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Unterschied Techniker oder Ingenieur


timeplanet

Empfohlene Beiträge

Nicht Tischbeine mit Erbsen vergleichen...;)

Architekten zählen zu den in sektoralen Richtlinien geregelten Berufen - Ingenieure nicht.

Ging es hier nicht konkret um Ingenieure und Techniker? :rolleyes:

MfG Joe

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  • 11 Monate später...
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Hallo ich will auch mal was dazu sagen.

Ich bin Staatl. gepr. Techniker und studiere zur Zeit an der Fernuni-Hagen.

Definitiv muss ich sagen das ein Hochschulstudium mit einem Technikerstudium nicht

mal annähernd vergleichbar ist. Das Niveau ist deutlich schwieriger und der Stoffumfang umfangreicher. Das zweite Problem das ich begegnet bin ist, da ich in Griechenland lebe

habe ich versucht den Techniker anerkennen zu lassen. Man hat es mir als Fachabi eingestuft und mehr nicht. Des weiteren sieht und sah die Arbeitsmarktsituation für Ingenieuere deutlich besser aus. Grosse Firmen wie BMW, Audi, VW etc. nehmen zum Beispiel nur Ingenieure.

Deshalb mein Fazit: Wenn Ihr eine vernünftige Ausbildung mit Zukunfstchancen haben und eventuell im Ausland arbeiten wollt, geht und macht ein FH/Uni Studium da das die Zukunft ist. Der Techniker ist wertlos. Ich selber habe es auch bereut das ich nicht Fachabi und dann FH gemacht habe. Wer anderer Meinung ist hat vieleicht mit dem Techniker Glück gehabt einen guten Job zu finden aber generell ist der Techniker keine wahre Arbeitsmarkt empfehlung.

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Hy, ich habe mich mal durch alle Beiträge gekämpft.

Kurz zu meiner Person. Ich habe 1996 meinen staatlich geprüften Techniker in NRW absolviert und diesen mit Fachhochschulreife. Da es eine rechtliche Gleichstellung zu dem Meister geben sollte.

1. Ich vertrete schon die Meinung, das der Techniker ein halber Ingenieur ist.

2. stimmt es, das der Techniker im Ausland so gut wie keine Anerkennung erfährt (leider selbst erlebt)

3. ist die Bezeichnung Ingenieur in Deutschland geschützt, der Techniker leider nicht.

4. ist es totaler Humbug, das der Techniker nicht arbeitslos werden kann bzw. wird (auch hier Erfahrung gemacht), gilt für Ingenieure genauso

5. ich sehe die akademische und nicht akademische Reihenfolge so:

Staatlich geprüfter Techniker

Bachelor

Diplom Ingenieur

Master

Doktor

Professor

Da ich nun einen guten Job gefunden habe, möchte und werde ich mein Ego damit zufriedenstellen meinen Bachelor zu machen. ...man kann ja nie wissen wozu dieser dann gut ist...

Nun wünsche ich allen eine gute nacht

Asterix62

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1) ein staatlich geprüfter Techniker in Deutschland ist eine Ausbildung auf ISCED 5B (tertiärer nicht Hochschulsektor), vergleichbar einem österreichischen Werkmeister (ebenso ISCED 5B, 2 Jahre Ausbildungsdauer). Die Ausbildung eines Werkmeisters zum HTL Ingenieur (mit Hochschulzugang und Anerkennung mindestens eines Jahres an FH´, teilweise 2,5 Jahre) dauert in Österreich nocheinmal 6-8 Semester. Interessanterweise steht im Entwurf zum EQF der der Meister auf Stufe 6 (also Bachelor) und der Werkmeister auf Stufe 5 (short cycle innerhalb des ersten Studienzykluses)

2) ein Werkmeister/geprüfter Techniker hat nicht die gleichen Berechtigungen wie jemand der eine Meisterprüfung bei der zuständigen Wirtschaftskammer/Innung gemacht hat, es werden zwar Teile (Module) anerkannt aber die Meisterprüfung (vor allem Rechtsfächer) und eine Fachgespräch muß trotzdem gemacht werden. Eine Anerkennung kann wahrscheinlich nur über EU Richtlinien erfolgen, möglicherweise hat der deutsche Staat hier vorgesorgt, diese einmal wälzen.

3) der Ingenieur ist in Österreich und Deutschland geschützt. In Österreich stehen hohe Verwaltungstrafen (bis 15000 Euro) auf das unerlaubte Führen von akademischen Graden und Standesbezeichnungen. Ich glaube in Deutschland ist dies sogar ein strafrechtlicher Bestandteil. Meines Wissesn nach ist staatlich geprüfter Techniker ebenso geschützt.

