1776 10 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Hallo, kann mir bitte jemand sagen wie die Abwicklung bei der Anmeldung bei ILS läuft? Schick ich denen meine Original-Zeugnisse zu oder begläubigte Kopien? Wie Rechtsgültig ist deren Vetrag (Kündigung, Gebühren, zusätzliche versteckte Kosten, Seminare etc.) Gibts ne Möglichkeit in diese Lernhefte irgendwie reinzuschauen ausser bei der ILS direkt? (2-4 Seiten) Kann man sich eventuelle Lerneinblicke beim HH-Kultusministerium holen bzw. an den Lernstoff halten? Muss man in Deutsch und Mathematik besser als 3,0 stehn um zu bestehen? Vielen Dank im Voraus!!! 1776|Gunnar Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
HannoverKathrin 12 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Also Originale verschickt man soweit allgemein nie, nur im maximalsten Ausnahmefall. Immerhin gilt "wenn weg, dann weg". Ein Vertrag mit diesem Bildungsinstitut ist n normaler Vertrag. Die werden eine Rechtsform haben, im Handelsregister eingetragen sein und nötige ID-Nummern haben. Darum würde ich mir keine Sorgen machen. Ich schätze ILS als zuverlässigen, (mehr oder weniger) seriösen Anbieter ein. Kündingsfristen werden die sicherlich haben, zusätzliche Gebühren sollten vorher benannt sein. Über Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung, oder Dinge wie Zusatzmaterial können sie dir aber natürlich nicht ausrechnen, sondern nur drauf aufmerksam machen dass es sowas gibt. Zu den anderen Punkten kann ich soweit nichts sagen, bin kein ILS-Kunde. Evtl. hilft ja ein Anruf bei der ILS, damit du einen echten Probebrief mal erhälst und dir die genauen Vorgänge der Anmeldung erklärt werden. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Admin Markus Jung 6.709 Geschrieben 9. Oktober 2009 Admin Teilen Geschrieben 9. Oktober 2009 In Deutschland gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), dessen Einhaltung von der ZFU in Köln überwacht wird. Alle Fernlehrgänge müssen von der ZFU zugelassen werden und das FernUSG regelt auch Dinge wie Kündigungsfristen etc. Davon dürfen die Anbieter nur zu Gunsten der Kunden abweichen. Unter anderem hast Du auch eine mindestens 2-wöchige Probezeit, in der Du die Unterlagen prüfen kannst - unverbindlich. Viele Grüße Markus Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Zippy 12 Geschrieben 9. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2009 Aktuell wirbt die Homepage des ILS mit 4 Wochen Probezeit: "4 Wochen kostenlos testen Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung vom ILS weitere 14 Tage Zeit, unsere Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keinen Studiengebühren berechnet – diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie." Schick ich denen meine Original-Zeugnisse zu oder begläubigte Kopien? Bei der Anmeldung zu einem Kurs musst Du erst einmal nichts weiter hinschicken. Erst wenn es später zur Prüfungsanmeldung geht. Beglaubigte Kopien sind ausreichend. Welchen Kurs möchtest Du belegen? Abitur? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
1776 10 Geschrieben 9. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 9. Oktober 2009 Hallo Zippy, ich überlege ob ich den 36-monatigen Abitur Kurs bei der ILS belegen sollte. Aber auch der Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in IHK – Englisch könnte mir gefallen. 1776|Gunnar Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Zippy 12 Geschrieben 9. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2009 Hallo Zippy, ich überlege ob ich den 32-monatigen Abitur Kurs bei der SGD belegen sollte. Hallo Gunnar, sicher? Ich dachte, wir reden vom ILS. Ob die SGD die 4 Wochen Probe anbietet, weiss ich nicht... Du musst halt schauen, welcher Kurs besser zu Dir passt, wo Du damit hin möchtest (job-technisch gesehen) usw. Das Abitur zu machen, nur um es zu machen, halte ich für nicht so sinnvoll, weil einem auf der langen Strecke der Atem ausgehen kann und man die Motivation verlieren könnte. Das ist aber nur meine persönliche Sicht der Dinge und muss für Dich nicht zutreffen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
mentus 10 Geschrieben 11. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2009 Hinsichtlich der Ausgestaltung des Lehrgangsvertrages würde ich im Vorfeld beim ILS anfragen, wie das Lehrgangsprogramm aussieht. Wenn z. B. Präsenzveranstaltungen an einem bestimmten Ort vorgesehen sind, sind etwaige zusätzliche Kosten (Anfahrt, Übernachtung, Verpflegung) nicht von vornherein durch die Lehrgangsgebühren abgegolten. Das ist aber generell nicht die Regel, selbst dann nicht, wenn Du Dich an einer Fernhochschule einschreiben würdest und zur Ablegung von Prüfungsleistungen eingeladen wirst. Daraus lässt sich deshalb nicht folgern, wenn diese Kosten nicht durch die Betreuungsentgelte abgedeckt sind, ILS wäre weniger seriös als andere. Welchen Notendurchschnitt Du in welchen Fächern musst, um zu bestehen, ist eine Frage der Länderregelung. Frage einfach mal nach, in welchem Bundesland Du Deine Abiturprüfung ablegen sollst, auf die Dich das ILS vorbereitet. Das bringt dann auch Klarheit. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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