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Praktikum


Wölkchen

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich möchte gerne zum 01.07. an der HFH mit einem Wirtschaftsrechtsstudium beginnen.

Ich hätte aber noch eine Frage bezüglich des Praktikums.

Ich habe im Studienführer gelesen, dass im Hauptstudium ein Praktikum zu absolvieren ist. Bezieht sich das Praktikum auf den gewählten Schwerpunkt oder kann es auch zu einem anderen Modul des Studiums sein?

Wie streng sind die Voraussetzung, damit für das Praktikum die beruflichen Tätigkeit anerkannt wird?

Vielen Dank für die Antworten!

Grüße

Wölkchen

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Hallo,

meine Überlegung ist folgende. Kann man das Praktikum nicht über den Betrieb in dem man tätig ist aushändigen lassen und dieses dann von der HFH bestätigen lassen. So wurde es bei mir gemacht. Es kann natürlich sein, das es beim Bachelor andere Richtlinien gibt, aber ich bin noch im Diplomstudiengang und dort konnte ich die Variante des Praktikums über den Betrieb lösen.

Aber kläre das genauestens mit dem Hauptstudienzentrum in Hamburg.

Gruß

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Lasse Dir vor Studiumsbeginn schriftlich zusichern, dass deine berufliche Tägtigkeit anerkannt würde, falls diese sich bis zum erreichen des Hauptstudiums nicht ändert (Das Hauptpraktikum selbst kann erst nach erreichen des Hauptstudiums anerkannt werden). Die HFH macht Dir keine Scherereien, hält sich aber stur an die Vorschriften. Also besser im Vorfeld abklären.

Dass manche sich erst im Hauptstudium fragen, wie das mit dem Hauptpraktikum laufen soll habe ich nie nachvollziehen können.

Gruß

Rafnixx

Vielen Dank

Habe jetzt unter der angegebenen Telefonnr. bei der HFH nachgefragt und die Info bekommen, dass mir die berufliche Tätigkeit für das Praktikum voraussichtlich anerkannt wird.

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Also ich Studiere an der WINGS und bei mir wird die berufliche Tätigkeit angerechnet. Naja, ich arbeite aber auch in einer Rechtsanwaltskanzlei und habe davor bei einem Patentanwalt gearbeitet. Wäre ja auch irgendwie lächerlich, wenn das nicht anerkannt werden würde :D

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Wenn es passt dann passt es.

Ich habe aber schon mitgekriegt, dass ein Rettungssanitäter im WI-Studiengang wirklich ein Praktikum machen musste.

Und wie gesagt: Anerkennen kann die HFH deine berufliche Tätigkeit erst im Hauptstudium. Zumindest im Diplom war es so. Wäre ich also z.B. vorher arbeitslos geworden, hätte ich ein Praktikum machen müssen!

Vielleicht hat sich das bei den Bachelors ja geändert

Also ich Studiere an der WINGS und bei mir wird die berufliche Tätigkeit angerechnet. Naja, ich arbeite aber auch in einer Rechtsanwaltskanzlei und habe davor bei einem Patentanwalt gearbeitet. Wäre ja auch irgendwie lächerlich, wenn das nicht anerkannt werden würde :D
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Und wie gesagt: Anerkennen kann die HFH deine berufliche Tätigkeit erst im Hauptstudium. Zumindest im Diplom war es so. Wäre ich also z.B. vorher arbeitslos geworden, hätte ich ein Praktikum machen müssen!

Vielleicht hat sich das bei den Bachelors ja geändert

Das ist auch im Diplom nicht so, ich habe extra gefragt bezüglich Wechsel in Diplom-Studiengang und es reicht mit einem formlosen Schreiben die notwendigen Tätigkeiten vom AG bestätigt zu bekommen.

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