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Wohnort relevant? und weitere Fragen


Ikimasu

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Hallo liebe Community,

ich spiele mit dem Gedanken, ein Fernstudium zu beginnen, insofern das überhaupt möglich ist...bin ziemlich verwirrt , bitte helft mir :)

Zu meiner Person:

Ich bin 28 Jahre alt,lebe in Bayern und habe nach der 10. Klasse das Gymnasium verlassen (also quasi mittlere Reife). Danach habe ich 2 Ausbildungen gemacht (die letzte als Fachinformatiker (Note gut)). In ein paar Monaten habe ich 5 Jahre Berufserfahrung im Informatikbereich hinter mir.

So, leider habe ich kein Abitur und somit ist es in Bayern schon sehr hart, ohne Abi an ein Studium zu kommen.

Im Internet liest man so allerlei, z.B.: Fernstudium AKAD Pinneberg Zugang mit Berufsausbildung(mind. Note 3) und 5 Jahren Berufserfahrung.

Allerdings habe ich auch irgendwo gelesen, dass man ohne Abi in Schleswig Holstein nur studieren kann, wenn man 3 Jahre dort den Hauptwohnsitz hatte.

Gilt das auch für das Fernstudium? Vielleicht studiert ja einer von euch über Bundeslandesgrenzen hinaus und kann mir meine Bedenken schnell ausräumen ;).

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit AKAD machen können?

Ist der Abschluss (Bachelor Wirtschaftsinformatik) wirklich anerkannt?

Finden die Seminare wirklich nur am Wochenende statt?

Danke schonmal!

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Wichtig ist wo die Hochschule ist und nicht wo man wohnt. Ich studiere schließlich auch nach Hamburger Hochschulrecht obwohl ich in Bayern wohne. Und damit bin ich nicht der einzige - deswegen ist es ja auch ein Fernstudium ;)

Die Unterschiede der AKAD Standorte richten sich somit nur nach dem Hochschulrecht des Landes in dem sich die Hochschule befindet.

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Hallo chillie,

danke für die schnelle Antwort.

Mein Gedanke war ja vor allem, dass man in Pinneberg ohne Zugangsprüfung mit dem Probestudium beginnen kann.

Allerdings lauten die Zugangsvoraussetzungen fürs Studium ohne Abi in Schlesweig Holstein laut Internet (http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_4_SLH.html) :

* qualifizierter Abschluss einer Berufsausbildung

* Notendurchschnitt von mindestens 3,0

* 5-jährige Berufstätigkeit (oder Ersatzzeiten) nach Beendigung der Ausbildungszeit

* Wohnsitz unmittelbar vor Studienbeginn seit 3 Jahren in Schleswig-Holstein

Ich bin mir nur nicht sicher, ob diese Wohnsitzklausel auch für das Fernstudium gilt...das wäre ja nicht der Sinn des Fernstudiums...hmmm

Bei Akad liest man davon nichts.

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Direkt an der Quelle (SH Hochschulgesetz §39 Abs.4) sieht das aber anders aus, die AKAD unterliegt ja dem selben Recht und hat diese Anforderung bisher noch nicht gestellt.

Man darf nicht vergessen das an diesen Gesetzen oft und viel gebastelt wird, somit sollte kann man sich nicht immer auf jede Website verlassen

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