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Kosten Fernstudium - Steuererklärung


Empfohlene Beiträge

Hallo Zwerg,

ein abgebrochenes Studium kann man nicht als ersten berufsqualifizierenden Abschluss zählen und das wäre ja der Sinn der Sache. Ich würde dies als Steuerlich belanglos einschätzen (ohne Gewähr).

Aber selbst, wenn es das nicht wäre, ist das ja kein Problem, im Gegenteil, ein Zweitstudium wird ja steuerlich "besser" behandelt als ein Erststudium.

Gruß

Studium

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Hallo Zwerg,

ein abgebrochenes Studium kann man nicht als ersten berufsqualifizierenden Abschluss zählen und das wäre ja der Sinn der Sache. Ich würde dies als Steuerlich belanglos einschätzen (ohne Gewähr).

Aber selbst, wenn es das nicht wäre, ist das ja kein Problem, im Gegenteil, ein Zweitstudium wird ja steuerlich "besser" behandelt als ein Erststudium.

Gruß

Studium

Also ich sehe da grundsätzlich gar kein Problem. Ich halte es bei der HFH (aber auch bei anderen Anbietern) für irrelevant, oberhalb der € 4.000 p.a. zu liegen, ab denen es ggf. bei der Anerkennung der Kosten problematisch werden könnte, da die Kosten de facto nicht so hoch sind.

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Also ich sehe da grundsätzlich gar kein Problem. Ich halte es bei der HFH (aber auch bei anderen Anbietern) für irrelevant, oberhalb der € 4.000 p.a. zu liegen, ab denen es ggf. bei der Anerkennung der Kosten problematisch werden könnte, da die Kosten de facto nicht so hoch sind.

Das ist aber falsch!

Die Kosten alleine bestimmen ja in keinster Weise die Höhe der Sonderausgaben respektive Werbungskosten.

Nimm doch die Euro-FH oder WBH - bei 300 EUR Monatsgebühren stehst du sofort bei 3600 EUR. Da reichen schon wenige Präsenzfahrten evtl. mit Hotelübernachtung und schon bist du drüber.

Und dabei hast du noch keinerlei andere Punkte berücksichtigt.

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Also ich sehe da grundsätzlich gar kein Problem. Ich halte es bei der HFH (aber auch bei anderen Anbietern) für irrelevant, oberhalb der € 4.000 p.a. zu liegen, ab denen es ggf. bei der Anerkennung der Kosten problematisch werden könnte, da die Kosten de facto nicht so hoch sind.

Hm, kann ich so nicht nachvollziehen, 3.000 Euro hat man ja alleine an Gebühren bei vielen Studiengängen, da kann man mit Material, Literatur und Fahrtkosten problemlos die 4.000,- Euro knacken. Beim MBA liegt man schon alleine durch die Gebühren drüber.

Gruß

Stonie

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ein freund von mir ist steuerberater. ich habe eine abgeschlossene ausbildung und mein studium an der wbh ist mein erststudium. er sagte mir kürzlich, das ich alles was da anfällt unbegrenzt als sonderkosten ansetzen kann und nicht durch die 4000€ begrenzt bin.

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ein freund von mir ist steuerberater. ich habe eine abgeschlossene ausbildung und mein studium an der wbh ist mein erststudium. er sagte mir kürzlich, das ich alles was da anfällt unbegrenzt als sonderkosten ansetzen kann und nicht durch die 4000€ begrenzt bin.

So ist das Quatsch. Wenn er Steuerberater ist, wird er das aber vermutlich so nicht gesagt haben.

Du kannst nach der oben diskutierten Rechtssprechung des BFH Deine Ausgaben für das Studium unbegrenzt als Werbungskosten ansetzen, da Du bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügst. Den Begriff Sonderkosten gibt es nicht, an der Beschränkung auf 4.000,- Euro bei den Sonderausgaben hat sich nichts geändert.

Da das Urteil allerdings auch "normal" Studierenden mit ggf. geringem Einkommen einen Ansatz der Studienkosten als Werbungskosten und so die Bildung eines Verlustvortrags ermöglicht, wäre noch zu prüfen bzw. abzuwarten, ob hier ein Nichtanwendungserlass herausgegeben wird, der Dir einen direkten Bezug auf das Urteil verwehrt.

Gruß

Stonie

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  • 10 Monate später...

2.) Begrenzte Absetzbarkeit eines (Erst-)Studiums im Rahmen der Sonderausgaben bis 4.000,- Euro im Jahr, geht eigentlich immer.

Mein Finanzamt sieht das leider anders: hat mir mein Erststudium nun als Werbungskosten berechnet, dabei war es klar als Sonderausgaben eingetragen. Werde nun Montag erstmal Einspruch einlegen. Macht immerhin über 300 Euro bei mir aus.

Hat evtl. noch jemand n Tipp für mich? Ich habe noch nie Einspruch eingelegt.

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