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Förderung durch die Arbeitsagentur


sod1984

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich möchte mich gern über ein Fernstudium fortbilden. Da ich jetzt aber Arbeitslos geworden bin, reicht das Geld gar nicht um dieses selbst zu finanzieren. Auf der Internetseite von ils habe ich gelesen, dass Wirtschaftsfachwirt/in zugelassen ist über einen Bildungsgutschein finanziert zu werden.

Ich möchte eine Fortbildung auf diesem Weg machen, um dem Arbeitsmarkt trotzdem voll zur Verfügung zu stehen. Da es finanziell immer etwas zu eng war, würde ich das als Chance sehen.

Kann ein Arbeitsvermittler das von vornherein ablehnen (auf diese Frage ist er gar nicht weiter eingegangen) oder "muss" er den Antrag prüfen? Könnten die auch sagen, die Hälfte der Kosten übernimmt die Arbeitsagentur? So viele Fragen :confused:

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.

Ich wünsche allen einen schönen Tag.

Viele Grüße sod1984

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Hallo

Die Vergabe von Bildungsgutscheine ist eine "Kann-Leistung"; Du hast also keinen regelrechten Anspruch darauf.

Es kann z.B. auch sein, dass Ende Dezember das Budget, das für diese Bildungsgutscheine vorgesehen ist, einfach aufgebraucht ist. Dann wird der Berater bei der Arbeitsagentur gar nicht erst beginnen, mit Dir zu diskutieren... ;-)

Es kann sich deshalb lohnen, dass Du im Januar noch mal dort vorstellig wirst; aber dann mit einer vorbereiteten Argumentation, in der folgende Punkte geklärt werden sollten:

* Warum ist das von Dir ausgesuchte Bildungsziel gerade für Dich so wertvoll?

* Inwieweit kann das Deine Job-Chancen tatsächlich verbessern?

* Welche Jobs findest Du, die Du mit Hilfe dieser Weiterbildung tatsächlich bekommen würdest; während Du ohne diese Weiterbildung garantiert leer ausgehen würdest?

* Suche nach Alternativangeboten anderer Anbieter und mach deutlich, warum das ILS-Angebot Deiner Meinung besser ist als die der anderen Anbieter. (Ist der Lehrgang z.B. billiger, praxisnäher, besonders spezialisiert?)

* Falls Du den Bildungsgutschein bekommst, musst Du Dir aber klar machen, dass die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, auf deren Einhaltung z.B. auch der Lehrgangs-Anbieter achten muss. So kann es z.B. sein, dass der Berater bei der Arbeitsagentur Dir einen strengen Zeitplan "verordnet", so dass Du den Lehrgang z.B. anstatt in 10 Monaten vielleicht in 3 Monaten durchziehen musst. Das liegt dann daran, dass Fernlehrgänge meist nebenberuflich geplant sind (man also z.B. nur 10 Wochenstunden dafür aufbringen kann); Du als Arbeitssuchender hast aber erheblich mehr Zeit, weil Du ja keine Job-Verpflichtungen hast; so kann es passieren, dass Du einen solchen 10 Monats-Lehrgang bereits innerhalb von drei Monaten durchziehen musst.

* Falls Du dann diesen straffen Zeitplan nicht einhältst, kann das natürlich auch Konsequenzen haben....

Dir viel Erfolg beim Argumentieren und alles Gute für Deine weitere berufliche Zukunft!

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