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Was ist noch möglich nach Zwangsexmatrikulation?


Nordo

Empfohlene Beiträge

Moin moin!

Kurz zur Vorgeschichte:

Ich habe im Jahr 2004 mein Abi gemacht mit nem 3er Schnitt und danach im Wintersemester begonnen BWL (FH) zu studieren. (nicht im Fernstudium)

Aufgrund vieler dummer Dinge (ich war nie anwesend ^^) wurde ich dann irgendwann zwangexmatrikuliert und begann dann eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann, welchen ich nach knapp 2 Jahren als IHK Landesbester abgeschlossen habe.

Nun würde ich gerne den Dipl. Kfm nachholen, die Frage ist nur: Kann ich mit der Zwangsex (keine Prüfung abgelegt) überhaupt noch studieren?

Beste Grüße

Nordo

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Hallo Nordo,

bevor ich auf deine Frage eingehe: Könntest du evtl. noch den Titel deines Beitrages ändern? Der eine oder andere könnte darunter auch Zwang-sex verstehen. :D

Ich nehme an, dass dein damaliger Studiengang zum Diplom-Kfm. geführt hätte. Da es aufgrund des Bologna-Prozesses bald kein Diplom mehr gibt (an vielen Hochschulen gibt es das schon nicht mehr), besteht u.U. die Möglichkeit, dass du irgendwo einen Bachelorstudiengang belegst. Du bist ja streng genommen nur aus einem Diplom-Studiengang exmatrikuliert worden, und nicht aus einem Bachelorstudiengang. Allerdings würde ich bei der entsprechenden Hochschule direkt anfragen, ob man dich wegen dieser Zwangsexmatrikulation vor ein paar Jahren doch nicht zulassen wird. Wurde denn damals der Grund der Exmatrikulation angegeben? Man wird ja auch zwangsexmatrikuliert, wenn man keine Semestergebühren zahlt... Hast du denn vor, diesmal ein Fernstudium zu beginnen?

Gruß,

Sonja

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  • 1 Jahr später...

hallo sonja,

ich hab ein frage? und zwar wurde ich in wirtsachftrecht (bachelor) zwangsexmatrikuliert nur wegen eines faches leider.

ich wollte wissen, ob ich an einer privaten hochschule z.B. Fom das fach wieterstudieren kann.

ich hoffe auf baldige nachicht.

LG

flex

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ich wollte wissen, ob ich an einer privaten hochschule z.B. Fom das fach wieterstudieren kann.

Ich schätze, das wirst du definitiv erst von der FOM oder anderen Hochschulen erfahren. Wenn du deinen Prüfungsanspruch endgültig verwirkt hast, dann gehe ich davon aus, dass du das Fach in Deutschland nicht mehr studieren kannst.

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Hallo flex,

wenn Du in einer FH ge-ext wurdest, dann kannst Du noch an einer Uni das gleiche Fach studieren (oder Uni --> FH).

Wenn Du bei FH (bzw. Uni) bleiben willst, dann darfst Du dort den "gleichen Studiengang" nicht mehr studieren. Aber vielleicht gibt es was vergleichbares mit anderem Namen? Da sähe die Sache wieder anders aus. Aber wie Sonja schon schrieb: relevante Aussagen kannst Du nur von der jeweiligen Hochschule erhalten.

Viele Grüße

more

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hallo leute,

Erstmal Danke für eure hilfreichen Informationen und ich kann schon etwas aufatmen.

Ich habe festgestellt, dass das Fach bei dem ich durchgerasselt bin nich den gleichen Inhaltsstoff

der Uni an der ich mein Studiengang weiter studieren möchte. Dort ist der Inhalt in 2 Vorlesungen

aufgegliedert, ich hoffe aber dass es trotzdem klappt.

LG

flex

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