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Studiumkosten ab sofort in unbegrenzter Höhe absetzbar!


Umlaut

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Hallo Leute!

Bisher war die Absetzbarkeit so geregelt:

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind [..] seit 1.1.2004 Ausbildungskosten und nur im Rahmen der Sonderausgaben begrenzt bis zu 4000 Euro absetzbar. (Quelle)

Ab sofort ist es möglich, die Kosten für ein Studium nicht nur als Sonderausgaben (mit maximal 4.000 Euro im Jahr) abzusetzen, sondern in voller Höhe als Werbungskosten - so das Urteil des Bundesfinanzhof.

Da einige ja Studiengebühren von 300 Euro haben und auch noch Fahrt- und Übernachtungskosten dazukommen, stoßen sie an die Grenze von 4.000 Euro. Diese Studenten profitieren von der Neuregelung.

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Möglich war es bisher ja auch schon, nun gibt es aber Rechtssicherheit.

Dennoch ist es immer ratsam, wenn man Ahnung hat selbst nachzurechnen was sinnvoller ist oder eben einen Steuerspezialisten zu beauftragen.

Auch wenn ich etwas mehr als 4tsd EUR letztes Jahr hatte, hat sich für mich der Ansatz als Sonderausgaben rentiert, da ich fast keine Werbungskosten hatte.

Interessant ist diese Regelung aber sicherlich für Präsenzstudenten, denn Werbungskosten erlauben ja einen Verlustvortrag - was vorher nicht möglich war!

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  • 2 Wochen später...

Darf ich mal ganz blöd fragen, wie das funktioniert mit dem absetzen?

Wenn ich Angestellte bin und Steuern von meinem Gehalt zahle, krieg ich dann bei entsprechendem Antrag oder so das ganze Geld am Ende des Jahres wieder???

Oder geht das nur, wenn man selbständig/freelancer ist und Mehrwertsteuer zahlt? Oder wie läuft das?

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du kannst die Kosten absetzen, indem du am Ende vom Jahr eine Einkommensteuererklärung bei deinem zuständigen Finanzamt abgibst und deine Studienkosten eben als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machst.

Wenn du dich damit nicht so gut auskennst, kannst du dich auch an Lohnsteuerhilfevereine (wenn du Arbeitnehmer bist) oder einen Steuerberater wenden...

Gruß Dadi

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Calimerah,

natürlich bekommst Du nicht 100% Deiner Ausgaben des Studiums zurück. Deine Ausgaben für das Studium (Gebühren, Bücher, Fahrtkosten usw) sind bei der Steuer jetzt als Werbungskosten absetzbar und mindert das insgesamt zu versteuernde Einkommen.

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind.

Werbungskosten nach § 9 EStG

Unter Werbungskosten werden alle Aufwendungen verstanden, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Im Bereich der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit sind Werbungskosten alle Ausgaben, die durch den Beruf veranlasst worden sind. Hierzu gehören beispielsweise notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichen Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie Fortbildungskosten. Diese Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerschuld.

Aber zahlst Du wenig/keine Einkommenssteuer, dann hast Du als Werbungskosten natürlich auch nichts/wenig zum gegenrechnen.

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Ah, danke ich werd mich da dann ggf mal genauer informieren. Ich habe bisher als Studentin noch nicht genug verdient, um Steuern zahlen zu müssen ;)

Aber ab nächstem Jahr wird das wohl auf mich zukommen und da ist sowas auf jeden Fall gut zu wissen!

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Es kann auch hilfreich sein das ganze als Freibetrag eintragen zu lassen - dann zahlt man direkt weniger Steuer und kann den Betrag direkt den Studiengebühren zu führen.

In dem Fall reicht meist ein Besuch des Service Centrums des Finanzamtes, die helfen Dir dann den Antrag auszufüllen. Allerdings bist du dann auch verpflichtet eine Lohnsteuererklärung abzugeben.

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Hello,

Weiterbildungskosten sind zu 100 % absetzbar, sagte mir mein Steuerberater.

Und genau hier steckt, wie so oft im Steuerrecht, der Teufel im Detail. ;)

Fortbildungskosten (vermutlich hat dein Berater deine "Weiterbildungskosten" so verstanden) kann man unbegrenzt absetzen, Aufwendungen für Ausbildung nur begrenzt. Was jetzt eine Fortbildung und eine Ausbildung ist, ist nicht so einfach zu klären (siehe Artikel).

Für die Fernstudenten wird die volle Absetzbarkeit des Erststudiums als Werbungskosten von Vorteil sein.

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