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Kindergeld bei Fernabi?


Lindarina

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ROFL ... ja, ist klar. Eine Rechtanwaltskanzlei mit eigener interner Rechtsabteilung/Rechtsberatung?

Höh?

Eine stinknormale Anwaltskanzlei, die u.a. Sozialrechtsfälle (Kindergeld und so weiter) bearbeitet.

Und da kommen Leuten zu uns, die behaupten, sie hätten dieses und jenes mal gelesen und wollen deswegen gegen einen Bescheid vorgehen.

Die Erklärung, warum der Anspruch hier nicht bestehen sollte, bist Du immer noch schuldig. Insbesondere bleibt völlig unklar, warum hier ein Anspruch dem Grunde nach nicht zusteht, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen beinahe buchstabengetreu erfüllt werden (berufsqualifizierende Ausbildung einer unter 25jährigen).

Nochmal: das Abitur ist keine Berufsausbildung. Es gilt zwar auch als Ausbildung im Sinne des EStG, jedoch ist es eine nicht berufsqualifizierende Ausbildung.

Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Kindergeld für FERNABITURIENTEN dem GRUNDE nach.

mit den möglichen Rechtsfolgen individueller Rechtsberatung auskennen, die für Dich gelten und Du würdest Dich hier nicht unnötig outen und verschiedene Ansprüche provozieren.

Ich betreibe hier keine Rechtsberatung.

Richter neigen erst einmal dazu, sich an geltendes Recht zu halten. Nochmal: Warum sollte hier kein Anspruch bestehen?

Für das Kindergeld ist eine strukturierte Präsenzausbildung von Nöten. Die ist beim Fernabitur nicht gegeben.

Nein, tust Du leider nicht, Du hast schon wieder einen Beitrag produziert, der uns nicht weiterbringt.

Stimmt. Und das hier ist jetzt der letzte.

Schmier's dir in die Haare oder was auch immer.

Ich geh n Kakao trinken.

Viel Spaß noch.

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Eine stinknormale Anwaltskanzlei, die u.a. Sozialrechtsfälle (Kindergeld und so weiter) bearbeitet.

Aha, ich hab nur noch nie eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Justiziar gesehen und fragte mich zudem, wozu das nötig sein sollte. Und die Tatsache, dass Du dennoch nachvollziehbar erst mit Fortschreiten dieses Threads grundsätzliche Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Kindergeld kennengelernt hast, lässt Deine Geschichte nicht gerade glaubwürdiger Erscheinen.

Und da kommen Leuten zu uns, die behaupten, sie hätten dieses und jenes mal gelesen und wollen deswegen gegen einen Bescheid vorgehen.

Ja, das ist das täglich Brot der Anwälte. Was hat das jetzt genau mit dem Fall hier zu tun?

Nochmal: das Abitur ist keine Berufsausbildung.

Aha. Das stimmt sogar. Aber die hat auch niemand verlangt.

Es gilt zwar auch als Ausbildung im Sinne des EStG

Eben. Eine Berufsausbildung wird doch auch nirgendwo gefordert. Den Begriff kenne ich nur aus dem Berufsbildungsgesetz. Es geht hier um die Ausbildung für einen Beruf.

Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Kindergeld für FERNABITURIENTEN dem GRUNDE nach.

Selbst die 25. Erwähnung einer Behauptung (von mir aus auch in Großschrift) ist immer noch keine Begründung. An welcher Stelle greifst Du die Begründung des oben verlinkten Urteils an, welches ja zum genau gegenteiligen Ergebnis kommt? Warum sollte es der Intention des Gesetzgebers entsprechen, eine bestimmte Lernform zu diskriminieren, wenn Sie geeignet ist, zur Ausbildung für einem Beruf beizutragen?

Ich betreibe hier keine Rechtsberatung.

Du gibst Dich als Vertreter der rechtsberatenden Berufe aus und machst hier eine individuelle (und wohl sachlich falsche) Empfehlung an die Threaderöffnerin, dass sie auf den Versuch der Geltendmachung eines Anspruchs verzichten soll. Das wäre eine individuelle unentgeltliche Rechtsdienstleistung, wenn auch eine törichte.

Für das Kindergeld ist eine strukturierte Präsenzausbildung von Nöten. Die ist beim Fernabitur nicht gegeben.

Aha. Und der Beleg dafür wäre? Insbesondere auf die Erfordernis einer Präsenzausbildung wäre ich gespannt. Und auf die Vereinbarkeit mit der zitierten Rechtssprechung, die Du beharrlich ignorierst.

Stimmt. Und das hier ist jetzt der letzte.

Ich bin gespannt.

Gruß

Stonie

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Kindergeld (das erhalten aber die Eltern) gibt es sogar weit über das 27. Lebensjahr hinaus.

Kenne jemanden, dessen Eltern es wegen Behinderung des Kindes erhielten, mit 30 zog diese Person in eine eigene Wohnung und bekam dann Elternunabhängige Sozialhilfe und jetzt seit 9 Jahren Grundsicherung!

Stell einen Antrag auf Grundsicherung, außer Einkommen durch Arbeit erzielen kannste dann machen was Du willst!

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Die für mich zuständige Kindergeldstelle zahlt weiterhin Kindergeld an meine Eltern aus.

Eine entsprechende Bescheinigung vom ILS hat ausgereicht, gab auch keine Rückfragen oder Probleme diesbezüglich. Den Posts im ILS-Forum nach zu urteilen bekommen übrigens auch viele andere das Kindergeld. Ob Fernabiturienten nun rechtlich Anspruch haben oder nicht, keine Ahnung. Viele scheinen mit dem Antrag aber keine Probleme gehabt zu haben.

Von daher würde ich den Teufel nicht an die Wand malen, sondern es einfach probieren.

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  • 1 Monat später...

Also ich kann mit meinem Vorredner nur anschließen..

Ich hab ja jetzt selber vor das Fernabi zu machen und hab deswegen auch bei der Familienkasse angerufen und wollte mich vorab infomieren, ich hatte keine Probleme, es hat geheißen ein Beleg des Fernkursanbieters würde genügen und ich bzw. meine Eltern würden das Kindergeld weiterhin erhalten..

Deswegen kann ich nur raten, einfach ein Antrag stellen bzw anrufen und nachfragen, mehr wie nein können sie eh nicht sagen, aber Ämter laufen dir leider nicht mit dem Geld hinterher wenn du nicht selber drauf kommst und es probierst...

Lg Sandra :)

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