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Kosten Fernstudium - Steuererklärung


Empfohlene Beiträge

Da die Kosten des Studiums im letzten Jahr unter 4000 eur lagen (inkl. Fahren, Hotel und Studienkosten ansich), könnte ich das Studium als Werbungskosten nun absetzen, oder?

Könntest Du, wichtig für eine "Steueroptimierung" ist in diesem Fall aber einzig, in wie weit Du die Werbungskostenpauschale ausschöpfst oder nicht. Hast du (wie ich z.B.) nur 2-300 EUR Werbungskosten bringt der Ansatz als Sonderausgaben einen höheren Vorteil. Erklärst Du mehr als 920 EUR Werbungskosten, ist der Ansatz bis 4000 EUR neutral, darüber zu Deinen Gunsten.

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Jeden Tag 130 km fahren und noch Zeit und Energie fürs Fernstudium? Respekt.

Die 4.000,- Euro im Eingangsposting sind übrigens ein wenig irreführend. Für den Ansatz der Sache nach spielt es keine Rolle, ob unter oder über 4.000,- Euro. Entweder es sind Werbungskosten, dann sind die Kosten der Höhe nach unbegrenzt absetzbar oder es ist Deine erste Ausbildung, dann wird über 4.000,- abgeschnitten.

Wenn die Kosten für das Studium allein unter 4.000,- liegen, dann ist es egal, wo Du die ansetzt.

Gruß

Stonie

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Aber nur dann, wenn die Werbungskosten bereits über 920,00 (Arbeitnehmerpauschbetrag) liegen.

Grundsätzlich richtig (bzw. wohl 1.000,- Euro ab diesem Veranlagungsjahr), allerdings meinte ich das "Du" hier tatsächlich auf den Thread-Opener bezogen (von dem wir das ja wissen). Daneben muss man der Vollständigkeit ja auch noch sagen, dass eigentlich keine Wahlmöglichkeit besteht, sondern die Entscheidung der Sache nach gefällt wird. Wenn es Werbungskosten sind, hat man kein Recht, diese als Sonderausgaben anzusetzen. Es geht halt nur meist durch.

Gruß

Stonie

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Daneben muss man der Vollständigkeit ja auch noch sagen, dass eigentlich keine Wahlmöglichkeit besteht, sondern die Entscheidung der Sache nach gefällt wird. Wenn es Werbungskosten sind, hat man kein Recht, diese als Sonderausgaben anzusetzen. Es geht halt nur meist durch.

Richtig. Wenn unter'm Strich dasselbe herauskommt, ist es den meisten Finanzbeamten egal, wo es angesetzt wird. Wie du schon schreibst, ein Wahlrecht gibt es aber nicht (manch einer probiert es halt trotzdem).

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Jeden Tag 130 km fahren und noch Zeit und Energie fürs Fernstudium? Respekt.

Die 4.000,- Euro im Eingangsposting sind übrigens ein wenig irreführend. Für den Ansatz der Sache nach spielt es keine Rolle, ob unter oder über 4.000,- Euro. Entweder es sind Werbungskosten, dann sind die Kosten der Höhe nach unbegrenzt absetzbar oder es ist Deine erste Ausbildung, dann wird über 4.000,- abgeschnitten.

Wenn die Kosten für das Studium allein unter 4.000,- liegen, dann ist es egal, wo Du die ansetzt.

Gruß

Stonie

Ich habe natürlich bereits eine abgeschlossene Ausbildung... das Studium ist zwar im dem Sinne auch mein "Erststudium", allerdings mit vollem Bezug zu meinem Beruf.

Also Werbungskosten!? Ich knall die Klamotten in die Werbungskosten und schaue was passiert.

PCs müssen immer noch auf 3 Jahre abgeschrieben werden?

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PCs müssen immer noch auf 3 Jahre abgeschrieben werden?

Das geht nach der Nutzungsdauer - und die hängt zum Beispiel vom Verwendungszweck ab. Zum Beispiel könnte ein Game-Tester sicherlich eher glaubhaft machen, dass er spätestens alle zwei Jahre einen neuen Top-PC benötigt, als jemand, der den PC nur für reine Office-Arbeiten benötigt.

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