4) außer er ist Beamter ;-) aber sonst stimmts.

5) die akademische Reihenfolge sieht anders aus und kann am besten über die ECTS Punkte definiert werden.

Bachelor 180 -240 ECTS

Dipl.Ing.(FH) 240-270 ECTS

Magister 240-300 ECTS bei 300 ECTS einem Master gleichgestellt

Dipl.Ing. 300 ECTS = Master 300 ECTS

Berufsdoktorate 360 ECTS (Arzt, Zahnarzt)

Forschungsdoktorate min.120 ECTS -180 nach Master

Alle anderen Bezeichnungen wie staatlich geprüfter Techniker, Dipl.Ing.(BA), HTL Ingenieur, Professor, Dozent etc. sind

Professor, Dozent sind Amtstitel

staatlich gepr.Techniker, Dipl.Ing.(BA) sind geschützte Abschlußbezeichungen

HTL Ingenieur ist Standesbezeichnung

wobei alle durch ein Gesetz geschützt sind und mit Strafen bei unerlaubten Führen bedroht sind.

Viel Glück bei Studium.

lG

Christopher

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  • 2 Jahre später...

Hallo,

dass geschriebene mit dem Meister, Werkmeister und dem Staatlich gepr. Techniker ist ja sowas von lächerlich. Ein österreichischer Werkmeister hat überhaupt nichts mit einem deutschen Staatlich gepr. Techniker gemein. Rechtlich sowie vom Umfang, Arbeitsbereich als auch Anerkennung sind es völlig verschiedene Aufstiegweiterbildungen. Fakt ist, dass sowohl ein "Werkmeister" (ist für Deutschland völlig uninteressant, vielleicht noch mit dem Industriemeister vergleichbar) als auch ein Handwerksmeister oder Industriemeister unterhalb des "Technikers" anzusiedeln sind, da sie maximal 1 Jahr Vollzeit dauern. Es gibt einen Unterschied zu Aufstiegsfortbildungen mit min. 400 Ustunden bis max. 1200 UStunden (ca. 1 Jahr), welche dem Meister sowie auch dem Fachwirt entsprechen und 2-jährigen mit mindestens 2400 Ustunden (tatsächlich sind es meistens deutlich mehr), die dem Staatlich gepr. Techniker und dem Staatlich gepr. Betriebswirt entsprechen. Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Meister eine super BWL und Mitarbeiterführungsausbildung genossen hat. Die BWL-Ausbildung zum HWK-Meister hat ca. 200 UStunden und nennt sich Technischer Fachwirt, die Mitarbeiterführungsausbildung ist gleichzeitig auch die Ausbilder-Eignungsprüfung (AdA-Kurs) mit ca. 100 UStunden. Diese zwei Bereiche werden im Umfang bei fast jeder Fachschule für Technik mit abgedeckt; weiterhin gibt es hier zusätzlich das Fach Mitarbeiterführung. Wegen der Anerkennung der Prüfungsleistung zum (Handwerks)Meister ist es so, dass es doch üblich ist, wenn mann einen Abschluss erreichen möchte auch die Prüfung bestanden werden muss.

Mann bekommt doch nirgends, nur weil man sagt, dass mann den Abschluss haben möchte, ein Zeugnis in die Hand gedrückt; zumahl die Kammern ja auch Aufwand haben und etwas verdienen wollen. Also wird auch kein Herr Dipl.-Ing daran vorbeikommen diese Leistung erst einmal zu bringen, sofern er es möchte. Für die Selbständigkeit und zum Ausbilden (Ausbilder-Eignungsprüfung) benötigt man auch keinen Meister, selbst bei den zulassungspflichtigen Handwerksgewerben. Hier kann mann auch als Staatlich gepr. Techniker oder Dipl.-Ing. sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und somit ein HWK-Betrieb eröffnen und als Betriebsleiter fungieren - doch nur wer möchte das unbedingt.

Mit freundlichem Gruß.

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Fakt ist das eine Werkmeisterschule 4 Semester berufsbegleitend dauert, pro Semester 13 Semesterwochenstunden zu absolvieren sind. Dies sind ca. 1560 Stunden Schule (Studium) neben voller Beruftätigkeit. Weiters ist es Fakt, dass die Ausbildung zum Werkmeister im ISCED Level 5B angeordnet ist. Fakt ist weiterhin, dass auch Akademiker eine Befähigungsprüfung (Konzessionsprüfung) für die Aufnahme eines regulierten Gewerbes machen müssen, es werden einige theoretische Prüfungsmodule ersetzt, aber um die mündliche Prüfung kommt man nicht herum. Die Ausbilderprüfung ist in der Werkmeisterausbildung integriert.

MfG

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