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Wann ist ein Fernkurs zulassungspflichtig?


Markus Jung

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Hallo

Ich bin ja nun keine Juristin, aber für mich "riecht" es wenig danach danach, dass u.U. nun auch Selbstlernkurse, bei denen man z.B. einen Betreuer telefonisch oder per Mail um Rat, Begutachtung und vor allem um Feedback bitten kann, ZFU-pflichtig werden könnten.

Bislang waren diese Selbstlernkurse ja nicht ZFU-pflichtig, weil eben der Punkt der Betreuung weitestgehend wegfiel.

Nach diesem neuen Urteil "reicht" dagegen schon "eine einmalige Überwachung des Lernerfolgs" (vgl. Deine Quelle). Und meines Erachtens ist auch ein (unbenotetes) persönliches Feedback, wie man es ja bei den meisten Selbstlernkursen bekommen kann, bereits eine "Überwachung des Lernerfolgs."

Ich fände es angesichts der z.T. wirklich hohen Preise, die man für manche Selbstlernkurse bezahlen muss, auch eigentlich angemessen, dass diese Lehrgänge im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechend durch die ZFU zertifiziert werden müssten. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung....

Im nächsten Leben werde ich aber Juristin, um solche juristischen Fachtexte wie die Erläuterung dieses Urteils wirklich verstehen zu können... ;-)

Viele Grüße und schon mal allen ein schönes We mit dem dritten Kerzlein!

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Im nächsten Leben werde ich aber Juristin, um solche juristischen Fachtexte wie die Erläuterung dieses Urteils wirklich verstehen zu können... ;-)

Warum nicht schon in diesem - es gibt da ein paar gute Fernstudiengänge ;-)

Ansonsten stimme ich Deiner Meinung zu. Auch nach meinem Empfinden müssten nach dieser Auslegung viele als Selbstlernkurse angebotene Lehrgänge eine Zulassung haben. Und ich fände dies auch angemessen - im Sinne des Verbraucherschutzes und auch als Gleichbehandlung der Anbieter, die sich dem Verfahren unterziehen.

Viele Grüße

Markus

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Nach diesem neuen Urteil "reicht" dagegen schon "eine einmalige Überwachung des Lernerfolgs" (vgl. Deine Quelle). Und meines Erachtens ist auch ein (unbenotetes) persönliches Feedback, wie man es ja bei den meisten Selbstlernkursen bekommen kann, bereits eine "Überwachung des Lernerfolgs."

Im Umkehrschluss müsste man einen Kurs letztlich vollkommen ohne Lernkontrolle anbieten, um die ZFU-Zulassung umgehen zu können. Und damit wäre man dabei, nur Literatur anzubieten. Ich finde, dass die Bezeichnung "Selbstlernkurs" dann unpassend wäre. Mich würde aber interessieren, inwiefern z.B. Sprachkurse auch eine ZFU-Zulassung benötigen könnten.

Ich erinnere mich insbesondere an einen Langenscheidt-Kurs, der als kleinen Zusatz eine Endprüfung am Ende angeboten hat, mit dem man ein Zertifikat erwerben konnte (man musste die Lösungen zu Langenscheidt einschicken und erhielt dann das Zertifikat). Obwohl das ganz regulär in der Buchhandlung verkauft wurde, müsste man laut dem obigen Urteil auch eine ZFU-Zulassung dafür beantragen, oder?

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Obwohl das ganz regulär in der Buchhandlung verkauft wurde, müsste man laut dem obigen Urteil auch eine ZFU-Zulassung dafür beantragen, oder?

Das müsste vermutlich juristisch geprüft werden.... Der Vertriebsweg Buchhandlung dürfte allerdings kein Ausschlusskriterium sein. Wobei für solche "Kurse" natürlich Kriterien wie Beginn, Dauer etc. nur sehr schwer festzulegen wären.

Im Umkehrschluss müsste man einen Kurs letztlich vollkommen ohne Lernkontrolle anbieten, um die ZFU-Zulassung umgehen zu können. Und damit wäre man dabei, nur Literatur anzubieten. Ich finde, dass die Bezeichnung "Selbstlernkurs" dann unpassend wäre.

Also ein Selbstlernkurs wäre für mich dann sowas wie ein Buch mit Übungen, zu denen die Lösungen aber gleich mitgeliefert werden. Also ohne die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Lösungen einreichen zu können. Zum Beispiel auch sowas wie die klassischen CBTs und WBTs im Bereich eLearning. Aber "Kurs" trifft es dann in der Tat nicht mehr so richtig - das ist aber auch heute schon bei vielen Selbstlernkursen der Fall, bei denen im Grunde genommen nur Material zur Verfügung gestellt wird und dafür eine "Bestätigung" in Form eines Zertifikats ausgestellt wird - manchmal sogar zum selbst ausdrucken...

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Hallo

Ich kenne nun dieses Buch/den Selbstlernkurs nicht. Falls es sich aber bei der Lernerfolgskontrolle um reine Multiple Choice Fragen handelte, ist so ein Lehrgang meines Wissens nach nicht ZFU-pflichtig.

Es ist halt sehr schwierig, das so ganz genau als juristischer Laie aufzudröseln. Und leider hat die ZFU (bislang) nicht genügend Leute und sonstige Ressourcen, um selbst recherchieren zu können. Die ZFU wird derzeit meist erst dann tätig, wenn sich ein Kunde bei ihnen meldet und nachfragt, ob Lehrgang XY nicht der Zulassungspflicht unterliegt.

So gibt es halt im Moment nicht gerade wenige Angebote (auch aus dem E-Learning-Bereich) , die eigentlich durch die ZFU zerifiziert werden müssten - es aber de facto nicht sind.

Darum mein Tipp: Im Zweifelsfalle wirklich mal bei der ZFU nachfragen...

Viele Grüße

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