Einrichtung als wissenschaftliche Hochschule staatlich anzuerkennen, ohne zugleich das

Promotions- und Habilitationsrecht zu verleihen; diese können zu einem späteren Zeitpunkt verliehen

werden."

Bei Wikipedia findet man nun Folgendes:

Bis in die Neunziger Jahre hinein wurden Hochschulen mit Promotionsrecht auch als Wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet. Dieser Begriff wird jedoch nicht mehr in offiziellen Gesetzen und Beschlüssen verwendet, insbesondere nicht in den Hochschulgesetzen der Länder, dem Hochschulrahmengesetz des Bundes[9], den Veröffentlichungen und Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung[5] sowie den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes[6]. Mittlerweile sind der Auftrag zur Forschung und die wissenschaftliche Grundlage auch für Fachhochschulen in den Landeshochschulgesetzen eindeutig verankert. Da der Begriff der Wissenschaftlichen Hochschule implizieren könnte, dass andere Hochschulen unwissenschaftlich seien, trifft der Begriff nicht die hochschulpolitischen Entwicklungen und Realitäten[10].

Also ist die WHL prinzipiell keine Universität, aber eigentlich auch keine Wissenschaftliche Hochschule (da nicht promotionsberechtigt). Eine FH ist es aber auch nicht. Nicht Fisch, nicht Fleisch, oder!?

Ich bin jetzt mal provokant: Die VWA bietet auch laut eigener Aussage ein Studium auf Universitätsniveau... ;-)

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Hi,

dann ist die WHL für mich doch nicht mehr so interessant. Sie wird auch jedes Jahr 20 Euro teurer. Letztes Jahr waren es 560 Euro pro Monat. Dieses Jahr nun 580. In drei Jahren womöglich 640 Euro pro Monat, was gut passieren könnte. Das muss nun auch nicht sein.

Grüsse

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Hi Mona,

mach deine Entscheidung bitte nicht von meinen Postings abhängig. Ich versuche nur auf (zugegeben) etwas überspitzte Weise des Status der WHL zu klären. Im ganzen Wirrwarr der privaten Bildungsanbieter sollte man nämlich mit kritischen Augen auswählen, wobei die WHL in meinen Augen einen guten Ruf hat und renommiert ist, aber zugegeben auch nicht ganz billig.

Wie gesagt, die WHL bietet Abschlüsse, die einem Abschluss an einer Universität gleichwertig sind. Punkt!

Dennoch ist die WHL keine Universität und auch der Abschluss ist rein formal somit kein Universitätsabschluss. Dass die vermittelten Inhalte laut eigener Aussage der WHL universitär sind (also denen von Universitäten entsprechen) ist für mich persönlich jedoch kein primäres Entscheidungskriterium. "Universitär" ist ja kein geschützter Begriff und wie gesagt, auch die VWA nutzt Termini dieser Art, ohne in meinen Augen annähernd universitär" zu sein. Ich bin da inzwischen vorsichtig geworden. Dass hier jedoch zwischen der VWA und der WHL Lichtjahre liegen ist klar und was die WHL mit universitär meint ist ebenfalls klar.

Wichtig für dich sollte sein, dass die WHL qualitativ gute Lehre bietet und du mit deren Masterprogrammen promotionsberechtigt bist. Dass die WHL perspektivisch Universitätsstatus erhalten könnte zeigt, dass man hier auf einem guten Weg ist. Sollte einmal eine Promotion in Frage kommen, bist du mit einem Master der WHL weit besser gestellt, als mit einem Master einer FH. Ist einfach so, auch wenn die WHL (noch) keine Uni, wie z.B. Hagen, ist.

Falls ich etwas Falsches geschrieben haben sollte, korrigiert mich bitte!

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Hi,

meine Entscheidung kommt auch durch meine eigenen Nachforschungen und Überlegungen. Es ist auch ohnehin zu teuer. Es ist sicher prima Qualitaet, aber es passt trotzdem nicht ganz zu meinen Wünschen. Ausserdem überlege ich auch daran, dass ich nach dem ersten Abschluss etwas ganz anderes mache.

Etwas ohne Wirtschaft. Von daher faellt das für mich eh weg.

Gruss

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  • 2 Monate später...

