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Fachabitur, aber nur schulischer Teil vorhanden


romolus

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

Ich habe die Fachhochschulreife, den schulischen Teil, und ab September befinde ich mich im 2ten Ausbildungsjahr zum Informatikkaufmann.

Kann ich mit dieser Qualifikation ein Fernstudium antretten?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten.

MfG

rom

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Hi Romulus

Was meinst du mit "den schulischen Teil"?

Mit deinen Qualifikationen kannst du sicherlich an einer Fern-FH studieren. Du bist ja durch deine Fachhochschulreife berechtigt an einer FH zu studieren, somit auch an einer Fern-FH.

Was du nicht machen kannst sind Master-Universitäts-Abschlüsse, da hierfür ein Hochschulstudium erforderlich ist. Aber einen Bachelor- oder Diplom-Abschluß ist kein Problem.

Was für einen Studiengang interessiert dich denn, bzw. welcher Abschluß/akademische Grad?

Grüssle Lutz

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Danke erstmal!

Mit "schulischen Teil" meine ich, dass ich nur an einer Höheren Handelsschule meine Fachhochschulreife - Fachrichtung: Wirtschaft und Verwaltung, absolviert habe.

Ich denke, dass ich um ein Studium zu beginnen die "volle" Fachhochschulreife brauche, die ich nur durch ein 1jähriges Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erlange.

Theoretisch könnte ja das erste Ausbildungsjahr äquivalent zum 1jährigen Praktikum angerechnet werden?

In Sachen Studiengang bin ich mir noch nicht sicher, habe aber ein Studiengang zum IT-Betriebswirt gesehen, der sich interessant anhört.

Denke schon, dass es in Richtung Wirtschaft und/oder IT gehen sollte.

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Fachhochschulreife ist meiner Ansicht nach Fachhochschulreife. Unabhängig woher du sie erhalten hast. Du bist berechtigt an einer FH zu studiern- Punkt :P

Schau doch mal auf den Homepages der AKAD, EURO-FH, HFH etc. nach. 

Auf deren Seiten findest du meistens auch die Infos, welche Voraussetzungen zum Beginn des Studiums existieren müssen. Ausserdem beantworten sie im Regelfall schnell und kompetent auf Anfragen. Daher einfach mal hinschreiben und denen sagen, was du hast und was du willst :lol:

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Das Problem ist wohl, dass die Fachhochschulreife hier noch nicht vorliegt. Wenn es nur der schulische Teil ist, ist es eben noch keine FHR, die wird es erst mit dem praktischen Teil. "Fachhochschulreife ist meiner Ansicht nach Fachhochschulreife" ist sicher richtig, aber hier liegt keine Fachhochschulreife vor. Am besten aber bei den FernFHs nachfragen, die in Frage kommen, es schwankt ja auch von Bundesland zu Bundesland. Da bekommst Du sichere Auskunft nur bei der Hochschule direkt.

Stefan

P.S. Zur Verdeutlichung: Für Fernstudiengänge gilt das gleiche Hochschulrecht wie für Präsenz. Dass Fernstudium irgenwie kein richtiges Studium wäre und deswegen auch leichteren Zugang hätte, ist Unsinn.

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@stefhk3

könntest du mir das bitte näher erklären? was meinst du mit "praktischen teil"?

ich habe folgenden abschluß gemacht (https://www.walter-eucken-schule.de/berufskolleg/kfm-berufskolleg-2/). ich erkenne hier keine trennung zwischen einem schulischen und praktischen teil, glaube aber zu wissen, dass ich die fachhochschulreife besitze.

btw: weiß jemand, ob dieser abschluß, oder der verliehene Titel (siehe Link) bei einem Studium anrechenbar ist :wink:

grüssle lutz

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Sooooo genau erklären kann ich es auch nicht, habe mich nie so genau damit beschäftigt. Es gibt aber meines Wissens neben der Möglichkeit die FHR in einem Rutsch zu erwerben, auch die Möglichkeit es getrennt nach schulischem und praktischen Teil zu machen. Link z. B. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html

Der schulische Teil alleine stellt dann noch keine FHR dar, sondern nur einen Teil und das ist eben noch keine FHR, so wie ein halbes Abitur auch kein Abitur ist.

Stefan

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Zu Deinem Abschluss kann ich nicht viel sagen, hier scheint aber die komplette FHR vergeben zu werden. Bezüglich Anerkennung geht wohl wenig, einfach weil man sich Leistungen aus dem, was man als Zugangsvoraussetzung hernimmt, nicht mehr anerkennen lassen kann. Man kann sich z. B. auch keine Abi-Leistungen im Studium anerkennen lassen, wobei das Abi natürlich als Zugangsvoraussetzung dient. Ist auch irgendwie logisch, oder? Übrigens gilt das auch bei Bachelor/Master, grundsätzlich kann man sich keine Leistungen aus dem Bachelor auf den Master anrechnen lassen.

Stefan

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