Zum Inhalt springen

Werbungskosten trotz Arbeitgeberzuschuss?


moffer

Empfohlene Beiträge

Ich kann aber jeden gewünschten Eid schwören, dass mein Ex-Arbeitgeber (eine oberste Bundesbehörde) jährlich gegen Vorlage von Quittungen bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei direkt an den Mitarbeiter gezahlt hat

Sorry, ich muss als Steuer-Total-Dummie nochmal nachfragen. Spielt die Zahl 1000 hier eine besondere Rolle oder war das eine von Dir zufällig gewählte Zahl? Im Falle von Studiengebühren sind die Zahlungen ja schon etwas höher. Spielt es eine Rolle, ob Behörde oder GmbH? In meinem Fall ist es eine GmbH, die einem Bundesministerium aber sehr nahe steht.

Darf ich festhalten, dass eine direkte (netto) Zahlung des AG auf mein Konto nichts Verbotenes ist und ich keine weiteren steuerlichen Aktionen unternehmen muss? Gehe ich recht in der Annahme, dass ich meine Studienrechnungen besser nicht nochmal beim Finanzamt einreichen sollte?

Sorry für meine blöden Fragen, aber eines der sinnvollsten BWL-Themen - "Wie fülle ich eine Steuererklärung aus?" - habe ich in meinem BWL-Studium nicht gelernt.

Danke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 23
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

jetzt nicht direkt zum Thema - aber habt ihr euch mal überlegt, dass es in so nem Fall selbst für nen Angestellten Sinn machen könnte, einmalig nen Steuerberater aufzusuchen? Der optimiert dann eure Steuererklärung auch soweit, dass das Studium bezahlbar bleibt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Spielt die Zahl 1000 hier eine besondere Rolle oder war das eine von Dir zufällig gewählte Zahl?

Zufällig ist die Zahl nicht gewählt, sie stammt aus eienr Betriebsvereinbarung, hat aber meines Wissens keine steuerrechtliche Relevanz, was hoffentlich Deine Frage beantwortet.

Im Falle von Studiengebühren sind die Zahlungen ja schon etwas höher. Spielt es eine Rolle, ob Behörde oder GmbH? In meinem Fall ist es eine GmbH, die einem Bundesministerium aber sehr nahe steht.

Wie schon gesagt, ich will hier keine Steuer- und/oder Rechtsberatung übernehmen.

Darf ich festhalten, dass eine direkte (netto) Zahlung des AG auf mein Konto nichts Verbotenes ist und ich keine weiteren steuerlichen Aktionen unternehmen muss?

Ich kann sagen, dass mein Ex-Arbeitgeber es gemacht hat und dass dieser außerordentlich auf die Einhaltung von Vorschriften geachtet hat. In der Betriebsvereinbarung und in jedem Zahlungsbescheid wurde aber auch mitgeteilt, dass sich der Arbeitgeber eine Nachversteuerung vorbehält, wenn neue Erkenntnisse (z.B. im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung) diese erforderlich machen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich meine Studienrechnungen besser nicht nochmal beim Finanzamt einreichen sollte?

Wieso? Ganz einfache Rechnung: Der Arbeitgeber darf Dir maximal die Werbungskosten ersetzen. Zahlt er mehr, dann ist das steuerpflichtiges Einkommen und anzugeben, zahlt er weniger (Bedenke auch die Kosten neben den Gebühren, Material, Reisen etc.), dann macht es Sinn, es trotzdem in der Steuererklärung anzugeben und den Rest abzusetzen. Wenn es ein Nullsummenspiel ist, sollte es egal sein (ich würde es vermutlich der Rechtssicherheit wegen trotzdem erklären).

Wenn Du mit nochmals einreichen meinst, Du lässt Dir was vom AG unversteuert erstatten und machst sie dann ungeschmälert gelten, dann Gott bewahre, dass ist Steuerhinterziehung und eine Straftat.

Aber nochmals: Ein Steuerberater kann sich lohnen.

Gruß

Stonie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mich kürzlich auch mit dem Thema beschäftigt, da ich in der Situation bin, dass mein AG mein Aufbau-Studium bezahlt.

Ich habe dazu folgenden Link gefunden:

http://www.dietmar-zimmers.de/texte/archiv/studierende_an_110703.htm

oder

http://www.vnr.de/artikel/Als+Arbeitgeber+Studiengeb%C3%BChren+%C3%BCbernehmen.html

Demnach ist die Übernahme der Studiengebühren durch den AG für den AN steuerfrei, wenn eine Vereinbarung darüber besteht, dass der AG zahlt und der AN im Fall der Kündigung zur Rückzahlung verpflichtet ist.

Ich weiß jedoch nicht, ob sich das (wie oben zu lesen) nur auf Ausbildungsverhältnisse bezieht (also quasi ein Duales Studium).

Anderswo habe ich gelesen, dass Kosten für Weiterbildungsstudium, die der AG übernimmt, in jedem Fall steuerfrei sind, sofern im betrieblichen Interesse studiert wird. Ich weiß jetzt nicht, ob es wirklich einen Unterschied macht, ob es sich um ein Erst- oder Weiterbildungsstudium handelt.