@ceggert: Ihrer Darlegung, dass der Begriff "University" in Deutschland nicht gesetzlich geschützt sei, kann ich aus erlebter Praxis heraus zumindest nicht vollständig folgen. Die Eintragung der Trägergesellschaft der wissenschaftl. Hochschule "Stenden University Berlin", einer gGmbH, in das Handelsregister konnte wegen des Wortes "University" im Namen nicht ohne Freigabe durch das Ministerium erfolgen. Es gibt zudem bundesweit nur eine Handvoll Hochschulen mit dem Wort "University" im Namen.

Als beschreibender Namenszusatz ("University of Applied Sciences" z.B.) ist das Wort "University" hundertfach im Einsatz in Deutschland (wie in Nachbarländern), nicht aber als tatsächlicher Namensbestandteil.

Der Begriff "wissenschaftliche Hochschule" ist - ein zweiter Punkt - problematisch, denn er unterstellt, dass die anderen Hochschultypen (FHs, Kunsthochschulen) nicht wissenschaftlich seien. Insofern ist die Benennung der DUW als "Universität", auch bevor sie dem Promotionsrecht als üblichem Merkmal einer Universität noch nicht ganz nahe ist, ein kluges Signal. Es hilft zur Unterscheidung von den FHs, die inzwischen zahlreich umbenannt werden von Fachhochschulen zu Hochschulen.

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@Ocean: Es gibt im deutschen Hochschulsystem noch immer die Unterscheidung zwischen Fachhochschulen und Universitäten. Letzteren sind wissenschaftl. Hochschulen wie die WHL gleichgestellt.

Unis / wissensch. Hochschulen sind anders strukturiert als FHs: es gibt Lehrstühle, dazu wissenschaftl. Mitarbeiter und eben ein anderes Deputat für die Professoren. Der FH-Prof. muss in den meisten Bundesländern 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Vorlesungswoche durchführen; der Uni-Prof. die Hälfte davon, denn er muss zudem forschen. Auch das Profil derer, die eine Professur erhalten können, ist unterschiedlich: der FH-Prof. muss z.B. 5 Jahre Berufserfahrung haben, mind. 3 Jahre außerhalb der Hochschulwelt, während der Uni-Prof. Forschungserfahrung meist innerhalb der Hochschulwelt benötigt, ferner eine Habilitation oder eine Junior-Professur vorab.

Gemischte Einrichtungen wie die UdK Berlin vergeben denn auch für ihre jeweiligen Fachbereiche entweder "Fachhochschulprofessuren" oder "Universitätsprofessuren".

Und dann sind da noch die Zulassungsbedingungen und die Studiengangsprofile...

Also, nichts verwischen: diese beiden Hochschulstände bestimmen nach wie vor die Hochschullandschaft in Deutschland. Eine WHL wie auch die HSoG, esmt und die SUB sind als universitäre Hochschulen anerkannt; damit sind sie nicht den FHs, sondern den Universitäten gleichgestellt, und ihr Abschluss ist ein Universitäts-Abschluss. Einen Zwischenstatus oder Sonderstatus gibt es nicht.

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@SUB Danke für die ausführlichen Erklärungen!

Die Unterscheidung FH /Uni ist mir schon klar. Ich verwehre mich auch nicht davor, dass wissenschaftliche Hochschulen den Universitäten gleichgestellt sind. Aber warum sind es dann keine Universitäten??? Es muss doch noch einen kleinen aber feinen Unterschied geben.

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Der Unterschied ist eigentlich das Fächerspektrum. Eine Universität bietet alle Fächer (d. h. die wichtigsten aus allen Bereichen, also Sozial-, Geistes-, Naturwissenschaften, irgendwelche Exoten fehlen immer), während eine wissenschaftliche Hochschule nur eine oder wenige Fächer bietet (z. B. WHU, EBS nur BWL). Allerdings wird das zunehmend verwischt, z. B. nennt sich die frühere Berliner Kunsthochschule HdK jetzt UdK, obwohl man dort nach wie vor nur ein begrenztes Spektrum hat. In absehbarer Zeit werden sich alle FHs Hochschulen nennen und alle wissenschaftlichen Hochschulen Universität, meiner Prognose nach.

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