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Psychotherapie HP - Und dann?


marcos321

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Hallo,

ich interessiere mich für den o.g. Lehrgang, bin jetzt aber auf einige (Halb-)Informationen gestoßen, die auch von der Hotline eines Studienanbieters weder bestätigt noch dementiert wurden:

Wenn ich den Lehrgang abgeschlossen und die staatliche Prüfung bestanden habe, kann ich dann direkt eine Praxis aufmachen und Menschen therapieren? Und wenn ja, in welchen Bereichen? Also was darf man standardmäßig ausüben, weil es Teil des Lehrgangs war (sagen wir jetzt mal ILS oder SGD).

Oder muss ich - wie ich aufgeschnappt habe - mich erst nach der Prüfung in verschiedenen Therapieformen weiterbilden, damit ich überhaupt praktizieren darf?

Würde mich freuen, wenn mir da jemand einige Infos geben könnte.

Danke & Grüße,

marcos321

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Wenn ich den Lehrgang abgeschlossen und die staatliche Prüfung bestanden habe, kann ich dann direkt eine Praxis aufmachen und Menschen therapieren?

Können sicherlich nicht. Dürfen wohl schon. Mit der Prüfung erwirbst Du die Erlaubnis, Heilkunde auszuüben, ohne Arzt zu sein (in diesem Fall eben beschränkt auf Psychotherapie). Eine bestimmte Qualifikation ist mit der Prüfung aber nicht verbunden.

Und wenn ja, in welchen Bereichen? Also was darf man standardmäßig ausüben, weil es Teil des Lehrgangs war (sagen wir jetzt mal ILS oder SGD).

Keine Ahnung, was Teil des Lehrgangs ist. Aber der Kreativität sind da ja kaum Grenzen gesetzt. Bachblüten, Händelblumen, Energiearbeit, Quietsch-Klong, Schüsselsalze, Bernsteinresonanz, Kartenlegen, Sternedeuten, Verwandte-im-Jenseits-befragen usw.

Es ist wohl offensichtlich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, sprich: was nicht unter das Strafrecht fällt. Wenn es denn einer bezahlt ...

Nochmal: In der Prüfung geht es nicht darum, nachzuweisen, dass man irgendeine konkrete Befähigung erlangt hätte. In einer Heilpraktikerprüfung wird -platt gesagt- nur überprüft, ob der Kandidat in der Lage ist, "echte" Krankheiten zu erkennen und ggf. an einen Arzt zu überweisen. Man muss nicht nachweisen, dass man selbst irgendwelche heilerischen Fähigkeiten hat (welcher Amtsarzt wollte die Befähigung in o.g. Methoden auch überprüfen wollen, und auf welcher Grundlage.).

Oder muss ich - wie ich aufgeschnappt habe - mich erst nach der Prüfung in verschiedenen Therapieformen weiterbilden, damit ich überhaupt praktizieren darf?

Müssen wohl nicht - sinnvoll wäre das aber wohl. Noch besser wäre es, eine fundierte Ausbildung zu erwerben, nämlich ein Medizin- oder Psychologiestudium und darauf aufbauend eine entsprechende Fachweiterbildung.

Grüße,

Lippi

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Hallo Marcos,

HIER und HIER findest Du weitere Informationen. Auch HIER könnte es etwas Wissenswertes für Dich geben(allgem. Informationen).

Oder muss ich - wie ich aufgeschnappt habe - mich erst nach der Prüfung in verschiedenen Therapieformen weiterbilden, damit ich überhaupt praktizieren darf?

Die Homepage der ALH sagt dazu: Absolventinnen und Absolventen, die die Psychotherapie selbstständig auszuüben beabsichtigen, wird dringend empfohlen, die Ausbildung durch ein Praktikum und durch Selbsterfahrungskurse, Supervisionsgruppen oder andere Angebote professioneller Selbstreflexion zu ergänzen.

Für das Praktikum eignen sich Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, psychiatrische Einrichtungen sowie Orte psychotherapeutischer Angebote („Praxen“). Mögliche Ansprechpartner finden Sie bei den kommunalen, kirchlichen und freien Trägern (Kommunalverwaltung, Diakonie, Caritas, Parität, Rotes Kreuz, Kreuzbund, eingetragene Vereine etc.), insbesondere bei Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie und der Suchtkrankenhilfe. Die Anschriften selbstständiger Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind im Telefonbuch bzw. den Gelben Seiten erfasst.

