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Abitur beim ILS - Prüfung in Hessen


manu2810

Empfohlene Beiträge

Hat das nicht mit dem Urheberrechtgesetz zu tun, dass Studienhefte usw. nicht verkauft werden dürfen?

Aus einem Studienbrief der FeU:

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der FernUniversität reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Dazu zählt für mich auch der Verkauf. Oder sehe ich das falsch?

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Ich denke schon, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist. Allerdings ist eBay voll von solchen Angeboten. Und außerdem weiß ich auch, dass einige Fernschulen dem nicht rechtlich entgegentreten. Der Aufwand wäre zu groß und zumindest bei einigen Kursen sind die Unterlagen nach einer bestimmten Zeit veraltet, sodass der Erwerb alleine nichts bringt.

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Ein Weiterverkauf der Unterlagen kann rechtlich nicht verhindert werden. Insbesondere ist das Urheberrecht nicht geeignet, einen Verkauf der Original(!)-Unterlagen zu verbieten. Anders sieht es natürlich mit Kopien aus, die Reproduktion ist eine geschützte Nutzungsart. Das "Verbreiten" bezieht sich auf öffentlichen Vortrag oder andere geschützte Nutzungsarten. Ein Weiterverkauf ist Urherberrechtlich nicht geschützt. Auch der Versuch, das über AGBs u. ä. zu gestalten, ist im deuschen Recht nicht möglich.

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Direkt verboten ist es nicht, aber die Anbieter sehen es nicht gerne. Außerdem gibt es zum Teil schon rechtliche Grauzonen, wenn die Autoren ihre Werke nur für einen bestimmten Zweck (zum Beispiel die Verwendung in einem Fernkurs) zur Verfügung gestellt haben. Richtig tief stecke ich da jedoch auch nicht drin. Mit Fernstudium-Infos.de möchte ich jedenfalls keine Plattform dafür bieten.

Viele Grüße

Markus

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Direkt verboten ist es nicht, aber die Anbieter sehen es nicht gerne. Außerdem gibt es zum Teil schon rechtliche Grauzonen, wenn die Autoren ihre Werke nur für einen bestimmten Zweck (zum Beispiel die Verwendung in einem Fernkurs) zur Verfügung gestellt haben.

Verzeihung, aber das ist Unsinn. Wofür der Autor sein Werk zur Verfügung stellt, kann höchstens zwischen Autor und dessen Vertragspartner, hier ILS, relevant sein. Wenn ILS Verwertungen vornimmt, für die es keine Rechte erworben hat (z. B. ILS würde ein "Buchhandelsexamplar" verkaufen), kann das Ärger zwischen Autor und ILS geben. Als Käufer braucht das einem nicht zu jucken. Als Käufer darf man ein legal erworbenes Ding (und das Exemplar ist ein solches) legal weiterverkaufen. Urheberrechtlich gibt es da keine Grauzone. Urherberrrechtlich relevant sind nur urherrechtlich geschützte Nutzungen, der Verkauf von vorhandenen Examplaren ist keine solche (eine geschützte Nutzung wäre z. B. die Herstellung weiterer Kopien oder ein öffentlicher Vortag, beispielsweis als VHS-Kurs). Im deutschen Recht ist es auch ganz eindeutig so, dass Vertragsklauseln des Kaufvertrages, die über das erste "in Verkehr bringen" hinaus wirksam sind, nicht möglich sind (das ist im Ausland teilweise anders). Es mag sein, dass die Institute Weiterverkäufe nicht gerne sehen, das ist aber schnurzegal.

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  • 2 Wochen später...

Für mich hat sich spontan das Problem gelöst. Ich ziehe Freitag auf Norderney, hab Sonntag ein Jobangebot bekommen und mein Freund auch. Ging alles ganz schnell, aber hauptsache Arbeit. Evtl. mache ich die Prüfung in Niedersachsen aber vom Geld her dürfte es, wenn alles glatt läuft keine Probleme mehr geben, somit könnte ich auch in HH Prüfung machen. Mal sehen....

Danke auf jedenfall für eure Tipps und Meinungen

LG Manuela

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  • 1 Monat später...

Oder auch nicht :) Wir sind schon wieder zurück. Ich bin schwanger und habe es auch erst dort festgestellt, bzw. vorher hätte ich es auch noch nicht feststellen können. Da ein Leben auf der Insel aber finanziell nicht möglich ist, sind wir wieder zurück nach Hessen und freuen uns auf unser Baby.

So schnell kann sich alles ändern.

LG Manuela

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Oder auch nicht :) Wir sind schon wieder zurück. Ich bin schwanger und habe es auch erst dort festgestellt, bzw. vorher hätte ich es auch noch nicht feststellen können.

Schwangerschaften überfallen einen ja wie Viren und man kann nichts dagegen machen. :D

Jetzt bist Du aber auch nicht weiter als vorher, jobmässig, und hast obendrein eine weitere Verantwortung, die auch nicht gerade günstig ist. Im Zusammenhang mit Kindern von "billig" zu sprechen, wäre geradezu verwerflich.

Da ein Leben auf der Insel aber finanziell nicht möglich ist, sind wir wieder zurück nach Hessen und freuen uns auf unser Baby.

Warum ist das Leben auf der Insel nicht möglich, aber in Hessen schon?

Nichtsdestotrotz: Neues Leben ist zu bejahen. Deswegen - Herzlichen Glückwunsch! :) Hoffentlich bekommt ihr alles so auf die Reihe, wie ihr euch das vorstellt.

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