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Absetzbarkeit der Studiengebühren


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Könnt Ihr die Kosten fürs Fernstudium voll absetzen?

Habe 1990 vorm FG München einen Prozeß wegen Kosten meines FH-Studiums verloren!

Nun, hier gibt es ein Urteil und es wird daher sicher eine Einzelfallbetrachtung gegeben haben, die wir hier nicht leisten können. Bei allem Respekt fällt mir wenig ein, was heute so irrelevant ist wie die Besteuerung vor 20 Jahren.

Es gab 2004 ein Urteil des BFH, dass die Kosten für ein Studium als Werbungskosten anzuerkennen sind und sich somit sogar für einen Verlustvortrag eigneten. Darauf hat der Gesetzgeber sofort reagiert und rückwirkend zum 01.01.2004 ein Erststudium von der Berücksichtigung im Rahmen der Werbungskosten ausdrücklich ausgeschlossen.

Seitdem ist jedoch eine Berücksichtigung im Rahmen von (nicht vortragsfähigen) Sonderausgaben bis zu 4.000,- Euro im Jahr möglich oder aber weiter der Ansatz als Werbungskosten, sofern eine belastbare Verbindung zur entsprechenden Einkommenserzielung vorhanden ist.

Gruß

Stonie

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  • 3 Jahre später...
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  • Antworten 21
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Hallo,

ich mach jetzt noch einmal diesen alten Thread auf, weil mich das Thema interessiert

ich hab zum 1.01.2013 angefangen, bezahl also im jahr 2013 3120 € studiengebühren + Kilometer usw

übrings an der Hamburger fernhoschule (ist ja quasi egal aber das hier ist ja eine andere Hochschule ;)

bekomme ich dann bei einem Bruttoverdienst von knapp 32.000 die kompletten gebühren usw vom Finanzamt erstattet, wenn ich diese als werbungskosten angebe ? oder sind studiengebühren da irgendwie gedeckelt das man quasi nur bis zum einem bestimmten wert das Geld erhält ??

mfg

alex

über geld redet man ja nicht ;-) vielleicht shcreibt ja doch mal einer was er so angegeben hat und was er wieder bekommen hat

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Hi,

um Studiengebühren erstattet zu bekommen gibt es ein paar Voraussetzungen. Es muss als Fortbildung nicht als Ausbildung zählen, dass ist dann der Fall wenn das Studium auf einer bereits getätigten Ausbildung aufbaut. Dann musst du es in der Steuererklärung unter dem Vermerk Fortbildung angeben. Ich habe einen großen Anteil jedoch nicht alles angerechnet bekommen. Studiengebühren zum Teil, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand bei Seminaren, Prozentual konnte ich meine Miete absetzen in der qm Höhe, die meine Arbeitsecke hat, da sie im Fernstudium ja den Mittelpunkt darstellt. Fachbücher etc etc.

Grüße,

Heike

Hallo Heike

So ganz korrekt ist das nicht... oder?

Es gibt 2 Vaianten, die von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen (siehe Link oben).

Zitat:

1. Wer ein Erststudium bzw. eine Ausbildung absolviert, kann seit Beginn des Jahres 2012 laut Bundesfinanzministerium die Kosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

2. Ist einem berufsbegleitenden Studium „eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen (weitere Berufsausbildung), handelt es sich dagegen bei den durch die weitere Berufsausbildung veranlassten Aufwendungen um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht.“ (Bundesfinanzministerium)

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bekomme ich dann bei einem Bruttoverdienst von knapp 32.000 die kompletten gebühren usw vom Finanzamt erstattet, wenn ich diese als werbungskosten angebe ? oder sind studiengebühren da irgendwie gedeckelt das man quasi nur bis zum einem bestimmten wert das Geld erhält ??

Unabhängig davon, ob Du als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzt bekommst Du nie die volllen Kosten erstattet, und zwar nicht, weil es eine spezielle Deckelung gäbe, sondern weil Du hier einem weitverbreitetem Irrtum aufgesessen bist: Du setzt nicht von der Steuer ab, sondern vom zu versteuernden Einkommen. Damit bekommst Du nicht den abgesetzten Betrag zurück, sondern zahlst darauf keine Steuern bzw. bekommst darauf bezahlte Steuern zurück. Wieviel das ist, hängt von Deinem Steuersatz ab, und ist jedenfalls weniger als alles (und bestenfalls der Spitzensteursatz, bei 32k brutto deutlich weniger, die hier schon genannten Rechner sollten Dir verraten wie viel).

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Um es mal konkret zu benennen: Bei 32k Bruttolohn wirst Du, wenn Du sonst gar nichts ansetzen kannst, günstigstenfalls ungefähr 15 bis 17% der Studiengebühren und Kosten als Einkommensteuerstattung zurückerhalten, wenn Du sonst schon Werbungskosten ansetzt, weniger. Im Extremfall, wenn Du z.B. alleinverdienender Verheirateter mit Kind bist, wirkt sich das Studium ggf. gar nicht steuerlich aus. Mehr als 500 bis 700 Euro Ersparnis von Steuerseite solltest Du keinesfalls einplanen.

Gruß

Stonie

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die Frage war nach der vollen Absetzbarkeit.....

Nein, die Frage war nach der vollen Erstattung.

Ich habe ja gar nicht behauptet dass es bei der Erstausbildung keine Absatzmöglichkeit gibt.

Ehrlicherweise schon, denn Du schriebst "um Studiengebühren erstattet zu bekommen gibt es ein paar Voraussetzungen. Es muss als Fortbildung nicht als Ausbildung zählen", was halt so nicht stimmt.

Sondern ja da ist es mit den 6000 Euro und das ist egal ob Studium oder sonst was.

Nein, der Sonderausgabenabzug von 6.000 Euro wird für eigene Ausbildungen gewährt, soweit diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Das, was wir in Deutschland als Ausbildung in der Regel verstehen, nämlich im dualen System, wird hiervon nicht erfasst.

Gruß

Stonie

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An die IUBH habe ich in 2012 Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro gezahlt und auch einen Bescheid darüber erhalten.

Soll ich das bei Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen?

Danke, falls sich jemand auskennt.

Wenn es nur 1500€ sind es wurscht, spannend wird es erst dann wenn die Sonderausgaben die Grenze sprengen.

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