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Diploma wirklich staatlich anerkannt?


Jiny

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Wíe Du richtig sagst, VWA kann mit dem Grundstudienstoff einer FH und Uni verglichen werden. Keinesfalls aber mit einem kompletten Studium. Das siehst Du bereits schon an den veranschlagten Stunden, die bei einem FH-Studium bei ca. 2700 Stunden liegen. Hingegen eine VWA mit 900 Stunden zu Buche schlägt. Daher kann man eine VWA und eine FH, über das Grundstudium nicht hinaus, nicht miteinander vergleichen.

https://www.vwa-muenchen.de/

https://www.diploma.de/

Dort aufgeführt sind die zu grunde gelegten vermittelten Stunden, in den einzelnen Fächern

Mfg

Daniel

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schrieb HolgerSchwarz:
Hallo,

nochmal zur Klarstellung. Die Studienbriefe der Diploma sind keinesfalls das Niveau der Diploma. Die Studienbriefe sind oft schlecht und dünn.

Die FH Nordhessen schreibt aber auf Ihrer Website, Vollzitat:

"Für StudentInnen dieser Studienform beträgt die monatliche Studiengebühr derzeit € 197,-- (bei 48 Raten); diese beinhaltet neben dem Besuch der Präsenzphasen die Lieferung sämtlicher Studienhefte, die den G ES A M T E N (Anmerk. d. Verf.: grosse Schrift von mir!!) Studienstoff abdecken. Das Fernstudium mit dem akademischen Abschluss "Diplom-BetriebswirtIn (FH)" an der Fachhochschule Nordhessen ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) unter der Zulassungsnummer 127001, das Fernstudium mit dem akademischen Abschluss "Diplom-WirtschaftsjuristIn (FH)" unter der Zulassungsnummer 127101 zugelassen worden."

 

Heisst das konkret, dass der nicht zu den Vorlesungen geht, ein recht dünnes und schlechtes "Fernstudium" erhält? Ist das wirklich noch ein "Fernstudium", wie die FH Nordhessen schreibt?

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Hallo,

lesen kann ich auch.

Die FH Nordhessen ist sicher anerkannter Fernstudienanbieter. Doch was auch aus den dort teils verwendeten Bezeichnungen "dual" und der Masse an Vorlesungen hervorgeht, ist die Zielrichtung der FH Nordhessen kein reines Fernstudium zu betreiben sondern ein duales, berufsbegleitendes Fernstudium zu betreiben.

Die Studienhefte sind teilweise auf keinen Fall ausreichend um dem Anspruch nach einem akad. Studium gerecht zu werden. Die juristische Fachliteratur von Alpmann u. Schmidt (schwere Kost) wird aber von der Diploma als Studienunterlage ebenfalls übersandt, ist im Preis enthalten und gehört damit zu den "Studienheften". Das wiederum ist dann hochanspruchsvolle juristische Literatur.

Dennoch aber ist es schwierig, ohne den Besuch der Vorlesungen eine vernünftige Klausurvorbereitung sicherzustellen, da ein Teil der Dozenten auch eigene Skripte herausgeben. Da jeder Dozent auch üblicherweise der Klausursteller ist, kann es ohne den Besuch der Vorlesungen problematisch werden.

Ich habe gerade wegen der häufigen Vorlesungen die FH Nordhessen für mich gewählt, da Sie das Fernstudium und das Präsenzstudium gelungen kombiniert.

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Hallo,

noch eines zur Klarstellung:

Der 1. reguläre Klausurtermin für das Semester ist ein "Freiversuch". Der Freiversuch kommt voll in die Wertung.

Der 2. Versuch ist "scharf". Mit diesem kann man den Freiversuch verbessern (nicht verschlechtern). Ist man aber mit dem Ergebnis des Freiversuches zufrieden, erfolgt kein 2. Versuch.

Der 3. u. 4 Versuch ist nur für Durchfaller. Wer den 2./3. Versuch nicht bestanden hat bekommt die Chance die Klausur hier noch zu bestehen. Der 3. oder 4. Versuch ist keine Möglichkeit vorangegangene Versuche zu verbessern und dient ausschließlich den Durchfallern.

Die Freiversuchsregelung ist im Übrigen nichts Ungewöhnliches. Solche Regelungen gibt es auch an staatl. Vollzeit-FH´s.

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  • 7 Monate später...

Die Diploma hat eine befristete staatliche Anerkennung.

In Hessen wird alles auf 5 Jahre befristet.

Die Anerkennung bezieht sich nur auf den BWL Studiengang.

Bitte Anerkennung sich genau anschauen.

Für die anderen Studiengänge liegt nur eine eine Zusage des Ministeriums über die Aufnahme der Studiengänge vor.

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Die Diploma hat eine befristete staatliche Anerkennung.

In Hessen wird alles auf 5 Jahre befristet.

