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Jennie

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Nein eben nicht, genau das habe ich ja gefragt du bekommst ja nur Bafög, wenn du Vollzeit lernst, aber eben nur für die letzten 12 Monate, ich war gestern 1,5 Std bei der Arge und habe einiges nochmal erfragt. War jetzte in anderer Berater und der sagte mir das gleiche. Hier in Hessen geht es definitiv nicht. Leider!

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Nein eben nicht, genau das habe ich ja gefragt du bekommst ja nur Bafög, wenn du Vollzeit lernst, aber eben nur für die letzten 12 Monate, ich war gestern 1,5 Std bei der Arge und habe einiges nochmal erfragt. War jetzte in anderer Berater und der sagte mir das gleiche. Hier in Hessen geht es definitiv nicht. Leider!

Die Arge ist da auch nicht der erste Ansprechpartner. Informiere dich besser mal bei deinem zuständigen Bafögamt. Schülerbafög ist normalerweise einheitlich geregelt. Ich habe vom ersten Jahr an anstandslos welches bekommen. Die Höhe hängt dann schließlich noch von deinen Berufsjahren ab.

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Ja ist schon klar, da hab ich auch schon angerufen, das war das erste was ich gemacht habe. Die Arge hat die Auskunft des Bafögamtes nur bestätigt. Die Arge selbst fördert sowas gar nicht.

Könnte sein dass ich jetzt auf dem total falschen Dampfer bin, aber ich kann mir das jetzt nicht so richtig vorstellen. Ich glaube das du da nicht wirklich gut informiert worden bist. Guck doch mal selber auf www.das-neue-bafoeg.de.

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Ich habe definitiv diese Auskunft erhalten. Und als hier dann trotzdem soviele sagten, dass sie Bafög bekommen haben, habe ich nochmals nachgefragt und dann eben beim Arbeitsamt und bei der Arge, als ich kein Anspruch mehr auf ALG 1 hatte. Alle haben das gleiche gesagt.

Ich denke aber, dass jeder es auf jedenfall mal probieren soll. Zu verlieren hat man ja schließlich nichts.

Ich wünsche allen viel Erfolg.

LG Manuela

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Die Ausgangsfrage war von Jeannie, welche Förderung sie beim Fernabitur bekommen kann. Zwischendurch sind wir etwas abgetriftet.

Soweit ich das im neuen BAföG-Gesetz gelesen habe, wird der Fernunterricht nur die letzten 12 Monate gefördert und auch nur, wenn man in Vollzeit lernt. Das muss nachgewiesen werden.

Fernunterricht § 3:

(3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn

1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,

2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.

Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.

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  • 4 Wochen später...

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