Zum Inhalt springen

Zurück zum Diplom...?


Simpson79

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 104
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Yoda, wo in deinen Links steht, dass die IHK keine Bachelor-Abschlüsse verleihen darf (genau das war Deine Behauptung, s.o.)? Was hat das mit Xing zu tun?

Mit dem ersten Link kann ich gar nichts anfangen (war der so gewollt?), der zweite verlinkt ein gut 200 Seiten starkes Dokument der IHK, das ich jetzt mit Sicherheit nicht durchlesen werden. Abgesehen davon glaube ich kaum, dass IHK in einem eigenen Dokument schreibt, dass sie keine Bachelor-Abschlüsse verleihen darf.

Bitte prüfe Deine Quellen, bevor Du hier irgendwas behauptest!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das im Hochschulgesetz steht(was ich bezweifle), warum verlinkst Du dann nicht mal die entsprechende Stelle?

Du hast jetzt 3 Links angegeben, die Deine Aussage alle nicht belegen. Es ist jedem selbst überlassen, Dir zu glauben oder nicht. Ich tue es nicht und gebe erstmal auf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe manchmal den Eindruck, da wurde die Chance verpasst, das System grundlegend zu reformieren. Anstatt die Idee umzusetzen, erst den Bachelor anzubieten dann ein paar Jahre Berufserfahrung sammeln (statt ein Praktikum nach dem anderen) und dann den Master machen hat hier scheinbar manche Hochschule wohl nur das alte Diplom genommen und "irgendwie" aufgedröselt, ein bisschen aufgestockt und auf zwei Abschlüsse verteilt.

Den Eindruck habe ich allerdings auch. Definitiv haben sich die Unis zu wenige Gedanken gemacht, wie es weitergeht. Man hat das bekannte Schema F genommen, an einer beliebigen Stelle durchgeschnitten und dann als Bachelor und Master verkauft. Traurig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann auch gar nicht im Hochschulgesetz stehen, da dieses nur für Hochschulen gilt.

Als Hosentaschenjurist würde ich aber HRG §19

1. Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen.

mit § 132a StGB in Verbindung bringen:

Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Wenn man also ein Gericht davon überzeugen kann, dass ein Grad einer Hochschule akademisch ist, dürfte sich daraus ergeben, dass das führen (!) dieser Grade untersagt ist.

Diesen Grad zu vergeben - ist aber in den mir bekannten Gesetzen nirgendwo untersagt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke mal, dass es so sein wird, wie Stefan es bereits vermutet und die IHK-Akademie den Status einer Berufsakademie hat.

Aber in der Tat würde jetzt vermutlich eine Pause in diesem Thema und das warten auf offizielle Infos (bisher liegt mir noch keine Antwort vor) Sinn machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diesen Grad zu vergeben - ist aber in den mir bekannten Gesetzen nirgendwo untersagt.

Das ist über die Hochschulgesetze der Länder abgedeckt. Dort findet sich normalerweise ein Satz a la "Die Hochschulen verleihen A-, B- und C-Grade". Diese Ermächtigung gilt sozusagen exklusiv und schließt damit andere aus (auch wenn nicht "nur" dasteht, die Diskussion hatten wir schon mal, falls Interesse, mal danach suchen). Damit ist in Deutschland auch die unberechtigte Verleihung von Graden untersagt. Anders ist das z. B. in der Schweiz, weswegen Teufen & Co durchaus legal operieren (deren "Absolventen" tun das aber nicht, falls sie die "Grade" führen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz offensichtlich gibt es eine Kooperation der IHK Ostbayern mit der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holsstein, einer staatlich anerkannten Berufsakademie.

Diese wird dann wohl die Ausbildung überwachen und die Abschlüsse verleihen.

 

Zitat:

"Gefragt ist das duale Modell der Wirtschaftsakademie nicht nur im hohen Norden:

„In Kooperation mit der IHK-Akademie Ostbayern nimmt die Berufsakademie ab September erstmalig in Regensburg den Studienbetrieb auf“, berichtet Reeker.

„Unsere bayrischen Kooperationspartner haben sich dabei bewusst für das privatfinanzierte und von Unternehmen getragene

Berufsakademie-Modell aus Schleswig-Holstein entschieden und nicht für eine staatliche Variante des dualen Studiums“,

so der Wirtschaftsakademie-Geschäftsführer."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Ich habe manchmal den Eindruck, da wurde die Chance verpasst, das System grundlegend zu reformieren. Anstatt die Idee umzusetzen, erst den Bachelor anzubieten dann ein paar Jahre Berufserfahrung sammeln (statt ein Praktikum nach dem anderen) und dann den Master machen hat hier scheinbar manche Hochschule wohl nur das alte Diplom genommen und "irgendwie" aufgedröselt, ein bisschen aufgestockt und auf zwei Abschlüsse verteilt.

Den Eindruck habe ich allerdings auch. Definitiv haben sich die Unis zu wenige Gedanken gemacht, wie es weitergeht. Man hat das bekannte Schema F genommen, an einer beliebigen Stelle durchgeschnitten und dann als Bachelor und Master verkauft. Traurig.

da schliess ich mich an...und scheinbar hat man den Diplom-Studiengang mit 8 Semestern in einen Bachelor Studiengang mit 6 Semester gequetscht - was mit Sicherheit auch zu den bekannten Schwierigkeiten führt :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...