Zum Inhalt springen

Fernstudium Versteuerung monatlicher Beträge


Mthiel2670

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich werde ein nebenberufliches Fernstudium an einer FH machen. Mein Arbeitgeber übernimmt 150,-€ Die anderen 150,-€ muss ich selbst bezahlen. Wie sieht das ganze steurlich aus, muss ich es versteuern als Geldwerten Vorteil?

Ich überlege die ganze Zeit wir man das ganze abwickeln kann. Mein Arbeitgeber würde auch die vollen 300,-€ zahlen und mir dann 150,-€ vom Gehalt einbehalten. Geht das vom Brutto? Dann würde ich Geld sparen, weil es ja nicht bessteuer würde. Hat jemand einen Tip?

Besten Dank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Da spreche am besten mit einem Steuerberater drüber. Da sind viele verschiedene Gesetze zu beachten, zudem kommt es auf Deine persönliche Steuerbelastung an.

Normalerweise hat der Arbeitgeber die Möglichkeit ein Konto über Fort- und Weiterbildung einzurichten. Dort trägt er seine Kosten ein. Diese kann der Arbeitnehmer dann nicht in seiner Steuererklärung angeben. Wieweit hier Steuern anfallen für den Geldwerten Vorteil kann Dir der Fachmann/Frau besser erklären.

Falls Du die Zahlung des Arbeitgebers versteuerst, kannst Du versuchen diese Steuer über die Einkommenssteuererklärung wieder reinzuholen.

Ansonsten hilft bestimmt ein erstes Gespräch mit der Lohnbuchhaltung. Die werden auch wissen, wie sie welche Beträge händeln müssen.

Ich kann nur sagen, wie es bei uns gehandhabt wird. Falls wir in Vorkasse gehen bekommen wir zwei Monate später alle Unkosten ersetzt. Sie erscheinen dann unter sonstiges und werden nicht versteuert. Diese müssen wir vorher beim Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung einreichen. Beim Finanzamt können wir dann nur noch die Verpflegungspauschale geltend machen.

Sollten die Kosten zu hoch sein geht die Rechnung direkt an den Arbeitgeber. Dann taucht dieser Posten aber auch nicht in unserer Abrechnung auf.

Die Idee, das der Arbeitgeber direkt die Kosten übernimmt und Dir die Hälfte abzieht ist erst mal nicht schlecht. Doch wird er das nur vom Nettolohn machen können unter dem Punkt: Persönliche Abzüge.

Ich glaube(!), dass nur Zahlungen, die der Altersvorsorge dienen, vom Bruttolohn abgezogen werden dürfen.

Bleibt zudem das Problem: wer wird Vertragspartner der Universität!!!!

Ist es der Arbeitgeber, dann kannst Du nur schwer Kosten geltend machen, zudem das Problem, falls Du kündigen möchtest. Bist Du der Vertragspartner, so wird die Uni das Geld von Deinem Konto abbuchen, ansonsten müsste man mit der Uni abklären, ob sie vom Konto des Arbeitgebers abbucht und dieser die Abbuchungserlaubnis auch unterschreibt.

Was sagt denn Dein Tarifvertrag zur beruflichen Fortbildung?

Wir können einen Vertrag mit dem Arbeitgeber schließen. Darin verpflichten wir uns maximal zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme bei ihm zu bleiben. (Mehr ist auch nicht erlaubt!!! Also nix bis 5 Jahre, wie manche Arbeitgeber es gerne hätten)

Gehen wir früher, fällt im ersten Jahr der volle Preis (abzüglich 1000€) an,im zweiten Jahr die Hälfte (abzüglich 1000€). Dieser Vertrag kann aber nur geschlossen werden, wenn die Maßnahme über 1000€ kostet. Was bei Dir ja in Betracht kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Im Beitrag von Nachteule ist einiges richtig, aber leider auch (bitte nicht böse sein) viel Halbwissen.

In dem folgenden Beitrag habe ich kürzlich die steuerliche Behandlung erklärt:

http://www.fernstudium-infos.de/wilhelm-buechner-hochschule/20774-werbungskosten-trotz-arbeitgeberzuschuss-5.html#post65962

Gruß

jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...