Wir haben das jetzt so bei uns gelöst: AG zahlt die Studiengebühren direkt, es gibt darüber eine schriftl. Vereinbarung mit Rückzahlungsklausel. Die Bezahlung erfolgt steuerfrei. Alle anderen Kosten (Fahrt-, Übernachtungskosten) zahle ich und mache diese als Werbungskosten geltend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso? Ganz einfache Rechnung: Der Arbeitgeber darf Dir maximal die Werbungskosten ersetzen.

Danke, Stonie. Das hat mir sehr geholfen.

Mal ne ganz andere Frage. Was soll das eigentlich immer mit "keine Rechtsberatung in Foren"? Ich stelle ne Frage, jemand antwortet mir. Was ist daran so schlimm? Mir ist schon klar, dass das keine rechtliche Verbindlichkeit hat und ich nicht bei Fehlern im Finanzamt vorstellig werden kann und dann erzähle, dass Hr. Stonie mir das aber bei fi.de so gesagt hat. Aber was spricht denn dagegen, wenn ich in einem Forum um Rat frage, in dem Personen sehr wahrscheinlich in einer ähnlichen Situation sind? Ist das irgendwo geregelt, dass sowas verboten ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist eine Unsitte, die aus einer Abmahnwelle vor ungefähr 5(?!?!?) Jahren entstanden ist und ist genau so unsinnig wie der Ausschluss des "neuen EU-Rechts" bei eBay Aktionen :cool:

Im übrigen hat sich 2008 die Rechtslage endgültig geändert - inzwischen dürfen auch "Spezialisten" eine beschränkte Rechtsberatung vornehmen, die vorher nur für Anwälte vorbehalten war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aha, da werd ich mal ein wenig suchen. Diese Standard-Ebay-Floskel hab ich auch noch nie kapiert.

Ich sehe das hier nicht im Entferntesten als Beratung an. Ich habe doch keine Ahnung, ob diejenigen, die mir freundlicherweise antworten, Bauarbeiter oder Dr. Steuerberater sind. Das ist mir auch ziemlich egal, solange ich einen Hinweis bekomme, der mir bei der Suche nach Antworten auf meine Frage hilft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html

und hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__160.html

steht etwas über unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen. Aber was bedeutet "geschäftsmäßig"? Ich interpretiere da jetzt mal rein, dass man kein Geld für die Hilfeleistung nehmen darf, sofern man nicht zur Hilfe befugt ist. Also, helfen geht immer, nur Kohle damit Geld verlangen sollte man dafür nicht. Ist doch prima ;-)

Ist dann sozusagen Open-Source-Steuerberatung ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich weiß, darf man allgemeine Auskünfte geben aber immer noch keine spezielle, also auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung, es sei denn, man ist Anwalt etc. Dir mag das egal sein, einem konkurrierenden Anwalt ggf. nicht.

Der Hinweis sollte genau das darstellen, es ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Auskunft. Ich wollte klarstellen, was ich tue. Etwas zu tun, und dann sagen, habe ich gar nicht, ist natürlich Quatsch.

Ich hätte das allerdings wohl deutlicher sagen müssen (sofern überhaupt nötig), so bleibt es eine Floskel, chillie hat natürlich recht.

Ich WOLLTE hier aber wirklich keine Steuer oder Rechtsberatung vornehmen, weil ich es schlicht nicht genau weiß, kann man als Privatperson überhaupt Mitte Januar das deutsche Steuerrecht kennen ;-) Es ging mir weniger darum, mich selbst schadlos zu halten, als vielmehr darum, dass sich jemand ausführlich informiert, bevor er Geld verschenkt.

Gruß

Stonie

P.S.: Bei eBay fährt man mit "Es handelt sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ganz wunderbar. Das ist jetzt eine ALLGEMEINE Rechtsberatung ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke, Stonie. Das hat mir sehr geholfen.

Mal ne ganz andere Frage. Was soll das eigentlich immer mit "keine Rechtsberatung in Foren"? Ich stelle ne Frage, jemand antwortet mir. Was ist daran so schlimm? Mir ist schon klar, dass das keine rechtliche Verbindlichkeit hat und ich nicht bei Fehlern im Finanzamt vorstellig werden kann und dann erzähle, dass Hr. Stonie mir das aber bei fi.de so gesagt hat. Aber was spricht denn dagegen, wenn ich in einem Forum um Rat frage, in dem Personen sehr wahrscheinlich in einer ähnlichen Situation sind? Ist das irgendwo geregelt, dass sowas verboten ist?

Es gab in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz. Dieses verbietet in der alten Fassung Rechtsberatung durch andere Personen als Rechtsanwälte (und ein paar Ausnahmen). Insbesondere wurde dadurch auch unentgeltliche Rechtsberatung verboten. Es handelte sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe bis 5000 Euro geahndet wurde. Deswegen war Rechtsrat in Foren (es sei denn, man war Rechtsanwalt) gefährlich.

Seit 1. Juli 2008 gibt es nun ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz oder so. Ich habe mich damit noch nicht genau beschäftigt, aber im Kern scheint die Regelung zu sein, dass auch andere Rechtsberatung erteilen dürfen, soweit es mit ihrem Beruf im Zusammenhang steht. Ein Archtitekt darf also zu Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Bau beraten, ein KFZ-Meister in Haftpflichangelegenheiten usw.

Es ist nun Rechtsberatung, wenn ich das schreiben? Juckt mich nicht, ich lebe in einem Land, in dem sich die Bürger sogar über die Gesetze unterhalten düften ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...