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Rückzahlungsklausel Studium


TuxBender

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Hallo,

ich habe vor ein Fernstudium neben der Arbeit zu beginnen. Nun will mein Arbeitgeber die kompletten Kosten übernehmen - was ich natürlich super finde. Mein Arbeitgeber will jedoch eine Rückzahlungsklausel, die mich auf Studium + 2 Jahre bindet. Das finde ich auch OK, abe was würde passieren, wenn ich das Unternehmen wechsle und ich das Geld zurückzahlen muss? Könnte ich dann die Studiumkosten von der Lohnsteuer absetzen?

Könnte mich das Unternehmen noch anders Steuergünstig untersützten? Z.B. ich zahle 1/3 selbst und den Rest zahlt das Unternehmen - müsste ich dann den steuerlichen Vorteil (2/3 des Unternehmens) versteuern?

Ich danke für alle Tipps.

Beste Grüße,

Bernhard

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Was sagt denn Dein Tarifvertrag über Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten?

2 Jahre ist ok. Länger geht nicht, ist wohl der aktuellen Rechtssprechung abgeschaut.

In einigen Tarifverträgen gibt es folgende Rückzahlungsregel:

Wenn die Kosten der Maßnahme 1000 Euro überschreiten tritt folgende Regelung in Kraft:

1. Jahr die vollen Kosten abzüglich 1000 Euro

2. Jahr die Hälfte der Kosten abzüglich 1000 Euro

dazu gibt es noch bestimmte Klauseln, wann man von der Rückzahlung befreit wird.

Sollte es keine Regelung im Tarifvertrag geben würde ich einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abschließen, der alle Punkte regelt. Vorher am besten Rücksprache mit dem Betriebsrat halten, ob es solche Regelungen schon bei anderen Mitarbeitern gab, welche Modalitäten dort ausgehandelt wurden.

Was die Frage zu den Steuern oder geldwerten Vorteil angeht halte ich mich zurück. Da soll sich ein Fachmensch zu äußern.

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Hallo!

Was die Steuern anbelangt verweise ich auf einen Beitrag von mir, der dir vielleicht weiterhilft:

http://www.fernstudium-infos.de/wilhelm-buechner-hochschule/20774-werbungskosten-trotz-arbeitgeberzuschuss-5.html#post65962

Achte auf die Unterscheidung zwischen Ausbildungsdienstverhältnis und Fortbildung im Rahmen eines normalen Dienstverhältnisses!

Gruß

jan

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  • 4 Jahre später...

Bei ZEIT ONLINE ist ein sehr interessanter Beitrag in der Arbeitsrechtskolumne erschienen, der gut erläutert, welche Rückzahlungsklauseln möglich sind und wo es problematisch wird. Insbesondere kommt es darauf an, dass der Inhalt der Weiterbildung nicht nur für den jetzigen Arbeitgeber relevant ist und wie lange die Weiterbildung gedauert hat.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-07/arbeitsrecht-weiterbildung-vertragsbindung

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