Das macht ja nichts, das ändert nichts an der Tatsache, dass die Diploma staatlich anerkannt ist.

Die Anerkennung bezieht sich nur auf den BWL Studiengang.

Bitte Anerkennung sich genau anschauen.

Für die anderen Studiengänge liegt nur eine eine Zusage des Ministeriums über die Aufnahme der Studiengänge vor.

Und? 'Nur' ist gut, gerade diese Zusage des zuständigen Ministeriums reicht bereits voll aus. Die Diploma ist berechtigt, diese Studiengänge anzubieten und sie sind auch durch die Zusage anerkannt. In Deutschland sind Hochschulbezeichnungen, Hochschulgrade usw. geschützt. Nur anerkannte Hochschulen dürfen akademische Grade vergeben, und auch nur die akademischen Grade, die genehmigt sind. Auch bei einer Zusage ist die Genehmigung erfolgt, wenn auch noch nicht in der üblichen schriftlichen Form fixiert.

In Deutschland ist es nicht möglich, akademische Grade ohne Anerkennung anzubieten. Wenn das mal einer versucht, machen die den Laden dicht, so schnell kannst Du gar nicht gucken.

Nur keine Panik.:cool:

MfG Joe

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@ Gerd

Tut mir leid, dass Du der Meinung bist, dass ich 'dumm' herum schreibe. Deinen persönlichen Angriff kann ich nicht ganz deuten, zumal dieser ohne jegliche Argumentation erfolgt. Deine Informationen haben wenig Aussagekraft. Sicher, eine Frau Wolf hat was gesagt. Für Dich hört sich das vielleicht erschütternd an, weil Du viel hinein interpretierst, aber die Frau Wolf hat kein Wort davon gesagt, dass die anderen Abschlüsse nicht anerkannt sein werden, sobald sie vergeben werden.

Gehen wir die Sache doch mal anders an:

Stell Dir einfach mal vor, Du bist in einen Studiengang eingeschrieben und liest plötzlich diese Diskussion hier. Du fühlst Dich betrogen, hast den Eindruck, dass die Studiengänge der Diploma nicht anerkannt sind, was aber nicht stimmt.

Was machst Du also? Gehen wir mal davon aus, Du zeigst die Diploma an. Dann wird ein Ermittlungsverfahren gegen die Diploma aufgerollt. Dahingehend werden die Wissenschaftsministerien um eine Stellungnahme gebeten.

Was denkst Du wird dabei heraus kommen?

Das Ministerium wird bestätigen, dass eine Zusage für die Studiengänge vorliegt, und zwar liegt diese deswegen vor, weil nach umfassenden Überprüfungen der Programme der Anerkennung zugestimmt wurde. Das Ermittlungsverfahren würde daraufhin selbstverständlich eingestellt.

Es ist doch völlig egal, wer da jetzt was unterschrieben oder geschrieben hat. Entscheidend ist einzig und allein, dass die Studiengänge noch vor der Gradvergabe voll anerkannt sein werden, wie es überall üblich ist. Das geht doch deutlich aus der festen Zusage hervor.

Ich kann den Sinn jetzt nicht erkennen, was mit der Aussage der Frau Wolf bezweckt werden soll. Wenn die Programme nicht rechtens wären, würde gegen die Diploma längst ermittelt. Solange die Absprachen mit dem Ministerium bestehen, gibt es hier keine Probleme - und gerade diese liegen definitiv und nachprüfbar vor, wenn die förmlichen Dinge auch erst in Kürze vorgenommen werden.

Ich kann nicht zulassen, dass aufgrund irgendwelcher zweideutigen Aussagen der falsche Eindruck entsteht, dass die Diploma nicht anerkannt sei, evtl. nicht zur Vergabe der Grade berechtigt sei, die Programme nicht anerkannt seien oder die Abschlüsse nicht anerkannt seien, wenn sie rechtens vergeben werden. Die Frau Wolf bestätigt diese Anschuldigungen in ihrer Aussage in keinster Weise - sie weist lediglich darauf hin, dass der rein formelle Akt in der üblichen Form für ein paar Studiengänge noch nicht abgeschlossen ist, aber dieser bereits zugesagt ist und somit in Kürze erfolgt.

Lieber schreibe ich ein paar 'dumme' Kommentare, die sich nachprüfen lassen, als einfach irgendwelche Aussagen in den Raum zu stellen, die fragwürdige Interpretationsmöglichkeiten offen lassen.

Wo liegt hier das Problem?

Willst Du ernsthaft behaupten, dass die Abschlüsse zum Zeitpunkt der Vergabe nicht anerkannt sein werden? Dann möchte ich Dich bitten, hieb- und stichfeste Beweise vorzulegen, keine oberflächlichen Aussagen. Die Frau Wolf wird das nämlich nicht bestätigen.

MfG Joe

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