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Rücktritt von Prüfung


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Hallo zusammen,

sofern ich eine Prüfung nicht antreten möchte/kann und bereits über den Abmeldungstermin hinaus bin, muss ich dann einen schriftlichen Grund angeben oder ist es durch die Nichtteilnahme damit geregelt?

Ich bin mir darüber im klaren, dass es dann zum "nicht bestanden" dieser Prüfung führt, aber leider lässt es sich zeitlich nicht einrichten an dieser Prüfung teilzunehmenen. Diese Prüfung darf ich danach dann nochmal 2x versuchen abzulegen, oder?

Danke euch für die Informationen

NetzZwerg78

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Da steht "Vorlage eines ärztlichen Attests und in Zweifelsfällen ein Attest eines von der HFH benannten Arztes". Das kann also auch ein Dreizeiler sein.

Außerdem denke ich, dass berufliche Gründe als triftiger Grund gelten.

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