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Kosten Fernstudium - Steuererklärung


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Da bei mir die Werbungskosten so gering sind, versuche ich auch zuerst einmal den Ansatz als Sonderausgaben. Wie lang dauert es idR bis man Bescheid bekommt, ob die Steuererklärung in Ihrer Form akzeptiert wird? Ist meine allererste :)

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  • 3 Monate später...

Alle Jahre wieder... (in Gedanken singe ich ein Weihnachtslied)

Gerade ist mein Steuerbescheid angekommen. 899 Euro bekomme ich zurück. In meinen Augen gut 66 Euro zu wenig. Größte Diskrepanz: ich habe nicht die einfache Fahrt zum SZ eingereicht gehabt. Letztes Jahr wurden Hin- und Rückfahrt problemlos anerkannt. Habt ihr auch schonmal die Erfahrung gemacht? Bei mir war der Abzug als Sonderausgaben gekennzeichnet - falls das einen Unterschied macht.

Noch ein Wort zum Thema Dauer: Am Samstag den 19.03. habe ich die Sachen beim Finanzamt in den Briefkasten geworfen. Eine Abwicklung innerhalb von 2 Monaten ist bei mir absoluter Rekord :)

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Bei mir wurde alles so anerkannt wie ich es eingereicht hatte.

Inkl. 20m² Arbeitszimmer.

Auch der doppelte Weg zum SZ.

Ich hatte meinen Bescheid schon nach zwei Wochen zurück.

Mit Elster einreichen macht sich bei uns wirklich bemerkbar.

Aber normal sind auch eher sechs Wochen.

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Na super...ich glaube, ich hätte es doch selbst machen sollen. Ich hab am 29.3. die Unterlagen an die Steuerberaterin geschickt und bis 18.4. hatte sie sie noch nicht angeschaut...Ich fürchte, ich muss noch eine Weile warten :(

Nächstes Jahr mach ichs glaub ich auch selber!

*sorry für OT*

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Wie ist das eigentlich in diesem Fall:

A und B wohnen zusammen. A studiert und arbeitet teilweise von zu hause aus. B arbeitet auch teilweise von zu hause aus. Verheiratet sind beide nicht.

1. kann A das Arbeitszimmer steuermindern geltend machen?

2. kann B dies auch?

3. wenn es A und B geltend machen können, dann ja beide sicher nicht zu 100%. Aber nach welchen Kriterien? Beide jeweils 50%/nach tatsächlichem Nutzungsanteil (wenn ja, wie belegen)?

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Auch ich warte eher nur so drei Wochen auf meinen Bescheid und mit einem Steruerprogarmm im Abo für 12,95 Euro im Jahr vom Marktführer spare ich mir den Berater. Die haben ja nicht umsonst eine automatische Fristverlängerung. Die bräuchten die wohl kaum, wenn alles schnell ginge.

Bezüglich des Arbeitszimmers reicht es nicht, wenn teilweise von zu Hause aus gearbeitet wird. Es darf für die Arbeit oder für Teile davon kein beruflicher Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, das Finanzamt kann hier eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers fordern. Ein Klassiker ist hier der Lehrer, der in der Schule nicht den Unterricht vor- und nachbereiten kann. Wer zu Hause Arbeiten durchführt, die er auch im Betrieb erledigen könnte, der kann nichts ansetzen. Ich habe immer wahrheitsgemäß gesagt, dass ich im Büro nichts fürs Studium tun darf und die Kosten für das Arbeitszimemr im Rahmen der Werbungskosten für das Studium angesetzt.

A und B können das gleiche Arbeitszimmer geltend machen, die Aufteilung kann dabei aktuell relativ frei bestimmt werden, solange sie plausibel beschrieben wird. Nach den neuen Ausführungsbestimmungen ist die Obergrenze von 1.250,- Euro nämlich objektbezogen, sie kann nicht zweimal geltend gemacht werden.

Gruß

Stonie

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ok. ich glaube, langsam verstehe ich es.

A und B arbeiten teilweise von zu hause aus um die Kinderbetreuung entsprechend gering zu halten. Das reicht aber offensichtlich nicht für die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers, da beide ja auch den Arbeitsplatz im Büro haben.

In diesem Fall kann A also das Arbeitszimmer allein und zu 100% aufgrund des Fernstudiums ansetzen. Oder geht das auch wieder nicht, weil das Zimmer ja nicht nur dafür genutzt wird.

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