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Im Grunde haben es die Vorredner schon gesagt: Du erwirbst die Erlaubnis, aber wenn du keine Psychotherapiemethoden beherrscht, stellt sich natürlich die Frage wie du überhaupt jemanden behandeln willst. Und womit? Handwerkszeug erlernst du während der Vorbereitung auf die Prüfung nicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Gesundheitsämter speziell beim HP Psychotherapie immer häufiger darauf achten, dass man vor der Prüfung bereits Erfahrung mit psychotherapeutischen Methoden hat. Es könnte also u.U. sein, dass man dich speziell bei deinem Wohnsitz-Gesundheitsamt gar nicht zur Prüfung zulässt, wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst.

Übrigens muss ich dem etwas widersprechen:

Keine Ahnung, was Teil des Lehrgangs ist. Aber der Kreativität sind da ja kaum Grenzen gesetzt. Bachblüten, Händelblumen, Energiearbeit, Quietsch-Klong, Schüsselsalze, Bernsteinresonanz, Kartenlegen, Sternedeuten, Verwandte-im-Jenseits-befragen usw.

Es ist wohl offensichtlich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, sprich: was nicht unter das Strafrecht fällt. Wenn es denn einer bezahlt ...

Als HP Psych. stehen dir z.B. nicht "die anerkannten" Methoden wie Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie offen. Alle anderen, auch wissenschaftlich anerkannten Methoden, außer den zwei oben Genannten, kannst du erlernen. Bachblüten sind umstritten beim HP Psych., ist nicht in jedem Bundesland erlaubt, auch Schüssler-Salze. Du darfst ja im Grunde alles behandeln, was mit der Psyche zu tun hat, allerdings stehen dir Medikamente oder Homöopathika nicht zur Behandlung zur Verfügung, weil du nicht körperlich behandeln darfst.

Gruß,

Sonja

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Übrigens muss ich dem etwas widersprechen

[...]

Nun ja, das war auch nicht so furchtbar ernst gemeint. Ich habe halt grundsätzlich ein Problem damit, wenn jemand einen Fernlehrgang über in paar Monate belegt, und dann auch nur auf den Gedanken kommt, damit psychische Krankeiten behandeln zu wollen, ohne eine solide und fundierte Ausbildung zu besitzen.

Als HP Psych. stehen dir z.B. nicht "die anerkannten" Methoden wie Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie offen.

Mmh, jeder esoterische Psycho-Schwachsinn ist erlaubt, aber ausgerechnet die Verfahren, die sich in wissenschaftlichen Studien als wirksam (je nach Indikation) erwiesen haben, sollen verboten sein? Das klingt komisch. Rechtsgrundlage?

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Rechtsgrundlage?

Psychotherapeutengesetz.

Es ist aber falsch zu glauben, es gäbe nicht auch andere wissenschaftlich erwiesene Psychotherapiemethoden. Die gibt es, sie werden aber von den Kassen nicht anerkannt. Und damit stehen sie auch für HPs offen.

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Psychotherapeutengesetz.

Das Verbot, mit einer bestimmten Methode, z.B. verhaltenstherapeutisch zu arbeiten, wenn grundsätzlich eine Genehmigung zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz vorliegt, kann ich daraus aber nicht erkennen.

Es ist aber falsch zu glauben, es gäbe nicht auch andere wissenschaftlich erwiesene Psychotherapiemethoden.

Das habe ich auch nicht behauptet.

Grüße,

Lippi

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also soweit ich weiß, dürfen selbst Dipl.-Psychologen erst dann therapieren, wenn sie noch eine entsprechende Zusatzausbildung abgeschlossen haben (gibt dann so schöne Titel wie "psychologischer Psychotherapeut").

Und selbst Heilpraktiker müssen mittlerweile eine entsprechende Prüfung absolvieren

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Das Verbot, mit einer bestimmten Methode, z.B. verhaltenstherapeutisch zu arbeiten, wenn grundsätzlich eine Genehmigung zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz vorliegt, kann ich daraus aber nicht erkennen.

Im PsychThG ist geregelt, was psychologische Psychotherapeuten - und nur die - dürfen. Dort sind tiefenpsychologisch fundierte Methoden ebenso wie Verhaltenstherapie fest verankert, und damit stehen diese Methoden dem HP Psych nicht mehr zur Verfügung.

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