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Absetzbarkeit der Studiengebühren


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Wenn es nur 1500€ sind es wurscht, spannend wird es erst dann wenn die Sonderausgaben die Grenze sprengen.

Das ist so nicht ganz richtig.

Zum einen steht einem die Zuordnung nicht unbedingt frei. Ist es z.B. die erste berufsqualifizierende Ausbildung und findet diese außerhalb eines Dienstverhältnisses statt, so ist nur ein Ansatz als Sonderausgaben möglich. Umgekehrt kann es eine zwingende Zuordnung zu den Werbungskosten geben.

So man denn wählen kann (oder das glaubt), ist die Zuordnung nicht "wurscht". Hat man nur ein geringes Einkommen und zahlt gar keine oder wenig Steuern, sollte man den Ansatz als Werbungskosten anstreben, denn die ermöglichen einen Verlustvortrag, Sonderausgaben nicht.

Ist das nicht einschlägig, aber sind die sonstigen nicht studienbezogenen Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags, sollte man unbedingt die Erklärung als Sonderausgaben versuchen, das erspart Aufwand und erhöht die Steuerersparnis, weil man den Pauschbetrag nutzt, der sonst nicht wirkt.

Wurscht ist etwas anderes.

Dazu wie zur ursprünglichen Frage gilt jedoch auch:

- DIESES

- FORUM

- HAT

- EINE

- SUCHFUNKTION

- !!!

Gruß

Stonie

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Danke an alle, die hier hilfreiche Links und Texte eingestellt haben! Da ich gerade über dem Thema Steuererklärung zum ersten Mal brüte, kommt jetzt dank euch endlich mal Licht ins Dunkel! ;)

Jetzt weiß ich, dass ich mir die Mühe erst für 2013 machen muss. Danke :)

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