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Hagen Akademiestudium Förderung


Audrey

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Hallo ihr Lieben,

ich interessiere mich für ein Akademiestudium an der Fernuniversität Hagen, da ich gerne einzelne Kurse belegen würde ohne dadurch einen Abschluss zu erlangen.

Ich habe gelese, dass das Akademiestudium mit bis zu 120 Euro, also für 4 SWS gefördert wird. Auf der Seite der Uni habe ich folgendes gefunden:

"Erlass/Ermäßigung der Bezugsgebühren wegen Bedürftigkeit kann nur bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses gewährt werden."

An anderer Stelle fand ich die Formulierung "nur fürs Erststudium".

Ich absolviere bereits ein Präsenzstudium, habe aber noch keinen Abschluss.

Kann ich nun Förderung beantragen, oder nicht?

Wie genau sieht diese Förderung dann überhaupt aus? Wäre es also auch möglich nur 4SWS zu belegen und dann sämtliche Kosten erlassen zu bekommen?

Versteht mich nicht falsch, ich möchte diese Förderung nicht ausnutzen und einfach mal für lau die Unterlagen geschickt bekommen ohne mich wirklich dafür zu interessieren; ich bin wirklich lernbegeistert und möchte mich gerne weiterbilden, kann mir das aufgrund meines mageren Studentenbudgets jedoch nicht leisten.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe,

Lg, Audrey

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Hallo Audrey,

im letzten Absatz steht, dass auch Akademiestudierende eine Ermäßigung bzw. einen Erlass bekommen können.

Allerdings würde ich sagen, dass bei einer Buchung einzelner Kurse keine Ermäßigung gewährt wird, da dies zu keinem ersten berufsqulifizierenden Abschluss führt.

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Hallo Zippy,

danke für deine schnelle Antwort.

Meine Frage bezog sich aber in erster Linie darauf, ob ich überhaupt zu den förderungsberechtigten Personengruppen gehöre, da ich ja auch ein Präsenzstudium mache, aber dort noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss erworben habe. ( es wäre ja also kein Erststudium!)

Ist es denn tatsächlich so, dass nur Studiengänge gefördert werden, die auch zu einem Abschluss führen?

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Hallo Zippy,

Ist es denn tatsächlich so, dass nur Studiengänge gefördert werden, die auch zu einem Abschluss führen?

Ja, so würde ich diesen Satz

"Erlass/Ermäßigung der Bezugsgebühren wegen Bedürftigkeit kann nur bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses gewährt werden." interpretieren.

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Mmhh, dann hatte ich das wohl falsch verstanden. Ich dachte, es würde bedeuten, dass man nur gefördert wird, wenn man nicht vorher schon einen Abschluss erworben hat, das Fernstudium also als Zweitstudium betreibt.

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Danke, das hatte ich noch gar nicht gesehen!

Ich frage mich nur, wie genau der Begriff Erststudium nun gefasst ist.

Ein Zweitstudium folgt ja prinzipiell immer auf ein abgeschlossenes Erststudium und da ich ja in meinem Präsenz-Magisterstudiengang noch keinen Abschluss erworben habe, müsste ich ja eventuell doch förderungsberechtigt sein, oder? Oder etwa nicht? *verwirrt bin* ;)

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Hallo Audrey,

ich sehe es so, da Du an einer Präsenz-Hochschule eingeschrieben bist, können die Kurse an der FeU nicht gefördert werden, da dies nicht Dein Erststudium wäre, auch wenn Du an Deiner Uni/FH noch keinen Abschluss erlangt hast, und dies (die Kurse der FeU) somit nicht zu einem berufsqualifizierenden Erstabschluss führt.

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Das hört sich in der Tat einleuchtend an! ;) Vielen Dank für deine Hilfe, Zippy!

Naja, ich werde trotzdem vielleicht noch mal eine Email an die Studienberatung in Hagen schicken und genau nachfragen, vielleicht habe ich ja Glück!;)

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