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Steuerlich absetzbar?


Serginho11

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

aufgrund der Tatsache dass es nicht auf deutschem Boden stattfindet stellt sich mir die Frage ob das MBA online Studium an der Liverpool university steuerlich absetzbar ist.

Weiss das jdm. und kann vielleicht eine Quelle nennen?

Danke!

Grüße

Serginho

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Solange Du in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig bist, sollte es hier überhaupt keine Probleme geben, insbesondere, da Du Dich innerhalb der EU bewegst.

Eine Unterscheidung inländisches/ausländisches Studium gibt die Steuergesetzgebung jedenfalls nicht her. Es kann Dir höchstens passieren, dass der Sachbearbeiter die Sachlage nicht erkennt und keine "richtige" Berufsausbildung oder kein "richtiges" Studium vermutet oder gar den Versuch vermutet, Auslandsreisen in der Freizeit abzusetzen. Das lässt sich aber klären.

Gruß

Stonie

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Hmm... wenn das Studium der "Freizeitgestaltung" dient, dann ist es nicht absetzbar. Wenn Du es für den Beruf benötigst ist es grundsätzlich egal wo, so lange es eine anerkannte Einrichtung ist. Aber wenn Du EDV-Techniker bist und die englische Geschichte des 17 Jahrhunderts studierst, könnte es Probleme geben....

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Hmm... wenn das Studium der "Freizeitgestaltung" dient, dann ist es nicht absetzbar. Wenn Du es für den Beruf benötigst ist es grundsätzlich egal wo, so lange es eine anerkannte Einrichtung ist. Aber wenn Du EDV-Techniker bist und die englische Geschichte des 17 Jahrhunderts studierst, könnte es Probleme geben....

Wenn es das Erststudium ist dann dürfte es keine Probleme geben, denn dann kann man die Kosten als Sonderausgaben (und nicht als Werbungskosten) absetzen.

Viele Grüße

Inés

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  • 1 Jahr später...

Hallo zusammen,

ich habe die Gebühren im vollen höhe absetzen dürfen, müsste allerdings beim FA nachweisen/angeben dass der Studium mein erst-Studium und das es sich um eine Studium handelt welches ich im Beruf einsetzen kann.

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  • 4 Monate später...

Zum Thema "Erst-Studium". Das deutsche Diplom ist zwar auf Master-Niveau, aber unser altes "Undergraduate Diploma". Also Erststudium. Der Master ist im Ausland grundsätzlich ein "Aufbaustudium".

Wie sieht das Finanzamt den Master bei einem vorhanden Diplom an?

Erststudium? Zweitstudium? Aufbaustudium?

Wo gehört das grundsätzlich hin?

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  • 5 Monate später...

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